Folgende Regelung zur Dämmung der Fassade sieht der neue Gesetzesentwurf vor:
Nachbarn sollen einen Überbau, der aufgrund einer nachträglichen Dämmung entstanden ist, künftig dulden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Energieeinsparung nicht auf einem anderen, zumutbaren Weg schonender erreicht werden kann und dass die Dämmung baurechtlich zulässig ist. Außerdem darf die Nutzung des Nachbargrundstücks allenfalls geringfügig behindert werden - der Überbau darf maximal 30 Zentimeter in das Nachbargrundstück ragen. So soll ein sanierungsfreundliches Umfeld für Hausbesitzer geschaffen und die nachträgliche Dämmung erleichtert werden. Nachbarschaftliche Regelungen zur Dämmung, wie sie jetzt Baden-Württemberg plant, existieren schon in anderen Bundesländern. Auch in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen muss der Nachbar die Dämmung auf der Grundstücksgrenze dulden, wenn es keine alternative Möglichkeit der Dämmung gibt.
Nutzung erneuerbarer Energien soll auch erleichtert werden
Auch die Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen soll mit der Änderung des Nachbarrechts leichter möglich werden. Dafür plant die Landesregierung, dass der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen innerorts vergrößert wird, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Solaranlagen gewährleistet wird. Denn eine Verschattung verschlechtert den Ertrag von Solaranlagen. Darüber hinaus soll deshalb auch die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert werden, weil erst dann oft sichtbar wird, ob zum Beispiel ein Baum auf dem Nachbargrundstück stört.
Hintergrund zum Nachbarrecht
Der Gesetzentwurf zum neuen Nachbarrecht befindet sich derzeit in der Anhörung. Stimmt der Landtag zu, soll das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten. Nachbarrecht ist Bundes- wie auch Landesrecht. Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich wichtige Grundsätze des Nachbarrechts. So ist beispielsweise in § 1004 BGB geregelt, dass ein Nachbar die Beseitigung eines unberechtigten Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlangen kann. Auf Landesebene ist das Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen. Darin finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
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Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
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Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
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