Welche Heizkessel müssen 2025 raus?
1. Alte Ölheizungen und Gasheizungen
Tatsächlich müssen relativ wenige Heizungen ausgetauscht werden. Denn unter die Austauschpflicht im GEG 2024 fallen nur alte Konstanttemperaturkessel von vor 1995, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Da aber schon seit Jahrzehnten Niedertemperatur- und Brennwertkessel Stand der Technik sind und diese nicht unter die Regelung fallen, dürften nur sehr wenige Heizkessel vom Betriebsverbot betroffen sein. Wer aber zum Beispiel eine alte Immobilie kauft, die schon lange leer stand oder sehr alte Eigentümer hatte, sollte einen Blick auf das Typenschild der Heizung werfen, um das Alter des Heizkessels herauszufinden. Alternativ können Eigentümer im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
2. Alte Kamine und Kachelöfen
Ende 2024 ist die letzte Nachrüstpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen abgelaufen. Damit müssen jetzt auch Öfen, die seit 1995 bis einschließlich 21. März 2010 errichtet wurden, die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid aus der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) einhalten. Für Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
--> Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen! Diese gelten für Herde und Backöfen, wenn die Wohneinheit komplett über die Einzelfeuerstelle mit Wärme versorgt wird und für eingemauerte Einsätze.
Diese Regelungen gelten 2025 beim Heizungstausch
Auch wenn schon im Februar 2025 gewählt wird und einige Parteien die Rücknahme des sogenannten Heizungsgesetzes (also der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) versprechen - aktuell ist das GEG 2024 die gültige Rechtsgrundlage bei Sanierungen. Deshalb müssen beim Einbau einer neuen Heizung auch weiterhin vorwiegend erneuerbare Energien genutzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der CO2-Preis Anfang 2025 ein weiteres Mal gestiegen ist und so das Heizen mit Gas und Öl weiter verteuert. Auch die Gasnetzentgelte steigen deutlich an.
Bei altem Heizkessel auf Ausfall vorbereitet sein / Rechtzeitig über neue Heizung informieren
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallen. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen rechtzeitig zu neuen Heizungen informieren, um bei einem Ausfall der Heizung handlungsfähig zu sein. Bei der Finanzierung einer neuen Heizung hilft aktuell die attraktive Förderung:
Der Vorteil eines rechtzeitigen Heizungstausches: Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Auch das zusätzliche Einsparpotenzial bei der Optimierung der Heizungsregelung und Hydraulik sollte genutzt werden.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort