Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, einige Bundesländer haben sogar noch ehrgeizigere Ziele. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Gebäudebereich - Eigentümer:innen müssen ihre Immobilie in den nächsten 20 Jahren fit machen. Aber wie? Und wer bezahlt das alles? Tipps für Maßnahmen und Förderung.
Schritt 1: Haus fit machen für erneuerbare Energien
In einem ersten Schritt kommt es darauf an, das Haus "fit" für erneuerbare Energien zu machen. Das bedeutet nichts anderes als einzelne Sanierungsmaßnahmen am und im Haus, um Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel durch eine Dachdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf so weit, dass die Nutzung erneuerbarer Energien möglich wird.
Nötig ist dann ein hydraulischer Abgleich der Heizung: Er optimiert die Wärmeverteilung und reduziert das erforderliche Temperaturniveau der Heizung. Das ist für den Anschluss an erneuerbare Wärmenetze oder den Einsatz einer Wärmepumpe wichtig, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau wesentlich effizienter. In der Regel muss dazu die Vorlauftemperatur des Heizsystems auf maximal 55 Grad Celsius sinken, besser sogar auf unter 50 Grad.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reichet es aus, zunächst einzelne Bauteile zu verbessern. Wer sein nicht saniertes Wohnhaus energetisch modernisiert, verringert den Energiebedarf um den Faktor drei bis vier. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser liegt für unsanierte Altbauten bei durchschnittlich rund 180 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter und Jahr. Energieeffiziente Neubauten oder ein Altbau nach ambitionierter Vollsanierung benötigen für Heizung und Warmwasser rund 45 kWh. Das ist vergleichbar mit dem Effizienzhaus 55.
Schritt 2: Restlichen Energiebedarf durch erneuerbarer Energien decken
Den restlichen Energiebedarf sollen erneuerbare Energien decken. Wie sich der Heizungsmix in Wohngebäuden entwickelt, ist nicht einfach zu prognostizieren, da viele Technologien konkurrieren. Aus heutiger Sicht werden insbesondere die bereits etablierten Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Auch Fernwärme und Holz als Energieträger leisten einen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung. Während aktuell noch die meisten Heizungen auf Basis von Erdgas und Erdöl laufen, werden die drei genannten Erneuerbaren-Technologien in der Zukunft den Großteil des Bedarfs decken. Die CO2-Emissionen sinken mit ihnen in den nächsten zwei Jahrzehnten gegen null – vorausgesetzt, die Stromerzeugung wird planmäßig auf erneuerbare Energien umgestellt.
Und wer soll das bezahlen? Sowohl Schritt 1 als auch Schritt 2 werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert. Zuschüsse und Förderkredite erleichtern die Finanzierung und Umsetzung.
Schritt 3: Extreme Wetterereignisse einplanen
Monate ganz ohne Niederschlag, dafür dann Wochen mit Dauerregen und hohen Niederschlagsmengen, Hitzewellen und Sturm - der Klimawandel forciert extreme Wetterereignisse. Auch darauf werden sich Eigentümer:innen in den kommenden Jahren einstellen müssen. Eine Dach- oder Fassadenbegrünung sorgen bei Hitze für ein besseres Klima rund ums Haus und halten Regenwasser zurück. Eine Zisterne zur Regenwassernutzung kann Wasser für trockene Wochen speichern und mit der richtigen Entwässerung lassen sich Regenmassen in die richtigen Bahnen lenken. Auch eine Entsiegelung des Grundstücks kann Überflutungen vorbeugen.
Fazit: Auf dem Weg zum klimaneutralen Haus zählt nicht nur die Heizung! Auch eine Dachsanierung kann den Anfang machen. Wichtiger als schnelle Schritte sind eine gute Planung und die zum Haus passenden Maßnahmen.
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Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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