Weniger Förderung, aber mehr geförderte Eigentümer:innen - das ist der Hintergrund der BEG-Reform. Mit der Neuausrichtung der BEG-Förderung soll ein Förderstopp vermieden werden. Mit den vorhandenen Haushaltsmitteln sollen möglichst viele Sanierungen umgesetzt werden. Die Änderungen treten sehr kurzfristig und stufenweise in Kraft:
BEG-Reform 2022 - alle Änderungen auf einen Blick
Das ändert sich jetzt im Detail:
1. Effizienzhaus-Förderung = KfW; Einzelmaßnahmen = BAFA
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch ist das BAFA zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (bisher bei der KfW) entfällt wegen geringer Nachfrage. --> Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen
2. Austauschbonus für Gasheizungen
Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Neu ist deshalb ein Austauschbonus für Gasheizungen. Alle bisherigen Förderungen für Gasheizungen werden eingestellt.
Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geplante gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) werden jetzt bereits in der BEG-Förderung vorbereitet.
Wichtig zu wissen zur Heizungsförderung und zum Austauschbonus:
3. Sinkende Fördersätze für alle Maßnahmen
Um bei knappen Fördermitteln möglichst viele Haushalte fördern zu können, werden die Fördersätze verringert. Die Fördersätze werden um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie liegen künftig bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Besonders stark sinken die Fördersätze für Biomasse-Heizungen: Bisher waren maximal 55 Prozent Förderung möglich, künftig beträgt die maximale Förderung 20 Prozent, wenn eine Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht wird.
Beispiele für die neue Sanierungsförderung im Rahmen der BEG
Beispiel Komplettsanierung (Effizienzhaus-Sanierung):
Bislang gab es bei einer Komplettsanierung auf eine bessere Effizienzhaus-Stufe (konkret das Effizienzhaus EH 40) einen Fördersatz von 50 Prozent (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.
Beispiel Wärmepumpe:
Bisher lag der Fördersatz bei maximal 50 Prozent. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro (vorher max. 30.000 Euro).
Beispiel Biomasseheizung:
Bisher lag der maximal mögliche Fördersatz bei 55 Prozent, ab dem 15.08.2022 gelten maximal 20 Prozent. Das bedeutet, dass aus der bisherigen maximalen Fördersumme in Höhe von 33.000 Euro dann nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss übrig bleiben.
Beispiel Fensteraustausch:
Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei maximal 20 Prozent. Das heißt, bisher konnten Eigentümer bis zu 15.000 Euro beim Fensteraustausch bekommen, jetzt sind es noch maximal 12.000 Euro.
BEG-Reform - was tritt wann in Kraft?
1. Schritt zum 28. Juli 2022 - Effizienzhaus-Förderung KfW
Die Programmänderungen bei der KfW werden sehr kurzfristig zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Das betrifft die Effizienzhaus-Sanierung. Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, erhalten die alten Förderkonditionen. Für alle Anträge, die ab dem 28.7.2022 eingehen, gelten die neuen Förderbedingungen.
2. Schritt zum 15. August 2022 - Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA
Die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) ändert sich zum 15. August 2022. Hierunter fällt die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Wegfall aller Förderungen für Gasheizungen und Einführung des neuen Austausch-Bonus für Gasheizungen. Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen.
Wichtig zu wissen: Übergangsweise kann beim BAFA einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.
3. Schritt zum 22. September 2022 - Einführung WPB-Bonus
Bei der Effizienzhaus-Förderung wird der "Worst Performing Building"-Bonus zum 22.09.2022 eingeführt. Er beträgt 5 Prozent und kann beim Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
Die ausführlichen Infos vom BMWK zur BEG-Reform sind hier nachzulesen.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
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