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15.08.2013
 

Baden-Württemberg: Dämmung soll erleichtert werden

Änderung von Nachbarrecht zugunsten Sanierung geplant

Die baden-württembergische Landesregierung plant eine Änderung des Nachbarrechtsgesetzes: Für Hausbesitzer sollen die Hürden für die Dämmung und Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen gesenkt und so Sanierungen erleichtert werden. Bisher ist eine Überbauung der Grundstücksgrenze bei der Fassadendämmung nicht erlaubt, künftig soll der Nachbar die Dämmung über der Grenze dulden müssen.

Folgende Regelung zur Dämmung der Fassade sieht der neue Gesetzesentwurf vor:
Nachbarn sollen einen Überbau, der aufgrund einer nachträglichen Dämmung entstanden ist, künftig dulden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Energieeinsparung nicht auf einem anderen, zumutbaren Weg schonender erreicht werden kann und dass die Dämmung baurechtlich zulässig ist. Außerdem darf die Nutzung des Nachbargrundstücks allenfalls geringfügig behindert werden - der Überbau darf maximal 30 Zentimeter in das Nachbargrundstück ragen. So soll ein sanierungsfreundliches Umfeld für Hausbesitzer geschaffen und die nachträgliche Dämmung erleichtert werden. Nachbarschaftliche Regelungen zur Dämmung, wie sie jetzt Baden-Württemberg plant, existieren schon in anderen Bundesländern. Auch in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen muss der Nachbar die Dämmung auf der Grundstücksgrenze dulden, wenn es keine alternative Möglichkeit der Dämmung gibt.

Nutzung erneuerbarer Energien soll auch erleichtert werden
Auch die Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen soll mit der Änderung des Nachbarrechts leichter möglich werden. Dafür plant die Landesregierung, dass der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen innerorts vergrößert wird, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Solaranlagen gewährleistet wird. Denn eine Verschattung verschlechtert den Ertrag von Solaranlagen. Darüber hinaus soll deshalb auch die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert werden, weil erst dann oft sichtbar wird, ob zum Beispiel ein Baum auf dem Nachbargrundstück stört.  

Hintergrund zum Nachbarrecht
Der Gesetzentwurf zum neuen Nachbarrecht befindet sich derzeit in der Anhörung. Stimmt der Landtag zu, soll das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten. Nachbarrecht ist Bundes- wie auch Landesrecht. Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich wichtige Grundsätze des Nachbarrechts. So ist beispielsweise in § 1004 BGB geregelt, dass ein Nachbar die Beseitigung eines unberechtigten Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlangen kann. Auf Landesebene ist das Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen. Darin finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken.

 
 
 
 
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg / Energie-Fachberater.de
 
 

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