Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat im Februar die Jahresbilanz für 2017 veröffentlicht. Demnach fiel im letzten Jahr der größte Anteil des Gesamtabsatzes auf Gasheizungen mit Brennwerttechnik. 472.500 verkaufte Gasheizungen bedeuten ein Plus von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals ist die Wärmepumpe mit 78.000 verkauften Geräten und einem Plus von 17 Prozent die am zweitstärksten nachgefragte Technologie. Doch diese Zahlen gehen nicht auf das Konto von Sanierungen, die meisten Wärmepumpen landen im Heizungskeller von Neubauten. Und die Ölheizung landet mit insgesamt 63.500 verkauften Geräten auf Platz drei in der Gunst der Hausbesitzer. Das zeigt: Bei einer Sanierung wechseln nur wenige Hausbesitzer auf eine andere Heiztechnik. Die meisten bleiben offensichtlich beim gewohnten Energieträger Gas beziehungsweise Öl.
Keine positive Entwicklung bei Erneuerbaren Energien
Mit der Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien ist nicht nur der Heizungsverband unzufrieden, auch die Wärmewende wird so nur schwer einzuläuten sein. Holzheizungen verbuchten mit 26.500 verkauften Wärmeerzeugern insgesamt ein Minus von 8 Prozent. Und auch die Solarthermie schloss 2017 mit einem Minus von 16 Prozent ab. Dies entspricht rund 78.000 neu installierten Anlagen und einer Kollektorfläche von 625.500 Quadratmetern. Offensichtlich überzeugt nicht einmal die großzügige Zuschussförderung Hausbesitzer von den Vorteilen Erneuerbarer Energien.
Zuschüsse nutzen und auf zukunftsfähige Heizung setzen
Grund für die Zurückhaltung sind vermutlich auch die weiterhin recht günstigen Preise für Öl und Gas. Experten aber warnen: Wer beim Thema Wärme allein auf dauerhaft billiges Öl und Gas setzt, liefert sich hohen Kostenrisiken aus! Solarthermie macht dagegen jede Heizung bereits für kleines Geld zukunftstauglich. Die Kombination von Effizienz und Erneuerbaren Energien macht für alle Hausbesitzer Sinn! Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Holzheizung und Pelletheizung in Kombination mit Solarthermie kommen als Lösungen in Betracht. Gegenüber einer alten Heizung lassen sich Energieeinsparpotenziale von bis zu 40 Prozent realisieren. Für den Umstieg auf Solarwärme winken attraktive staatliche Zuschüsse. Für die solare Heizungsmodernisierung eines Eigenheims beträgt der Zuschuss in der Regel 3.600 Euro. Dazu kommt, dass augenblicklich noch niedrige Zinsen günstige Finanzierungskosten ermöglichen. Aber Achtung: Die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm müssen immer vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden, zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
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Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
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