Hintergrund für die geplante Neuregelung: In der heutigen Netzentgeltsystematik tragen allein die entnehmenden Netznutzer die Kosten des Netzes. Diese Regelungen in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und Anreizregulierungsverordnung (ARegV) laufen Ende 2028 aus. Für die Neuregelung der Netzentgelte ab 2029 ist laut Bundesnetzagentur das Ziel, dass die Netzentgeltsystematik ein freies und faires Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Auch die veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende sollen berücksichtigt werden. Der Reformprozess läuft unter dem Kürzel AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom).
Erste Pläne hat die Bundesnetzagentur Ende Mai 2026 vorgelegt. Eine förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll mit dem Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 abgeschlossen werden. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027.
Was genau ist geplant?
Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen sollen künftig an den Kosten für Erhalt und Ausbau der Stromnetze beteiligt werden. Geplant ist eine Erhöhung des Grundpreises für sogenannte "Prosumer" - so werden Personen/Haushalte bezeichnet, die gleichzeitig Erzeuger und Selbstnutzer von Solarstrom sind. Nach Berechnungen des BSW-Solar könnten mit dieser Regelung die Kosten im typischen Heimsegment bis zu 150 Euro im Jahr betragen.
Die Bundesnetzagentur geht dagegen von Kosten unter 100 Euro aus und schreibt: "Verbraucher, die mit einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. PV Anlage) Strom erzeugen und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen („Prosumer“), zahlen künftig einen höheren Grundpreis. Damit beteiligen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung. Das ist sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können. Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen. Steckersolaranlagen zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht." Auch Netzentgelte für Heimspeicher soll es nicht geben.
Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt zwei Kritikpunkte an den Plänen der Bundesnetzagentur
Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung für private Solaranlage mit der EEG-Novelle fordert der Verband darüber hinaus, Anpassungen an der Netzentgelt- und Förderstruktur besser aufeinander abzustimmen und systemdienliches Verhalten konsequent zu belohnen.
--> Fazit: Die Wirtschaftlichkeit privater Photovoltaik-Anlagen gerät aktuell von verschiedenen Seiten unter Druck - für Betreiber von Solaranlagen steigen die Kosten. Die Bundesnetzagentur plant höhere Netzentgelte für Prosumer. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert deshalb, die geplanten Änderungen bei Netzentgelten und Förderung besser aufeinander abzustimmen.
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In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort