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12.01.2026
mehr zu Heizung
 

Austauschpflicht für alte Heizungen - das gilt 2026

Hochbetagte Gasheizungen und Ölheizungen müssen raus

Auch wenn die GEG-Novelle schon in Arbeit ist: Aktuell gilt noch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Version von 2024! Darin enthalten ist auch eine Austauschpflicht für alte Heizkessel. Betroffen sind davon immer weniger Heizungen, denn die betagten Oldies verschwinden aus den Häusern. Nach wie vor gilt die Regel: Nach 30 Jahren ist Schluss für bestimmte Öl- und Gasheizungen, vor 1996 eingebaute Konstanttemperaturkessel müssen dieses Jahr erneuert werden. Wir zeigen, was 2026 für Ölheizungen, Gasheizungen und alte Kaminöfen gilt.

Alte Ölheizung Einfamilienhaus
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallenFoto: privat

--> Gut zu wissen: Da die Austauschpflicht für alte Heizkessel schon sehr lange im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert ist und die davon betroffene Heiztechnik schon seit Jahrzehnten überholt ist, gibt es kaum noch Heizungen, die unter die Austauschpflicht fallen. Auch die strengeren Emissions-Regelungen für alte Kaminöfen wurden in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt umgesetzt, so das Eigentümer:innen von ihrem Schornsteinfeger bereits erfahren haben, ob ihr Kaminofen weiter betrieben werden darf. Wer aber ein altes Haus mit Sanierungsstau oder langem Leerstand kauft oder erbt, sollte dringend einen Blick in den Heizungskeller werfen!

Welche Heizkessel müssen 2026 raus?
1. Alte Ölheizungen und Gasheizungen

Inzwischen müssen nur noch sehr wenige Heizungen ausgetauscht werden. Denn unter die Austauschpflicht im GEG 2024 fallen nur alte Konstanttemperaturkessel von vor 1996, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Da aber schon seit Jahrzehnten Niedertemperatur- und Brennwertkessel Stand der Technik sind und diese nicht unter die Regelung fallen, dürften kaum noch Heizkessel vom Betriebsverbot betroffen sein. 

--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

2. Alte Kamine und Kachelöfen
Bereits Ende 2024 ist die letzte Nachrüstpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen abgelaufen. Damit müssen jetzt alle Öfen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid aus der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) einhalten. Für Anlagen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

--> Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen! Diese gelten für Herde und Backöfen, wenn die Wohneinheit komplett über die Einzelfeuerstelle mit Wärme versorgt wird und für eingemauerte Einsätze.

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Diese Regelungen gelten 2026 beim Heizungstausch
Aktuell ist das GEG 2024 die gültige Rechtsgrundlage bei Sanierungen. Deshalb müssen beim Einbau einer neuen Heizung vorwiegend erneuerbare Energien genutzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der CO2-Preis voraussichtlich auch 2026 weiter steigt und so das Heizen mit Gas und Öl verteuert. 

Bei altem Heizkessel auf Ausfall vorbereitet sein / Rechtzeitig über neue Heizung informieren
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallen. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen rechtzeitig zu neuen Heizungen informieren, um bei einem Ausfall der Heizung handlungsfähig zu sein. Bei der Finanzierung einer neuen Heizung hilft die attraktive Förderung:

Der Vorteil eines rechtzeitigen Heizungstausches: Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Auch das zusätzliche Einsparpotenzial bei der Optimierung der Heizungsregelung und Hydraulik sollte genutzt werden.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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