Folgende Regelung zur Dämmung der Fassade sieht der neue Gesetzesentwurf vor:
Nachbarn sollen einen Überbau, der aufgrund einer nachträglichen Dämmung entstanden ist, künftig dulden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Energieeinsparung nicht auf einem anderen, zumutbaren Weg schonender erreicht werden kann und dass die Dämmung baurechtlich zulässig ist. Außerdem darf die Nutzung des Nachbargrundstücks allenfalls geringfügig behindert werden - der Überbau darf maximal 30 Zentimeter in das Nachbargrundstück ragen. So soll ein sanierungsfreundliches Umfeld für Hausbesitzer geschaffen und die nachträgliche Dämmung erleichtert werden. Nachbarschaftliche Regelungen zur Dämmung, wie sie jetzt Baden-Württemberg plant, existieren schon in anderen Bundesländern. Auch in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen muss der Nachbar die Dämmung auf der Grundstücksgrenze dulden, wenn es keine alternative Möglichkeit der Dämmung gibt.
Nutzung erneuerbarer Energien soll auch erleichtert werden
Auch die Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen soll mit der Änderung des Nachbarrechts leichter möglich werden. Dafür plant die Landesregierung, dass der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen innerorts vergrößert wird, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Solaranlagen gewährleistet wird. Denn eine Verschattung verschlechtert den Ertrag von Solaranlagen. Darüber hinaus soll deshalb auch die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert werden, weil erst dann oft sichtbar wird, ob zum Beispiel ein Baum auf dem Nachbargrundstück stört.
Hintergrund zum Nachbarrecht
Der Gesetzentwurf zum neuen Nachbarrecht befindet sich derzeit in der Anhörung. Stimmt der Landtag zu, soll das Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten. Nachbarrecht ist Bundes- wie auch Landesrecht. Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich wichtige Grundsätze des Nachbarrechts. So ist beispielsweise in § 1004 BGB geregelt, dass ein Nachbar die Beseitigung eines unberechtigten Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlangen kann. Auf Landesebene ist das Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen. Darin finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken.
Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort