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08.03.2017
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Bayern: Ab April wieder Förderung für neue Heizung und Sanierung

10.000-Häuser Programm mit Änderungen wieder aufgenommen

Im 10.000-Häuser Programm fördert Bayern den Austausch alter Heizungen und Sanierungen im Freistaat. 2015 wurde das Förderprogramm gestartet, zwischenzeitlich gab es einen Antragsstopp. Ab April 2017 können Hausbesitzer wieder einen Zuschuss für ihre neue Heizung oder die Sanierung ihres Hauses beantragen. Besonders attraktiv ist die Förderung, weil es den Zuschuss zusätzlich zu KfW- und BAFA-Fördermitteln gibt.

Einbau neue Heizung
Neue Heizung: Ab April erhalten Hausbesitzer in Bayern wieder einen Zuschuss aus dem 10.000-Häuser ProgrammFoto: ZVSHK

Insgesamt ist im 10.000-Häuser Programm ein Zuschuss von 1.000 bis 18.000 Euro möglich. Unterschieden werden zwei Programmteile:

Im Programmteil EnergieSystemHaus wird ein "TechnikBonus" zwischen 1.000 und 9.000 Euro ausgezahlt für den Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems, das die Speicherung von Energie sowie eine intelligente Steuerung ermöglicht. Ein zusätzlicher EnergieeffizienzBonus zwischen 3.000 und 9.000 Euro kommt je nach erreichtem Standard noch dazu. Voraussetzung für die Förderung ist eine Sanierung, bei der mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 115 erreicht und die von der KfW gefördert wird.

Im Programmteil Heizungstausch gibt es einen Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung, wenn der alte Heizkessel der Zentralheizung 25 bis 30 Jahre alt ist. Der Zuschuss für die neue Heizung beträgt 1.000 bis 2.000 Euro. Neu ab April 2017: Der Programmteil wird umbenannt in Heizungstausch-Plus. Zusätzlich werden dann Lüftungsanlagen und Solarstromspeicher gefördert. Darüber hinaus gelten folgende Änderungen:

  • Es wird auch eine Wärmepumpe gefördert, wenn der Einsatz energetisch sinnvoll ist.
  • Der Grundförderbetrag bei der Erneuerung von Ölheizung und Gasheizung wird auf 500 Euro gesenkt.
  • Künftig wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach elektronischer Antragstellung möglich sein.

Die Zahl der Förderfälle wird für 2017 auf 5.000 festgesetzt. Alle Informationen und Unterlagen finden Hausbesitzer hier.

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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)
 
 

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