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01.07.2021
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BEG EM: Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW

iSFP-Bonus bei KfW / Tilgungszuschuss entspricht BAFA-Zuschuss

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" ist zum 1.7.2021 auch bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser. Neu gestaltet wurde in diesem Zuge auch die Kreditförderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM). Alle Infos und Details zu den KfW-Krediten für einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Fassadendämmung - Baugerüst
Seit dem 1. Juli 2021 ist auch die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" Foto: energie-fachberater.de

Achtung: Mit der BEG-Reform im Juli 2022 wurde diese Kreditförderung ersatzlos gestrichen! Die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bleiben bestehen.

Zum 1.7.2021 hat die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen auf die BEG EM Kreditförderung umgestellt. Das neue Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude Kredit - 262"


So sieht die BEG EM Kredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen jetzt aus
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik gibt es einen Sanierungskredit plus Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. 5 Prozent mehr Förderung gibt es, wenn eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird.

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen --> 20 Prozent Zuschuss
  • Fenster und Haustür erneuern --> 20 Prozent Zuschuss
  • NEU: Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern (außen liegender Sonnenschutz) --> 20 Prozent Zuschuss
  • Lüftungsanlagen einbauen --> 20 Prozent Zuschuss
  • NEU: digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen --> 20 Prozent Zuschuss

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Heiztechnik gibt es einen Kredit mit Tilgungszuschuss - dieser liegt abhängig von der gewählten Heizung zwischen 20 und 45 Prozent. Ein Zusatzbonus von 10 Prozent ist teilweise möglich, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird. 5 Prozent mehr Förderung gibt es, wenn eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird oder wenn die Biomasse-Heizung besonders emissionsarm ist.

  • Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" --> 20 Prozent Zuschuss
  • Gas-Hybridheizung --> 30 Prozent Zuschuss (40 Prozent Zuschuss, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird)
  • Solarthermie-Anlage --> 30 Prozent Zuschuss
  • Biomasse-Anlage (Holzheizung, Pelletheizung), Wärmepumpe, Hybridheizung mit erneuerbaren Energien und innovative Heizungstechnik --> 35 Prozent Zuschuss (45 Prozent Zuschuss, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird)
  • Biomasse-Anlage und Hybrid­heizung mit erneuer­baren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Fein­staub von max. 2,5 mg/m3 --> 40 Prozent Zuschuss (50 Prozent Zuschuss, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird)
  • Gebäudenetz mit mindestens 25 Prozent erneuerbaren Energien --> 30 Prozent Zuschuss (40 Prozent Zuschuss, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird)
  • Gebäudenetz mit mindestens 55 Prozent erneuerbaren Energien --> 35 Prozent Zuschuss (45 Prozent Zuschuss, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird)
  • Optimierung der Heizungsanlage --> 20 Prozent Zuschuss

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Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen BEG EM Kredit im Überblick

  • Das neue Förderprogramm der KfW ist: Wohngebäude – Kredit (262)
  • Der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit ist gleich hoch wie der BAFA-Zuschuss
  • Möglich sind maximal 60.000 Euro Förderkredit pro Jahr und Antrag
  • Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Ist die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren gesetzt wird, steigt der Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um 5 Prozent = iSFP-Bonus 
  • Biomasse-Bonus für niedrige Emissionen: Wer eine Heizung gegen eine Biomasse-Anlage austauscht und dabei den Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5mg/m3 einhält, erhält 5 Prozent mehr Tilgungszuschuss, also insgesamt auf 40 Prozent Zuschuss (bei Austausch einer Ölheizung sogar 50 Prozent Zuschuss).
  • Auch Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert, und zwar für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr). Dieser Zuschuss wird im Förderantrag gleich mitbeantragt.
  • Ein Energieberater/Sachverständiger ist nach wie vor Pflicht für die Beantragung der Förderung! Ausnahme sind Maßnahmen zum Heizungstausch und die Heizungsoptimierung. Hier kann alternativ der Fachbetrieb die Maßnahme prüfen und die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen.

Wichtig ist die Reihenfolge bei der Antragstellung: Zuerst stellen Eigentümer:innen ihren Antrag (Grundlage dafür ist ein Angebot/Kostenvoranschlag). Erst danach darf der Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abgeschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Parallel zur Kreditförderung von Einzelmaßnahmen wurde zum 1.7.2021 auch die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus neu geregelt. Alle Infos und Details finden Sie hier: 2. Stufe BEG WG: Effizienzhaus-Förderung der KfW ab Sommer 2021

Wichtig zu wissen: Die bisherige Kreditförderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen im bekannten KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)" sowie für das Heizen mit erneuerbaren Energien im Programm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" ist ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden!

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Quelle: KfW / energie-fachberater.de
 
 

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