Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, einige Bundesländer haben sogar noch ehrgeizigere Ziele. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Gebäudebereich - Eigentümer:innen müssen ihre Immobilie in den nächsten 20 Jahren fit machen. Aber wie? Und wer bezahlt das alles? Tipps für Maßnahmen und Förderung.
Schritt 1: Haus fit machen für erneuerbare Energien
In einem ersten Schritt kommt es darauf an, das Haus "fit" für erneuerbare Energien zu machen. Das bedeutet nichts anderes als einzelne Sanierungsmaßnahmen am und im Haus, um Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel durch eine Dachdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf so weit, dass die Nutzung erneuerbarer Energien möglich wird.
Nötig ist dann ein hydraulischer Abgleich der Heizung: Er optimiert die Wärmeverteilung und reduziert das erforderliche Temperaturniveau der Heizung. Das ist für den Anschluss an erneuerbare Wärmenetze oder den Einsatz einer Wärmepumpe wichtig, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau wesentlich effizienter. In der Regel muss dazu die Vorlauftemperatur des Heizsystems auf maximal 55 Grad Celsius sinken, besser sogar auf unter 50 Grad.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reichet es aus, zunächst einzelne Bauteile zu verbessern. Wer sein nicht saniertes Wohnhaus energetisch modernisiert, verringert den Energiebedarf um den Faktor drei bis vier. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser liegt für unsanierte Altbauten bei durchschnittlich rund 180 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter und Jahr. Energieeffiziente Neubauten oder ein Altbau nach ambitionierter Vollsanierung benötigen für Heizung und Warmwasser rund 45 kWh. Das ist vergleichbar mit dem Effizienzhaus 55.
Schritt 2: Restlichen Energiebedarf durch erneuerbarer Energien decken
Den restlichen Energiebedarf sollen erneuerbare Energien decken. Wie sich der Heizungsmix in Wohngebäuden entwickelt, ist nicht einfach zu prognostizieren, da viele Technologien konkurrieren. Aus heutiger Sicht werden insbesondere die bereits etablierten Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Auch Fernwärme und Holz als Energieträger leisten einen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung. Während aktuell noch die meisten Heizungen auf Basis von Erdgas und Erdöl laufen, werden die drei genannten Erneuerbaren-Technologien in der Zukunft den Großteil des Bedarfs decken. Die CO2-Emissionen sinken mit ihnen in den nächsten zwei Jahrzehnten gegen null – vorausgesetzt, die Stromerzeugung wird planmäßig auf erneuerbare Energien umgestellt.
Und wer soll das bezahlen? Sowohl Schritt 1 als auch Schritt 2 werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert. Zuschüsse und Förderkredite erleichtern die Finanzierung und Umsetzung.
Schritt 3: Extreme Wetterereignisse einplanen
Monate ganz ohne Niederschlag, dafür dann Wochen mit Dauerregen und hohen Niederschlagsmengen, Hitzewellen und Sturm - der Klimawandel forciert extreme Wetterereignisse. Auch darauf werden sich Eigentümer:innen in den kommenden Jahren einstellen müssen. Eine Dach- oder Fassadenbegrünung sorgen bei Hitze für ein besseres Klima rund ums Haus und halten Regenwasser zurück. Eine Zisterne zur Regenwassernutzung kann Wasser für trockene Wochen speichern und mit der richtigen Entwässerung lassen sich Regenmassen in die richtigen Bahnen lenken. Auch eine Entsiegelung des Grundstücks kann Überflutungen vorbeugen.
Fazit: Auf dem Weg zum klimaneutralen Haus zählt nicht nur die Heizung! Auch eine Dachsanierung kann den Anfang machen. Wichtiger als schnelle Schritte sind eine gute Planung und die zum Haus passenden Maßnahmen.
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Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
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