Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.
Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.
Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA ab 2021 Zuschüsse:
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 12.000 Euro Zuschuss möglich.
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 50 Prozent Zuschuss erhalten, wenn der Austausch der Ölheizung als Maßnahme im iSFP enthalten war! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung (siehe unten).
Wann ist künftig ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten weiterhin Pflicht, das gilt auch, wenn mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden (Hybridheizung). Wird bei einem Heizungstausch nur ein Wärmeerzeuger eingebaut, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
Auch für die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung durch einen Sachverständigen erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er kann im gleichen Antrag wie der Sanierungszuschuss beantragt werden.
Neuerungen bei der Antragstellung
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Baubegleitung nur ein Zuschuss-Antrag gestellt werden, auch dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Dafür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Hinweis für Energieeffizienz-Experten: Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.
Seit 2021 sehr hohe Zuschüsse für die Energieberatung
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Frage werden Eigentümer von der "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" unterstützt. Nach der Energieberatung erhalten sie einen Bericht für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einen Schritt- für-Schritt Sanierungsfahrplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent!
Wichtige Infos zur Antragstellung BEG EM:
Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden! (Das heißt es dürfen Angebote eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden, der Auftrag an das Handwerksunternehmen darf aber noch nicht erteilt worden sein.) Informationen, Merkblätter und das Formular zur Antragstellung finden Sie hier. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA beträgt 4 Wochen. Sie soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden.
Wer einen Förderkredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) oder eine neue Heizung beantragen möchte, stellt den Antrag bei der neuen Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW.
Seit dem 1. Juli 2021 kann bei der KfW die neue Effizienzhaus-Förderung für Komplettsanierungen beantragt werden.
Förderung für die neue Heizung
Förderung für die Dämmung
Förderung für neue Fenster
Förderung für eine neue Haustür
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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