Großzügigkeit bei der Raumaufteilung, schwellenloses Wohnen, einfache Nutzung aller Räume und vor allem des Bades - dafür steht Barrierefreiheit. Der Begriff "altersgerecht" ist da fast schon irreführend, denn klingt das Wohnkonzept nicht sehr modern und auch für Familien bestens geeignet? Auf jeden Fall - die Vorzüge eines barrierefrei umgebauten Hauses machen sich auch schon früher bezahlt! Ein Umbau hin zu einem barrierefreien Eigenheim ist aber natürlich auch eine gute Altersvorsorge.
Haus barrierefrei gestalten - Bad steht meistens im Fokus
In einem barrierefreien Haus sollte der Grundriss möglichst offen und geräumig sein. Bei einem Altbau beginnen hier schon oft die Schwierigkeiten. Wer aber ein altes Haus erbt oder kauft oder die eigene Immobilie komplett saniert, sollte auch darüber nachdenken, ob der Grundriss eventuell verändert werden kann. Auf jeden Fall müssen aber Elemente, die das Wohnen in späteren Jahren behindern, verschwinden. Ein durchgehender Bodenbelag ohne Türschwellen sieht großzügig aus und minimiert die Stolperfallen. Die Haustür sollte mindestens 90, Zimmertüren 80 Zentimeter breit ausfallen. Das lässt sich bei einer Erneuerung der Türen meistens leicht umsetzen. Wichtig ist auch, dass Lichtschalter und Griffe in Sitzhöhe angebracht werden, so dass sie für alle gut erreichbar sind.
Oft kommt die praktische Gestaltung auch einer optischen Aufwertung gleich: Die bodengleiche Dusche hat es schon längst unter die großen Wohntrends geschafft. Überhaupt steht bei vielen Hausbesitzer das Bad im Fokus der barrierefreien Sanierung. Kein Wunder - ist eine altersgerechte Ausstattung doch Grundlage für eine selbstbestimmte Körperpflege. Und das Beste: Für die Ausstattung müssen Hausbesitzer nicht mehr auf Speziallösungen zurückgreifen. Bodengleiche Dusche, Dusch-WC oder höhenverstellbare Waschtische gehören inzwischen zum Standardsortiment.
Ausreichende Belichtung und Beleuchtung sorgt für Sicherheit
Bodentiefe Fenster wirken elegant und lassen deutlich mehr Licht ins Haus. Wenn die Fenster erneuert werden, sollten Hausbesitzer darauf achten. Denn Licht ist wichtig im barrierefreien Haus - besonders dort, wo oft Stürze passieren. Übergangsbereiche zwischen Hell und Dunkel, wie Hauseingang und Treppen, sollten zudem immer ausreichend beleuchtet sein. Am einfachsten funkioniert das über Bewegungsmelder.
Smart Home erleichtert den Alltag
Das Smart Home ist nur für junge Leute? Von wegen - es kann den Alltag auch im Alter erheblich erleichtern! Im Zuge einer barriefreien Sanierung wird am besten auch die technische Ausstattung des Hauses an die Herausforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen angepasst. Werden viele Leerrohre im Haus verlegt und die Steckdosen geschickt verteilt, ist die Elektroinstallation fürs Babyfon, die Playstation und den Treppenlift gewappnet. In jeder Lebensphase praktisch sind auch bewegliche Elemente - ein fahrbares Waschbecken im Bad, eine anpassungsfähige Arbeitsplatte in der Küche und elektrisch gesteuerte Fenster und Rollläden erleichtern den Alltag erheblich.
Grundstück bei Barrierefreiheit nicht vergessen
Auch das Umfeld des Hauses verdient einen Blick in Sachen Barrierefreiheit! Terrasse, Zufahrt und Wege sollten von Stolperfallen befreit werden. So sind die Bewohner auch um das Haus herum lange mobil und eigenständig.
Barrierefreiheit bringt deutlich mehr Wohnkomfort
Barrierefreiheit ist in erster Linie eine Investition in mehr Wohnkomfort. Das Haus kann flexibel auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Bei Familienzuwachs macht so der Kinderwagen deutlich weniger Probleme. Und den Kindern drohen viel weniger Stolperfallen als in einem normalen Haus mit seinen vielen Stufen. Im Alter ist barrierefreies Wohnen die Voraussetzung für einen selbstbestimmten Lebensabend in den eigenen vier Wänden. So können ältere Menschen auch bei veränderten Bedürfnissen und körperlichen Einschränkungen im gewohnten Wohnumfeld bleiben.
Förderung für barrierefreien Umbau nutzen
Egalb ob großer Umbau oder kleinere Badsanierung - für einen barrierefreien Umbau können Hausbesitzer die Förderung der KfW nutzen! Sie bietet zinsgünstige Kredite an und hoffentlich bald auch wieder die beliebten Zuschüsse.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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