Die Gratis-Bohrmeter für die Erdwärmepumpe haben einen Gegenwert von circa 5.000 Euro. “Die 100 Bohrmeter, die wir ausloben, sind dabei als Unterstützung gedacht und werden je nach Beschaffenheit des Bestandsgebäudes in der Regel nicht ausreichen, um den gesamten Wärmebedarf zu decken“, erklärt Dr. Martin Sabel, Referent für Geothermie beim Bundesverband Wärmepumpe. Denn eine Erdwärmebohrung ist nicht ganz billig. Groß ist deshalb die Scheu bei Hausbesitzern, ihre Heizung gegen eine erdgekoppelte Wärmepumpe auszutauschen. Nach wie vor hält sich außerdem die Meinung, dass eine Wärmepumpe nur im Neubau und ausschließlich mit einer Fußbodenheizung funktioniert. Hier will der Bundesverband Wärmepumpe informieren. Denn die Investition in die nachhaltige Energiequelle Erdwärme kann sich lohnen: Viele Bauherren im Neubau setzen bereits auf erdgekoppelte Wärmepumpen und auch zahlreiche im un- oder teilsanierten Altbau erfolgreich umgesetzte Erdwärmeprojekte zeigen, dass Sole-Wasser-Wärmepumpen bei sachgerechter Planung durch einen erfahrenen Experten auch in bestehenden Gebäuden effizient betrieben werden können.
Auch im Altbau effizient: Erdwärmepumpen
Das Heizen mit Erdwärme hat viele Vorteile: “Mit einer Erdwärmeanlage erschließt man sich eine nach menschlichem Ermessen unerschöpfliche Energiequelle auf dem eigenen Grundstück: Aus einem Anteil Strom zum Betrieb der Wärmepumpe lassen sich so etwa 4 Teile Wärme für ihr Haus gewinnen. Das macht die Bewohner unabhängiger von Preisschwankungen für fossile Brennstoffe und steigert den Wert der Immobilie nachhaltig“, erklärt Sabel. Dazu kommt: „Erdwärmeanlagen können nicht nur besonders umweltfreundlich heizen, sondern bieten den zusätzlichen Vorteil der passiven Kühlung. Durch die Nutzung der Erde als Energiequelle zum Heizen und Kühlen wird eine besonders hohe Effizienz erreicht. Das Prinzip ist denkbar einfach: Im Sommer führen wir die überschüssige Wärme unseres Hauses lediglich durch den Betrieb der Umwälzpumpe dem Untergrund zu und erreichen so ein komfortables Raumklima. Im Winter rufen wir die Wärme des Untergrundes dann wieder ab, um unser Haus mit Hilfe der Wärmepumpe zu beheizen“, erläutert Martin Sabel weiter die Vorzüge.
Bis Ende Mai bewerben und Heizung modernisieren
Um auf dieses Potenzial aufmerksam zu machen, soll auch das Gewinnerprojekt von der Planung bis zur Auswertung der ersten Heizperiode dokumentiert werden. Bereits im Sommer 2015 wird die Installation der Wärmepumpe begleitet. Wer die alte Heizung gegen eine Erdwärmepumpe austauschen will, sollte sich deshalb zügig an die Planung machen: Bewerben können sich Altbaubewohner mit ihren Sanierungsprojekten bis zum 31. Mai 2015. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.renovieren.de/erdwaermebohrung-zu-gewinnen.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
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Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
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