Großzügigkeit bei der Raumaufteilung, schwellenloses Wohnen, einfache Nutzung aller Räume und vor allem des Bades - dafür steht Barrierefreiheit. Der Begriff "altersgerecht" ist da fast schon irreführend, denn klingt das Wohnkonzept nicht sehr modern und auch für Familien bestens geeignet? Auf jeden Fall - die Vorzüge eines barrierefrei umgebauten Hauses machen sich auch schon früher bezahlt! Ein Umbau hin zu einem barrierefreien Eigenheim ist aber natürlich auch eine gute Altersvorsorge.
Haus barrierefrei gestalten - Bad steht meistens im Fokus
In einem barrierefreien Haus sollte der Grundriss möglichst offen und geräumig sein. Bei einem Altbau beginnen hier schon oft die Schwierigkeiten. Wer aber ein altes Haus erbt oder kauft oder die eigene Immobilie komplett saniert, sollte auch darüber nachdenken, ob der Grundriss eventuell verändert werden kann. Auf jeden Fall müssen aber Elemente, die das Wohnen in späteren Jahren behindern, verschwinden. Ein durchgehender Bodenbelag ohne Türschwellen sieht großzügig aus und minimiert die Stolperfallen. Die Haustür sollte mindestens 90, Zimmertüren 80 Zentimeter breit ausfallen. Das lässt sich bei einer Erneuerung der Türen meistens leicht umsetzen. Wichtig ist auch, dass Lichtschalter und Griffe in Sitzhöhe angebracht werden, so dass sie für alle gut erreichbar sind.
Oft kommt die praktische Gestaltung auch einer optischen Aufwertung gleich: Die bodengleiche Dusche hat es schon längst unter die großen Wohntrends geschafft. Überhaupt steht bei vielen Hausbesitzer das Bad im Fokus der barrierefreien Sanierung. Kein Wunder - ist eine altersgerechte Ausstattung doch Grundlage für eine selbstbestimmte Körperpflege. Und das Beste: Für die Ausstattung müssen Hausbesitzer nicht mehr auf Speziallösungen zurückgreifen. Bodengleiche Dusche, Dusch-WC oder höhenverstellbare Waschtische gehören inzwischen zum Standardsortiment.
Ausreichende Belichtung und Beleuchtung sorgt für Sicherheit
Bodentiefe Fenster wirken elegant und lassen deutlich mehr Licht ins Haus. Wenn die Fenster erneuert werden, sollten Hausbesitzer darauf achten. Denn Licht ist wichtig im barrierefreien Haus - besonders dort, wo oft Stürze passieren. Übergangsbereiche zwischen Hell und Dunkel, wie Hauseingang und Treppen, sollten zudem immer ausreichend beleuchtet sein. Am einfachsten funkioniert das über Bewegungsmelder.
Smart Home erleichtert den Alltag
Das Smart Home ist nur für junge Leute? Von wegen - es kann den Alltag auch im Alter erheblich erleichtern! Im Zuge einer barriefreien Sanierung wird am besten auch die technische Ausstattung des Hauses an die Herausforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen angepasst. Werden viele Leerrohre im Haus verlegt und die Steckdosen geschickt verteilt, ist die Elektroinstallation fürs Babyfon, die Playstation und den Treppenlift gewappnet. In jeder Lebensphase praktisch sind auch bewegliche Elemente - ein fahrbares Waschbecken im Bad, eine anpassungsfähige Arbeitsplatte in der Küche und elektrisch gesteuerte Fenster und Rollläden erleichtern den Alltag erheblich.
Grundstück bei Barrierefreiheit nicht vergessen
Auch das Umfeld des Hauses verdient einen Blick in Sachen Barrierefreiheit! Terrasse, Zufahrt und Wege sollten von Stolperfallen befreit werden. So sind die Bewohner auch um das Haus herum lange mobil und eigenständig.
Barrierefreiheit bringt deutlich mehr Wohnkomfort
Barrierefreiheit ist in erster Linie eine Investition in mehr Wohnkomfort. Das Haus kann flexibel auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Bei Familienzuwachs macht so der Kinderwagen deutlich weniger Probleme. Und den Kindern drohen viel weniger Stolperfallen als in einem normalen Haus mit seinen vielen Stufen. Im Alter ist barrierefreies Wohnen die Voraussetzung für einen selbstbestimmten Lebensabend in den eigenen vier Wänden. So können ältere Menschen auch bei veränderten Bedürfnissen und körperlichen Einschränkungen im gewohnten Wohnumfeld bleiben.
Förderung für barrierefreien Umbau nutzen
Egalb ob großer Umbau oder kleinere Badsanierung - für einen barrierefreien Umbau können Hausbesitzer die Förderung der KfW nutzen! Sie bietet zinsgünstige Kredite an und hoffentlich bald auch wieder die beliebten Zuschüsse.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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