Update 29.7.2026: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum neuen EEG beschlossen - nach der Sommerpause geht das Gesetzgebungsverfahren weiter im Bundestag und Bundesrat. Besonders kritisch für private Eigentümer ist die geplante Neuregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Denn die vorgesehene dreijährige Übergangszahlung kann den Wegfall der bislang über 20 Jahre gewährten festen Einspeisevergütung nicht ansatzweise ersetzen. Eigentümer kleiner Solarstromanlagen sollen nach dem EEG-Entwurf ihren überschüssigen Solarstrom künftig selbst an der Strombörse vermarkten.
Das ist geplant für neue PV-Anlagen ab 2027:
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Update 20.7.2026: Der Referenten-Entwurf für das EEG 2027 liegt seit Freitag, 17.7.2026, vor. Die betroffenen Verbände haben nun drei Werktage Zeit, dazu Stellung zu nehmen. An dem Plan für die Regelung der Einspeisevergütung hat sich nichts geändert - die Einspeisevergütung für Solarstrom soll künftig entfallen. Statt dessen wird die Direktvermarktung Pflicht.
Weil es dafür aber noch gar keine passenden Modelle und Anbieter gibt, ist eine Übergangslösung geplant. Für drei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage soll es eine fixe Vergütung geben: Diese befristete Übergangszahlung ist an die bisherige Einspeisevergütung angelehnt, liegt aber darunter und wird für maximal 36 Monate gewährt. Bei negativen Preisen soll es keine Vergütung mehr geben.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu: "Durch die Änderung in § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2027 wird die dort bisher geregelte Einspeisevergütung abgeschafft und damit die Direktvermarktung im Grundsatz für alle Neuanlagen verpflichtend. Im neuen § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2027 ist zukünftig die übergangsweise Möglichkeit für bestimmte Neuanlagen, die in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen werden, vorgesehen, vorübergehend die befristete Übergangszahlung zu nutzen und erst nach einer eng befristeten Übergangsphase in die Direktvermarktung zu wechseln. Die Leistungsschwelle für den Zugang von Neuanlagen zu dieser Übergangsbestimmung wird dabei schrittweise abgesenkt.
Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028 – also im Laufe des Jahres 2027 – in Betrieb genommen werden, können daher nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EEG 2027 zunächst mit einer installierten Leistung von weniger als 50 Kilowatt die befristete Übergangszahlung nutzen. Für Strom aus Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2027 und vor dem 1. Januar 2029 – also im Laufe des Jahres 2028 – in Betrieb genommen werden, ist dies nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b EEG 2027 nur noch für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt möglich. Für Strom aus Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2028 und vor dem 1. Januar 2030 – also im Laufe des Jahres 2029 – in Betrieb genommen werden, ist dies nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c EEG 2027 nur noch für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 7 Kilowatt möglich."
Update 23.4.2026: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist eines der Gesetze, die seit Wochen in der Bunderegierung festhängen, weil sich das Wirtschaftsministerium und Vizekanzler Lars Klingbeil nicht einig werden. Streitpunkt ist vor allem die geplante Streichung der Einspeisevergütung für kleinere Dachanlage. Dennoch ist der Gesetzentwurf nun in dieser Woche in die Ressortabstimmung gegangen, die Beteiligung der Länder und Verbände soll folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt einen Beschluss der Gesetzesnovelle im Bundeskabinett für Mitte Mai an.
Der vorliegende EEG-Entwurf sieht unter anderem vor, Betreibern für ab 2027 neu errichtete Solarstromanlagen auf Dächern von Eigenheimen, Mietwohngebäuden und Kleingewerbe mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom zu gewähren. Statt dessen sollen Eigentümer diesen Solarstrom künftig an der Strombörse direktvermarkten müssen.
Der Bundesverband Solar warnt davor, dass ohne Einspeisevergütung die Nachfrage nach Solarstromanlagen stark einbrechen könnte. Der Verband geht davon aus, dass Hauseigentümer künftig nicht einmal den Marktwert für ihren eingespeisten Solarstrom erhalten, und bezweifelt, dass Netzbetreiber in den nächsten Jahren bundesweit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen schaffen. Nach einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage von YouGov im Auftrag des BSW-Solar sprechen sich 81 Prozent der Befragten dafür aus, dass die Solarförderung unverändert bleibt oder erhöht wird. Nur 9 Prozent stimmen den Plänen der Bundesregierung zu.
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Update 27.02.2026: Die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die zweite Gesetzesnovelle in diesem Jahr, die private Haus- und Wohnungseigentümer direkt betrifft. Damit die Novelle auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss sie in diesem Jahr verabschiedet werden. Nur so ist eine weitere Förderung unter anderem von Photovoltaik möglich. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft nämlich Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten.
