Welche Heizkessel müssen 2025 raus?
1. Alte Ölheizungen und Gasheizungen
Tatsächlich müssen relativ wenige Heizungen ausgetauscht werden. Denn unter die Austauschpflicht im GEG 2024 fallen nur alte Konstanttemperaturkessel von vor 1995, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Da aber schon seit Jahrzehnten Niedertemperatur- und Brennwertkessel Stand der Technik sind und diese nicht unter die Regelung fallen, dürften nur sehr wenige Heizkessel vom Betriebsverbot betroffen sein. Wer aber zum Beispiel eine alte Immobilie kauft, die schon lange leer stand oder sehr alte Eigentümer hatte, sollte einen Blick auf das Typenschild der Heizung werfen, um das Alter des Heizkessels herauszufinden. Alternativ können Eigentümer im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
2. Alte Kamine und Kachelöfen
Ende 2024 ist die letzte Nachrüstpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen abgelaufen. Damit müssen jetzt auch Öfen, die seit 1995 bis einschließlich 21. März 2010 errichtet wurden, die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid aus der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) einhalten. Für Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
--> Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen! Diese gelten für Herde und Backöfen, wenn die Wohneinheit komplett über die Einzelfeuerstelle mit Wärme versorgt wird und für eingemauerte Einsätze.
Diese Regelungen gelten 2025 beim Heizungstausch
Auch wenn schon im Februar 2025 gewählt wird und einige Parteien die Rücknahme des sogenannten Heizungsgesetzes (also der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) versprechen - aktuell ist das GEG 2024 die gültige Rechtsgrundlage bei Sanierungen. Deshalb müssen beim Einbau einer neuen Heizung auch weiterhin vorwiegend erneuerbare Energien genutzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der CO2-Preis Anfang 2025 ein weiteres Mal gestiegen ist und so das Heizen mit Gas und Öl weiter verteuert. Auch die Gasnetzentgelte steigen deutlich an.
Bei altem Heizkessel auf Ausfall vorbereitet sein / Rechtzeitig über neue Heizung informieren
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallen. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen rechtzeitig zu neuen Heizungen informieren, um bei einem Ausfall der Heizung handlungsfähig zu sein. Bei der Finanzierung einer neuen Heizung hilft aktuell die attraktive Förderung:
Der Vorteil eines rechtzeitigen Heizungstausches: Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Auch das zusätzliche Einsparpotenzial bei der Optimierung der Heizungsregelung und Hydraulik sollte genutzt werden.
Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
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