Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 dem Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Das EWärmeG soll in Baden-Württemberg erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in Altbauten bringen und durch geeignete Maßnahmen die Energieeffizienz steiergn. Mit der jetzigen Novelle soll das fünf Jahre alte Gesetz überarbeitet und teilweise verschärft werden. Parallel zur jetzt anstehenden Anhörung wird der Gesetzesentwurf auch im Beteiligungsportal des Landes zur Kommentierung eingestellt, wo sich Hausbesitzer an der Diskussion über das Gesetz beteiligen können.
Das sind die wesentlichen Inhalte der EWärmeG-Novelle
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