Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat im Februar die Jahresbilanz für 2017 veröffentlicht. Demnach fiel im letzten Jahr der größte Anteil des Gesamtabsatzes auf Gasheizungen mit Brennwerttechnik. 472.500 verkaufte Gasheizungen bedeuten ein Plus von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals ist die Wärmepumpe mit 78.000 verkauften Geräten und einem Plus von 17 Prozent die am zweitstärksten nachgefragte Technologie. Doch diese Zahlen gehen nicht auf das Konto von Sanierungen, die meisten Wärmepumpen landen im Heizungskeller von Neubauten. Und die Ölheizung landet mit insgesamt 63.500 verkauften Geräten auf Platz drei in der Gunst der Hausbesitzer. Das zeigt: Bei einer Sanierung wechseln nur wenige Hausbesitzer auf eine andere Heiztechnik. Die meisten bleiben offensichtlich beim gewohnten Energieträger Gas beziehungsweise Öl.
Keine positive Entwicklung bei Erneuerbaren Energien
Mit der Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien ist nicht nur der Heizungsverband unzufrieden, auch die Wärmewende wird so nur schwer einzuläuten sein. Holzheizungen verbuchten mit 26.500 verkauften Wärmeerzeugern insgesamt ein Minus von 8 Prozent. Und auch die Solarthermie schloss 2017 mit einem Minus von 16 Prozent ab. Dies entspricht rund 78.000 neu installierten Anlagen und einer Kollektorfläche von 625.500 Quadratmetern. Offensichtlich überzeugt nicht einmal die großzügige Zuschussförderung Hausbesitzer von den Vorteilen Erneuerbarer Energien.
Zuschüsse nutzen und auf zukunftsfähige Heizung setzen
Grund für die Zurückhaltung sind vermutlich auch die weiterhin recht günstigen Preise für Öl und Gas. Experten aber warnen: Wer beim Thema Wärme allein auf dauerhaft billiges Öl und Gas setzt, liefert sich hohen Kostenrisiken aus! Solarthermie macht dagegen jede Heizung bereits für kleines Geld zukunftstauglich. Die Kombination von Effizienz und Erneuerbaren Energien macht für alle Hausbesitzer Sinn! Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Holzheizung und Pelletheizung in Kombination mit Solarthermie kommen als Lösungen in Betracht. Gegenüber einer alten Heizung lassen sich Energieeinsparpotenziale von bis zu 40 Prozent realisieren. Für den Umstieg auf Solarwärme winken attraktive staatliche Zuschüsse. Für die solare Heizungsmodernisierung eines Eigenheims beträgt der Zuschuss in der Regel 3.600 Euro. Dazu kommt, dass augenblicklich noch niedrige Zinsen günstige Finanzierungskosten ermöglichen. Aber Achtung: Die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm müssen immer vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden, zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
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