Die Vorteile von Fliesen haben auch mit neuen Trendlooks Bestand: Am hohen Nutzungskomfort und den funktionalen Vorzügen der robusten, dicht gebrannten keramischen Oberfläche hat sich seit Generationen nichts geändert. Keramik ist zeitlebens schadstofffrei und damit raumluftneutral – weshalb sie zu den wohngesündesten und ökologisch verträglichsten Belagsmaterialien zählt. Auf der Fußbodenheizung bewährt sich Keramik durch ihre hohe Wärmeleitfähigkeit als ideales Belagsmaterial und steigert die Energieeffizienz des Systems. Schließlich passen Fliesen wie kaum ein anderer Bodenbelag in alle Wohnbereiche – vom Innen- bis zum Außenbereich.
Die beliebtesten Looks bei den Bodenfliesen sind schon seit längerer Zeit stabil - Naturstein-Interpretationen und Holzdekore sind weiterhin sehr gefragt.
Die fünf Trendlooks 2021
1. Trendlook Estrichboden: XL-Fliesen in Zement- oder Betonoptik
Fliesen in Zement- oder Betonoptik – gerne in angesagten großen Formaten – passen perfekt in urbane Wohnkonzepte. Beide Optiken entfalten im Raum den Look eines Estrichbodens – der sich noch verstärken lässt, wenn rektifizierte Fliesen (d. h. die oberen Kanten werden leicht abgeschrägt) mit schmaler Fuge verlegt sowie Ton-in-Ton zur Fliesenfarbe verfugt werden.
Anders als der "echte" Estrichoden wirken die Fliesen jedoch nicht kahl und nüchtern. Das dezente Raster der Betonoptik-Fliesen entfaltet eine strukturierende Wirkung auf der Bodenfläche, die sich auch auf die Wahrnehmung der Raumproportion positiv auswirkt. Zugleich entfalten Großformate einen homogenen Flächeneffekt und lassen Räume so großzügiger wirken.
2. Trendlook Marmor und Naturstein
Nach dem Bad erobern Marmor-Interpretationen nun auch die Bodenflächen. Von Alabaster über grau und anthrazit bis zu schwarz reicht das Farbspektrum der aktuellen Marmorfliesen, die in matter oder anpolierter Oberflächenoptik auch gut mit modernem Möbeldesign harmonieren. Mit lebendigen Reliefstrukturen sowie unregelmäßigen Farbverläufen und Maserungen sehen Fliesen mit Naturstein-Optik den Vorbildern aus dem Steinbruch zum Verwechseln ähnlich. Der Vorteil: Die Fliesen sind robust und belastbar.
3. Trendlook dekorative Pracht
Keine Chance für Einheitslook: Die dekorative Farbenpracht und Mustervielfalt historischer Fliesendekore oder marokkanischer Zementfliesen begeistert immer mehr Menschen. Wichtig zu wissen: Echte Zementfliesen sind offenporig und müssen deshalb in regelmäßigen Abständen imprägniert oder gar abgeschliffen und neu versiegelt werden. Eine pflegeleichte, optisch überzeugende Alternative ist Feinsteinzeug im Zementfliesen-Look.
Extravagantes Flair bringen Fliesen in Hexagon-Format ins Zuhause: Wer es dezent mag, wählt ein Hexagon-Dekor in neutraler Farbe. Mutige greifen zu kräftigen Tönen wie blau, grün, ockergelb oder terrakottarot.
4. Trendlook Keramik in Holzoptik
In den aktuellen Bodenfliesen-Kollektionen finden sich Holzdekore in verschiedensten Holzarten und Farbtönen. Aktuelle Holzinterpretationen mit sicht- und spürbaren Maserungen sind nicht nur optisch, sondern auch haptisch kaum noch von echtem Holz zu unterscheiden. Neue XL-Riegelformate ermöglichen einen authentischen Landhausdielenlook, während kleinere Langformate sich im klassischen Fischgrätmuster verlegen lassen. Für ein Plus an Wohnkomfort sorgt der keramische Holzlook, weil die Oberfläche robust und pflegeleicht ist.
5. Trendlook XXL-Fliesen
Ob im imposanten Rechteckformat von 60 x 120 Zentimetern oder im -Quadratformat von 90 x 90, 100 x 100 oder 120 x 120 Zentimetern: Feinsteinzeug-Bodenfliesen in XXL schaffen eine hochwertige, repräsentative Raumatmosphäre. Durch den geringen Fugenanteil entfalten großformatige Fliesen eine optisch homogene Flächenwirkung, die Räume optisch weitet und für eine wohltuend ruhige, unaufgeregte Atmosphäre sorgt. Dabei überzeugt die keramische Oberfläche auf Dauer mit einem hohen Nutzungskomfort, da sie leicht zu reinigen ist, keine Risse bekommt und auch ohne Imprägnierung nicht verfleckt.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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