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30.06.2021
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BEG EM: Details zur BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen 2021

Anträge seit Januar 2021 / Hoher Zuschuss für Energieberatung

Am 2. Januar 2021 ist die neue BEG EM gestartet - die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Die BEG EM ist Teil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein Überblick über die Zuschüsse und Details zur Antragstellung.

Sanierung Altbau unter Denkmalschutz
Zuschüsse für die Sanierung 2021: Im Januar startet die neue BEG EM beim BAFAFoto: energie-fachberater.de

Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.

Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.

Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA ab 2021 Zuschüsse:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster, neue Haustür) --> 20 Prozent Zuschuss
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen --> 20 Prozent Zuschuss
  • Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) --> 20 Prozent Zuschuss
  • Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen) --> 20 bis 45 Prozent Zuschuss
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz --> 30 bis 45 Prozent Zuschuss
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) --> 20 Prozent Zuschuss
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) --> 20 Prozent Zuschuss

Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 12.000 Euro Zuschuss möglich.

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Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung --> 50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Baustelleneinrichtung, Gerüst, Entsorgung, Fassaden- und Dachbegrünung)

Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 50 Prozent Zuschuss erhalten, wenn der Austausch der Ölheizung als Maßnahme im iSFP enthalten war! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung (siehe unten).

Wann ist künftig ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten weiterhin Pflicht, das gilt auch, wenn mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden (Hybridheizung). Wird bei einem Heizungstausch nur ein Wärmeerzeuger eingebaut, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
Auch für die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung durch einen Sachverständigen erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er kann im gleichen Antrag wie der Sanierungszuschuss beantragt werden.

Neuerungen bei der Antragstellung
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Baubegleitung nur ein Zuschuss-Antrag gestellt werden, auch dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Dafür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Hinweis für Energieeffizienz-Experten: Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.

Seit 2021 sehr hohe Zuschüsse für die Energieberatung
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Frage werden Eigentümer von der "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" unterstützt. Nach der Energieberatung erhalten sie einen Bericht für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einen Schritt- für-Schritt Sanierungsfahrplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent!

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos auf aktuellem Stand holen und sofort loslegen!


Wichtige Infos zur Antragstellung BEG EM:

Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden! (Das heißt es dürfen Angebote eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden, der Auftrag an das Handwerksunternehmen darf aber noch nicht erteilt worden sein.) Informationen, Merkblätter und das Formular zur Antragstellung finden Sie hier. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA beträgt 4 Wochen. Sie soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden.

Wer einen Förderkredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) oder eine neue Heizung beantragen möchte, stellt den Antrag bei der neuen Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW.

Seit dem 1. Juli 2021 kann bei der KfW die neue Effizienzhaus-Förderung für Komplettsanierungen beantragt werden.


Förderung für die neue Heizung
Förderung für die Dämmung
Förderung für neue Fenster
Förderung für eine neue Haustür

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Quelle: BAFA / energie-fachberater.de
 
 

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