Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat im Februar die Jahresbilanz für 2017 veröffentlicht. Demnach fiel im letzten Jahr der größte Anteil des Gesamtabsatzes auf Gasheizungen mit Brennwerttechnik. 472.500 verkaufte Gasheizungen bedeuten ein Plus von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals ist die Wärmepumpe mit 78.000 verkauften Geräten und einem Plus von 17 Prozent die am zweitstärksten nachgefragte Technologie. Doch diese Zahlen gehen nicht auf das Konto von Sanierungen, die meisten Wärmepumpen landen im Heizungskeller von Neubauten. Und die Ölheizung landet mit insgesamt 63.500 verkauften Geräten auf Platz drei in der Gunst der Hausbesitzer. Das zeigt: Bei einer Sanierung wechseln nur wenige Hausbesitzer auf eine andere Heiztechnik. Die meisten bleiben offensichtlich beim gewohnten Energieträger Gas beziehungsweise Öl.
Keine positive Entwicklung bei Erneuerbaren Energien
Mit der Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien ist nicht nur der Heizungsverband unzufrieden, auch die Wärmewende wird so nur schwer einzuläuten sein. Holzheizungen verbuchten mit 26.500 verkauften Wärmeerzeugern insgesamt ein Minus von 8 Prozent. Und auch die Solarthermie schloss 2017 mit einem Minus von 16 Prozent ab. Dies entspricht rund 78.000 neu installierten Anlagen und einer Kollektorfläche von 625.500 Quadratmetern. Offensichtlich überzeugt nicht einmal die großzügige Zuschussförderung Hausbesitzer von den Vorteilen Erneuerbarer Energien.
Zuschüsse nutzen und auf zukunftsfähige Heizung setzen
Grund für die Zurückhaltung sind vermutlich auch die weiterhin recht günstigen Preise für Öl und Gas. Experten aber warnen: Wer beim Thema Wärme allein auf dauerhaft billiges Öl und Gas setzt, liefert sich hohen Kostenrisiken aus! Solarthermie macht dagegen jede Heizung bereits für kleines Geld zukunftstauglich. Die Kombination von Effizienz und Erneuerbaren Energien macht für alle Hausbesitzer Sinn! Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Holzheizung und Pelletheizung in Kombination mit Solarthermie kommen als Lösungen in Betracht. Gegenüber einer alten Heizung lassen sich Energieeinsparpotenziale von bis zu 40 Prozent realisieren. Für den Umstieg auf Solarwärme winken attraktive staatliche Zuschüsse. Für die solare Heizungsmodernisierung eines Eigenheims beträgt der Zuschuss in der Regel 3.600 Euro. Dazu kommt, dass augenblicklich noch niedrige Zinsen günstige Finanzierungskosten ermöglichen. Aber Achtung: Die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm müssen immer vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden, zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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