Weniger Förderung, aber mehr geförderte Eigentümer:innen - das ist der Hintergrund der BEG-Reform. Mit der Neuausrichtung der BEG-Förderung soll ein Förderstopp vermieden werden. Mit den vorhandenen Haushaltsmitteln sollen möglichst viele Sanierungen umgesetzt werden. Die Änderungen treten sehr kurzfristig und stufenweise in Kraft:
BEG-Reform 2022 - alle Änderungen auf einen Blick
Das ändert sich jetzt im Detail:
1. Effizienzhaus-Förderung = KfW; Einzelmaßnahmen = BAFA
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch ist das BAFA zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (bisher bei der KfW) entfällt wegen geringer Nachfrage. --> Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen
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2. Austauschbonus für Gasheizungen
Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Neu ist deshalb ein Austauschbonus für Gasheizungen. Alle bisherigen Förderungen für Gasheizungen werden eingestellt.
Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geplante gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) werden jetzt bereits in der BEG-Förderung vorbereitet.
Wichtig zu wissen zur Heizungsförderung und zum Austauschbonus:
3. Sinkende Fördersätze für alle Maßnahmen
Um bei knappen Fördermitteln möglichst viele Haushalte fördern zu können, werden die Fördersätze verringert. Die Fördersätze werden um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie liegen künftig bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Besonders stark sinken die Fördersätze für Biomasse-Heizungen: Bisher waren maximal 55 Prozent Förderung möglich, künftig beträgt die maximale Förderung 20 Prozent, wenn eine Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht wird.
Beispiele für die neue Sanierungsförderung im Rahmen der BEG
Beispiel Komplettsanierung (Effizienzhaus-Sanierung):
Bislang gab es bei einer Komplettsanierung auf eine bessere Effizienzhaus-Stufe (konkret das Effizienzhaus EH 40) einen Fördersatz von 50 Prozent (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.
Beispiel Wärmepumpe:
Bisher lag der Fördersatz bei maximal 50 Prozent. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro (vorher max. 30.000 Euro).
Beispiel Biomasseheizung:
Bisher lag der maximal mögliche Fördersatz bei 55 Prozent, ab dem 15.08.2022 gelten maximal 20 Prozent. Das bedeutet, dass aus der bisherigen maximalen Fördersumme in Höhe von 33.000 Euro dann nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss übrig bleiben.
Beispiel Fensteraustausch:
Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei maximal 20 Prozent. Das heißt, bisher konnten Eigentümer bis zu 15.000 Euro beim Fensteraustausch bekommen, jetzt sind es noch maximal 12.000 Euro.
BEG-Reform - was tritt wann in Kraft?
1. Schritt zum 28. Juli 2022 - Effizienzhaus-Förderung KfW
Die Programmänderungen bei der KfW werden sehr kurzfristig zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Das betrifft die Effizienzhaus-Sanierung. Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, erhalten die alten Förderkonditionen. Für alle Anträge, die ab dem 28.7.2022 eingehen, gelten die neuen Förderbedingungen.
2. Schritt zum 15. August 2022 - Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA
Die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) ändert sich zum 15. August 2022. Hierunter fällt die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Wegfall aller Förderungen für Gasheizungen und Einführung des neuen Austausch-Bonus für Gasheizungen. Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen.
Wichtig zu wissen: Übergangsweise kann beim BAFA einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.
3. Schritt zum 22. September 2022 - Einführung WPB-Bonus
Bei der Effizienzhaus-Förderung wird der "Worst Performing Building"-Bonus zum 22.09.2022 eingeführt. Er beträgt 5 Prozent und kann beim Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
Die ausführlichen Infos vom BMWK zur BEG-Reform sind hier nachzulesen.
Einen Zuschuss können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Fördermittel für die neuen Fenster und Fliegengitter erhalten Sie aber ...
Antwort lesen »Das Fabrikat muss nicht direkt zur Beantragung feststehen. Wählen Sie Anlagen aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen, können Sie diese ...
