Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, einige Bundesländer haben sogar noch ehrgeizigere Ziele. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Gebäudebereich - Eigentümer:innen müssen ihre Immobilie in den nächsten 20 Jahren fit machen. Aber wie? Und wer bezahlt das alles? Tipps für Maßnahmen und Förderung.
Schritt 1: Haus fit machen für erneuerbare Energien
In einem ersten Schritt kommt es darauf an, das Haus "fit" für erneuerbare Energien zu machen. Das bedeutet nichts anderes als einzelne Sanierungsmaßnahmen am und im Haus, um Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel durch eine Dachdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf so weit, dass die Nutzung erneuerbarer Energien möglich wird.
Nötig ist dann ein hydraulischer Abgleich der Heizung: Er optimiert die Wärmeverteilung und reduziert das erforderliche Temperaturniveau der Heizung. Das ist für den Anschluss an erneuerbare Wärmenetze oder den Einsatz einer Wärmepumpe wichtig, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau wesentlich effizienter. In der Regel muss dazu die Vorlauftemperatur des Heizsystems auf maximal 55 Grad Celsius sinken, besser sogar auf unter 50 Grad.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reichet es aus, zunächst einzelne Bauteile zu verbessern. Wer sein nicht saniertes Wohnhaus energetisch modernisiert, verringert den Energiebedarf um den Faktor drei bis vier. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser liegt für unsanierte Altbauten bei durchschnittlich rund 180 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter und Jahr. Energieeffiziente Neubauten oder ein Altbau nach ambitionierter Vollsanierung benötigen für Heizung und Warmwasser rund 45 kWh. Das ist vergleichbar mit dem Effizienzhaus 55.
Schritt 2: Restlichen Energiebedarf durch erneuerbarer Energien decken
Den restlichen Energiebedarf sollen erneuerbare Energien decken. Wie sich der Heizungsmix in Wohngebäuden entwickelt, ist nicht einfach zu prognostizieren, da viele Technologien konkurrieren. Aus heutiger Sicht werden insbesondere die bereits etablierten Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Auch Fernwärme und Holz als Energieträger leisten einen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung. Während aktuell noch die meisten Heizungen auf Basis von Erdgas und Erdöl laufen, werden die drei genannten Erneuerbaren-Technologien in der Zukunft den Großteil des Bedarfs decken. Die CO2-Emissionen sinken mit ihnen in den nächsten zwei Jahrzehnten gegen null – vorausgesetzt, die Stromerzeugung wird planmäßig auf erneuerbare Energien umgestellt.
Und wer soll das bezahlen? Sowohl Schritt 1 als auch Schritt 2 werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert. Zuschüsse und Förderkredite erleichtern die Finanzierung und Umsetzung.
Schritt 3: Extreme Wetterereignisse einplanen
Monate ganz ohne Niederschlag, dafür dann Wochen mit Dauerregen und hohen Niederschlagsmengen, Hitzewellen und Sturm - der Klimawandel forciert extreme Wetterereignisse. Auch darauf werden sich Eigentümer:innen in den kommenden Jahren einstellen müssen. Eine Dach- oder Fassadenbegrünung sorgen bei Hitze für ein besseres Klima rund ums Haus und halten Regenwasser zurück. Eine Zisterne zur Regenwassernutzung kann Wasser für trockene Wochen speichern und mit der richtigen Entwässerung lassen sich Regenmassen in die richtigen Bahnen lenken. Auch eine Entsiegelung des Grundstücks kann Überflutungen vorbeugen.
Fazit: Auf dem Weg zum klimaneutralen Haus zählt nicht nur die Heizung! Auch eine Dachsanierung kann den Anfang machen. Wichtiger als schnelle Schritte sind eine gute Planung und die zum Haus passenden Maßnahmen.
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Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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