Großzügigkeit bei der Raumaufteilung, schwellenloses Wohnen, einfache Nutzung aller Räume und vor allem des Bades - dafür steht Barrierefreiheit. Der Begriff "altersgerecht" ist da fast schon irreführend, denn klingt das Wohnkonzept nicht sehr modern und auch für Familien bestens geeignet? Auf jeden Fall - die Vorzüge eines barrierefrei umgebauten Hauses machen sich auch schon früher bezahlt! Ein Umbau hin zu einem barrierefreien Eigenheim ist aber natürlich auch eine gute Altersvorsorge.
Haus barrierefrei gestalten - Bad steht meistens im Fokus
In einem barrierefreien Haus sollte der Grundriss möglichst offen und geräumig sein. Bei einem Altbau beginnen hier schon oft die Schwierigkeiten. Wer aber ein altes Haus erbt oder kauft oder die eigene Immobilie komplett saniert, sollte auch darüber nachdenken, ob der Grundriss eventuell verändert werden kann. Auf jeden Fall müssen aber Elemente, die das Wohnen in späteren Jahren behindern, verschwinden. Ein durchgehender Bodenbelag ohne Türschwellen sieht großzügig aus und minimiert die Stolperfallen. Die Haustür sollte mindestens 90, Zimmertüren 80 Zentimeter breit ausfallen. Das lässt sich bei einer Erneuerung der Türen meistens leicht umsetzen. Wichtig ist auch, dass Lichtschalter und Griffe in Sitzhöhe angebracht werden, so dass sie für alle gut erreichbar sind.
Oft kommt die praktische Gestaltung auch einer optischen Aufwertung gleich: Die bodengleiche Dusche hat es schon längst unter die großen Wohntrends geschafft. Überhaupt steht bei vielen Hausbesitzer das Bad im Fokus der barrierefreien Sanierung. Kein Wunder - ist eine altersgerechte Ausstattung doch Grundlage für eine selbstbestimmte Körperpflege. Und das Beste: Für die Ausstattung müssen Hausbesitzer nicht mehr auf Speziallösungen zurückgreifen. Bodengleiche Dusche, Dusch-WC oder höhenverstellbare Waschtische gehören inzwischen zum Standardsortiment.
Ausreichende Belichtung und Beleuchtung sorgt für Sicherheit
Bodentiefe Fenster wirken elegant und lassen deutlich mehr Licht ins Haus. Wenn die Fenster erneuert werden, sollten Hausbesitzer darauf achten. Denn Licht ist wichtig im barrierefreien Haus - besonders dort, wo oft Stürze passieren. Übergangsbereiche zwischen Hell und Dunkel, wie Hauseingang und Treppen, sollten zudem immer ausreichend beleuchtet sein. Am einfachsten funkioniert das über Bewegungsmelder.
Smart Home erleichtert den Alltag
Das Smart Home ist nur für junge Leute? Von wegen - es kann den Alltag auch im Alter erheblich erleichtern! Im Zuge einer barriefreien Sanierung wird am besten auch die technische Ausstattung des Hauses an die Herausforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen angepasst. Werden viele Leerrohre im Haus verlegt und die Steckdosen geschickt verteilt, ist die Elektroinstallation fürs Babyfon, die Playstation und den Treppenlift gewappnet. In jeder Lebensphase praktisch sind auch bewegliche Elemente - ein fahrbares Waschbecken im Bad, eine anpassungsfähige Arbeitsplatte in der Küche und elektrisch gesteuerte Fenster und Rollläden erleichtern den Alltag erheblich.
Grundstück bei Barrierefreiheit nicht vergessen
Auch das Umfeld des Hauses verdient einen Blick in Sachen Barrierefreiheit! Terrasse, Zufahrt und Wege sollten von Stolperfallen befreit werden. So sind die Bewohner auch um das Haus herum lange mobil und eigenständig.
Barrierefreiheit bringt deutlich mehr Wohnkomfort
Barrierefreiheit ist in erster Linie eine Investition in mehr Wohnkomfort. Das Haus kann flexibel auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Bei Familienzuwachs macht so der Kinderwagen deutlich weniger Probleme. Und den Kindern drohen viel weniger Stolperfallen als in einem normalen Haus mit seinen vielen Stufen. Im Alter ist barrierefreies Wohnen die Voraussetzung für einen selbstbestimmten Lebensabend in den eigenen vier Wänden. So können ältere Menschen auch bei veränderten Bedürfnissen und körperlichen Einschränkungen im gewohnten Wohnumfeld bleiben.
Förderung für barrierefreien Umbau nutzen
Egalb ob großer Umbau oder kleinere Badsanierung - für einen barrierefreien Umbau können Hausbesitzer die Förderung der KfW nutzen! Sie bietet zinsgünstige Kredite an und hoffentlich bald auch wieder die beliebten Zuschüsse.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort