Wer bis zum 30.6.2021 eine Sanierungsförderung bei der KfW beantragt, kann gleichzeitig auch noch den Zuschuss "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Sanierungsvorhaben.
Ab dem 1.07.2021 stehen dann bei der KfW die neuen Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. In diesem Zuge ändert sich auch die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung. Das müssen Eigentümer dazu wissen:
Sachverständige bleiben weiterhin Pflicht
Für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus bleibt auch mit Start der BEG die Einbindung eines Sachverständigen/Energieberaters Pflicht. (Ausnahmen gibt es nur beim Einbau einer neuen Heizung als Einzelmaßnahme.) Die Kosten für diese Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin bezuschusst. Neu ab Sommer 2021 ist, dass auch eine akustische Fachplanung förderfähig ist (sinnvoll zum Beispiel bei Einsatz einer Wärmepumpe, Lüftungs- oder Klimaanlage).
Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus ab Mitte 2021
Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.
Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).
Hinweis: Wer für einzelne Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss beim BAFA beantragt, erhält auch vom BAFA den Zuschuss für die Baubegleitung.
Förderung und Zuschuss für Baubegleitung werden in nur einem Antrag beantragt
Einfacher wird ab Sommer 2021 auch die Antragstellung, denn der Zuschuss für die Baubegleitung wird direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag beantragt.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
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