Gerade im Altbau wird der Wohnraum oft knapp. Viele Hausbesitzer wünschen sich früher oder später zusätzliche Zimmer - für Familienzuwachs, Gäste oder das Hobby. Steht ein ungenutzes Dachgeschoss zur Verfügung, bietet sich ein Dachausbau an.
Preiswerte Platzreserven unter dem Dach nutzen
Der Dachausbau ist eine verhältnismäßig günstige Möglichkeit, neuen Wohnraum zu gewinnen. Wer sein Dachgeschoss, wie in Altbauten oft üblich, lediglich als Abstellraum nutzt, verschwendet geradezu wertvollen Wohnraum. Denn ein ausgebautes Dachgeschoss lässt sich auf vielfältige Art und Weise nutzen. Bei einem Dachausbau sind den Wünschen der Hausbesitzer nahezu keine Grenzen gesetzt. Dank Trockenbausystemen für den Innenausbau entstehen in kürzester Zeit neue Räume nach Maß. Für die gesunde Portion Tageslicht sorgen Dachgauben oder Dachfenster. Hier sollten Hausbesitzer dem Wärmeschutz zuliebe keine Kompromisse machen und auf moderne Energiesparfenster zurückgreifen. Auch praktisch: Mit Kniestocktüren entsteht neben weiterem Wohnraum auch kostbarer neuer Stauraum. So lässt sich der neu gewonnene Platz optimal ausnutzen. All das steigert nicht nur die Lebensqualität im eigenen Heim, sondern auch den Wert der Immobilie - ein doppelter Gewinn.
Dachausbau hilft beim Energiesparen
Mit dem Dachausbau können Hausbesitzer aber auch die Energiebilanz des Hauses verbessern. Der Einsatz einer modernen Dämmung ist beim Dachausbau ein Muss - schon allein, um angenehmes Wohnklima unter dem Dach zu garantieren. Die Dachdämmung sorgt ganzjährig für ausgeglichene Temperaturen und spart auf diese Weise Energie fürs Heizen und Kühlen. Zum Raumgewinn gesellt sich so auch noch eine satte Ersparnis bei den Energiekosten.
Auch geübte Heimwerker ersetzen keinen Fachmann
Echte Sparfüchse können beim Dachausbau natürlich auch selbst Hand anlegen und einen Teil der Arbeiten in Eigenregie ausführen. Geübte Heimwerker ziehen Wände ein und erledigen den Innenausbau. Die Unterstützung durch einen Fachmann bleibt beim Dachausbau trotzdem unverzichtbar. Das geht schon bei der Planung los.
Beste Basis für den Dachausbau: sorgfältige Planung
Generell gilt: Eine sorgfältige, vorausschauende Planung und eine fachmännische Ausführung sind das Gelingrezept für jeden Dachausbau und schützen vor bösen Überraschungen wie folgenschweren Baumängeln oder einem Dachgeschoss, das nach dem Ausbau nicht den Vorstellungen der Hausbesitzer entspricht. Zusammen mit einem Fachmann lässt sich am besten ausloten, wie sich das Dachgeschoss in Zukunft optimal nutzen lässt, und welche baulichen Maßnahmen dafür ergriffen werden müssen - oder nur mit einer Genehmigung ausgeführt werden dürfen.
Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort