Welche Heizkessel müssen 2025 raus?
1. Alte Ölheizungen und Gasheizungen
Tatsächlich müssen relativ wenige Heizungen ausgetauscht werden. Denn unter die Austauschpflicht im GEG 2024 fallen nur alte Konstanttemperaturkessel von vor 1995, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Da aber schon seit Jahrzehnten Niedertemperatur- und Brennwertkessel Stand der Technik sind und diese nicht unter die Regelung fallen, dürften nur sehr wenige Heizkessel vom Betriebsverbot betroffen sein. Wer aber zum Beispiel eine alte Immobilie kauft, die schon lange leer stand oder sehr alte Eigentümer hatte, sollte einen Blick auf das Typenschild der Heizung werfen, um das Alter des Heizkessels herauszufinden. Alternativ können Eigentümer im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
2. Alte Kamine und Kachelöfen
Ende 2024 ist die letzte Nachrüstpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen abgelaufen. Damit müssen jetzt auch Öfen, die seit 1995 bis einschließlich 21. März 2010 errichtet wurden, die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid aus der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) einhalten. Für Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
--> Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen! Diese gelten für Herde und Backöfen, wenn die Wohneinheit komplett über die Einzelfeuerstelle mit Wärme versorgt wird und für eingemauerte Einsätze.
Diese Regelungen gelten 2025 beim Heizungstausch
Auch wenn schon im Februar 2025 gewählt wird und einige Parteien die Rücknahme des sogenannten Heizungsgesetzes (also der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) versprechen - aktuell ist das GEG 2024 die gültige Rechtsgrundlage bei Sanierungen. Deshalb müssen beim Einbau einer neuen Heizung auch weiterhin vorwiegend erneuerbare Energien genutzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der CO2-Preis Anfang 2025 ein weiteres Mal gestiegen ist und so das Heizen mit Gas und Öl weiter verteuert. Auch die Gasnetzentgelte steigen deutlich an.
Bei altem Heizkessel auf Ausfall vorbereitet sein / Rechtzeitig über neue Heizung informieren
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallen. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen rechtzeitig zu neuen Heizungen informieren, um bei einem Ausfall der Heizung handlungsfähig zu sein. Bei der Finanzierung einer neuen Heizung hilft aktuell die attraktive Förderung:
Der Vorteil eines rechtzeitigen Heizungstausches: Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Auch das zusätzliche Einsparpotenzial bei der Optimierung der Heizungsregelung und Hydraulik sollte genutzt werden.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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