Und ändern wird sich wohl einiges: So hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schon angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Der Referentenentwurf für das neue EEG, der nun bekannt geworden ist (unter anderem berichten Table.Media und die Zeitung für kommunale Wirtschaft), zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium an diesem Plan festhält. Demnach erhalten Betreiber von Solaranlagen auf Hausdächern künftig keine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom mehr. Das soll für neu installierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt gelten. Hauseigentümer müssen den Solarstrom dann entweder selbst verbrauchen und mit Solarstromspeicher zwischenlagern, oder sich selbst um die Direktvermarktung kümmern. Das bedeutet sie müssen einen Abnehmer finden und den Solarstrom dann zum Marktpreis verkaufen. Darüber hinaus soll die Einspeisung in Netz auf die Hälfte der maximalen Leistung der Solaranlage begrenzt werden.
Was bedeutet der EEG-Entwuf für private Hauseigentümer?
Wird die EEG-Novelle so umgesetzt, ist 2026 das letzte Jahr, in dem Eigentümer sich eine feste Einspeisevergütung für ihre Photovoltaik-Anlage sichern können. Wer also entsprechende Pläne für eine Solaranlage hat und das bisherige Modell nutzen möchte, sollte die Anlage noch in diesem Jahr installieren. Ab 2027 könnten sich die Bedingungen für kleine Solaranlagen deutlich verschlechtern.
--> Wichtig zu wissen: Die geplante Neuregelung gilt dann nur für neu installierte Photovoltaik-Anlagen ab Inkrafttreten des neuen EEG! Bestandsanlagen sind davon nicht betroffen.
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Update 15.9.2025: Am 15. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den schon lange erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende veröffentlicht. Demnach wird der Stromverbrauch in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich langsamer steigen als ursprünglich angenommen. Begleitend zum Monitoringbericht hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ein Strategiepapier mit zehn Schlüsselmaßnahmen vorgestellt. Eine davon: Der Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen.
"Klimaneutral werden - wettbewerbsfähig bleiben" ist der Titel des Strategiepapiers von Katherina Reiche. Es enthält 10 Maßnahmen für die Energiewende und künftige Stromversorgung. Privaten Eigentümern dürfte der Plan der Ministerin nicht gefallen, denn gleich unter Punkt 2 "Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern" heißt es:
"Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien erfolgt system- und marktorientiert. Das bedeutet: die konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen. Stattdessen werden, wie dies für das zukünftige Förderregime auch europarechtlich erforderlich ist, differenzierte Finanzierungsmodelle – etwa zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) und Clawback-Mechanismen – entwickelt und umgesetzt. Langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge (PPAs) mindern die Risiken für Investoren. Außerdem soll eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden."
Der Monitoringbericht sieht Deutschland eigentlich auf einem guten Weg bei der Energiewende. Die Streichung der Förderung für neue Solardächer könnte den Ausbau der Solarenergie jetzt aber deutlich bremsen. Ein Wegfall der EEG-Förderung würde nach Aussage des Bundesverbandes Solarwirtschaft für Eigentümer deutlich längere Amortisationszeiten und höhere Kosten bei der Anlagenfinanzierung bedeuten. Wann genau die Förderung wegfallen und das EEG angepasst werden soll, ist bisher nicht bekannt.
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Ursprüngliche News vom 11.08.2025
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche stellt ein Erfolgsmodell in Frage: Dank der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen konnten sich viele private Eigentümer ein Stück Freiheit bei der Energieversorgung sichern und dazu beitragen, dass der Strom in Deutschland in den vergangenen Jahren immer klimafreundlicher geworden ist. Jetzt plant die Ministerin unter anderem, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen zu streichen.
Photovoltaik-Anlagen haben einen großen Anteil daran, dass Deutschland heute weniger abhängig ist von fossilen Energien und anderen Ländern. Sie haben vielen ein Stück Unabhängigkeit und Freiheit gebracht: privaten Eigentümern von den Energieversorgern, Deutschland von den Rohstofflieferungen anderer Länder. Die neuesten Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche könnten diese Erfolgsgeschichte unterbrechen. Darüber berichtete die Augsburger Allgemeine am 10. August 2025 nach einem Interview mit der Ministerin. Demnach sind diese Maßnahmen geplant:
Mit diesen Neuregelungen könnte der Ausbau kleiner Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen und damit der dezentrale Ausbau von erneuerbaren Energien, von dem auch Privatleute profitieren, zum Erliegen kommen. Schon nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes hatte das Interesse privater Eigentümer:innen merklich abgenommen.
Photovoltaik 2025 - was lohnt sich noch?
Aktuell gelten noch die bekannten Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim. Damit lohnt sich die Installation einer Solaranlage auch 2025 für viele Haushalte, ganz besonders zusammen mit einer Wärmepumpe oder wenn ein E-Auto vorhanden ist.
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Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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