Antwort lesen »Ja, denn zulässig sind maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Haben Sie mindestens zwei Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Photovoltaikanlagen reflektieren einen Teil des auftreffenden Lichts und strahlen damit auch Wärme ab. Abhängig davon, welche Module zum ...
Antwort lesen »Der unebene Estrich ist insofern problematisch, dass sich Feuchtigkeit und Flüssigkeit (falls sie anfällt) an den Rändern sammelt. Der ...
Antwort lesen »Wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind dabei vor allem die Wärmeleitfähigkeit und ...
Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis erstellt Ihr Energieberater, um die Einhaltung aller technischen Vorgaben zu bestätigen und die Kosten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Installieren Sie eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) und entscheiden sich für ein ...
Antwort lesen »Sie können ohne Weiteres Förderung für mehrere Wärmepumpen beantragen. Wichtig ist, dass die Anlagen den technischen Mindestanforderungen ...
Antwort lesen »Für Räume mit Innentemperaturen von 12 bis 19 °C gelten bei Einzelmaßnahmen geringere Anforderungen an die Qualität von Bauteilen. Darüber ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel kein Problem. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus einer Liste förderbarer Wärmeerzeuger vom BAFA (z. B. ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es keine Förderangebote für elektrische Markisen. Eine Ausnahme stellt die BEG-Förderung dar. Diese gibt es für Maßnahmen zum ...
Antwort lesen »Maßnahmen aus einem iSFP können Sie 15 Jahre lang umsetzen lassen, um den Bonus zu bekommen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn der ...
Antwort lesen »Benötigen Sie für die Photovoltaik-Freiflächenanlage eine Genehmigung, wenden Sie sich zunächst an das örtliche Bauamt. Hier beantragen Sie ...
Antwort lesen »Förderung für neue Türen gibt es über die BEG-EM-Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und ...
Antwort lesen »Bei der Beantragung selbst sind keine Angebote einzureichen. Sie können die maximale Fördersumme angeben (60.000 Euro pro Wohneinheit und ...
Antwort lesen »Entscheidend ist das Antragsdatum. Haben Sie im Jahr 2021 Fördermittel für Kosten in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine entsprechende Dämmpflicht für Dächer. Diese greift bei einem Flachdach immer dann, wenn Sie im ...
Antwort lesen »Für eine Dachbegrünung gibt es verschiedene Fördermittel. Eine Möglichkeit bietet die BEG-Förderung für die Dachdämmung. Hier erhalten Sie ...
Antwort lesen »Ist der Technikraum für die Installation der neuen Wärmepumpe nötig, bekommen Sie Fördermittel auch für diese Umfeldmaßnahme. Ein ...
Antwort lesen »Nach Punkt 9.2 der BEG-EM-Richtlinie sind Förderanträge vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt dabei der Abschluss eines ...
Antwort lesen »Im Keller ist das machbar. Um Wärmebrücken zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, die Fassade bis etwa 30 cm unter die Kellerdecke zu dämmen. ...
Antwort lesen »Sie können den zweiten Antrag stornieren und die Maßnahme nachträglich beim ersten Antrag mit angeben. In der Übergangsfrist (4 Wochen nach ...
Antwort lesen »Wie viel eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kosten kann, lässt sich nicht pauschal angeben. Denn die Preise für Material und Handwerker ...
Antwort lesen »Ein Reihenmittelhaus ist energetisch gesehen im Vorteil, da es weniger Außenwände hat. Die Trennwände zu Nachbargebäuden grenzen an ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus vermutlich nicht, da die Ölheizung weiterhin in Betrieb bleibt. Bis zum ...
Antwort lesen »Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie mindestens 24 Monate Zeit - Sie müssen Arbeiten also nicht im Jahr des Antrags abschließen. Auf ...
Antwort lesen »Voraussetzung, um den Steuerbonus für die Sanierung oder eine andere Sanierungsförderung für die Fassadendämmung nutzen zu können, ist die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können sich bis zum Verwendungsnachweis für eine andere Heizung entscheiden. Nur die Höhe der Förderung können ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine Empfehlung bezüglich der neuen Heizung aus der Ferne leider nicht möglich. Einige Tipps ...
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