Was in Deutschland noch Zukunftsmusik ist, ist in den Metropolen Südostasiens bereits Realität. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist dort ein fester Bestandteil der Stadtplanung und -entwicklung. Der Trend zu mehr Grün könnte auch auf Deutschland übergreifen - Gründächer und begrünte Fassaden lohnen sich, denn sie bedeuten einen Mehrwert für den Hausherrn, das Klima und das Wohngebiet.
Mit Dachbegrünung wertvolle Naturräume zurückgewinnen
Beim Wohnen will sich heute niemand mehr zwischen einem städtischen Umwelt und viel Grün entscheiden. Doch in der Realität sieht das leider oft anders aus: Die Versiegelung von Bodenflächen schreitet nicht nur in der Stadt immer weiter voran, auch in ländlichen Kommunen sind Grünflächen innerorts oft nur noch selten anzutreffen. In Anbetracht des Mangels an "grüner Infrastruktur" bei generell beschränktem Raumangebot sind heute kreative Lösungen gefragt. Gründächer und begrünte Fassaden eröffnen einen Ausweg aus dem Betondschungel und machen als qualitätsvoll gestaltete Vegetationsflächen endlich wieder Platz für mehr Biodiversität.
Gründächer sind multifunktional
Neben dem ökologischen und ökonomischen Nutzen schafft das Grün auch einen sozialen Gewinn. Für Hausbesitzer bietet die Begrünung vielfältige Möglichkeiten: Wo heute auf Flachdächern, auch Garagendächern, steinige Mondlandschaften vorherrschen, kann mit einer Begrünung zusätzlicher naturnaher Wohnraum gewonnen werden - mit Heckenelementen, Rasenflächen, Teichanlagen, ebenerdigen Blumengärten oder auch Obst- und Gemüsebeeten - "urban farming" heißt das dann in der Stadt. Als Naherholungsgebiet für Mensch und Tier, Sickerfläche und natürliche Vorratskammer wird das Gründach zum multifunktional nutzbaren Raum.
Schön grün - schön gesund
Wenn auch in luftiger Höhe - solche Grünflächen verbessern das (Stadt-)Klima erheblich und steigern die Lebensqualität spürbar. Weil sich mit der Begrünung die Flächenversiegelung kompensieren lässt, leisten begrünte Dächer- und Fassaden einen wirksamen Beitrag zum Regenwassermanagement in Siedlungsräumen. Sie speichern bzw. verdunsten die Niederschläge einfach und entlasten so die Kanalisation. Darüber hinaus reinigt die Bepflanzung das Regenwasser, reduziert die Luftverschmutzung und mildert den Hitzeeffekt. Außerdem sind Menschen, die in einem grünen Umfeld leben weniger anfällig für Stressbelastungen und gleichzeitig offener für soziale Kontakte, was zusätzlich zum Wohlbefinden beiträgt. Grün ist eben gesund in jeder Hinsicht!
KfW, Städte und Gemeinden fördern Dachbegrünung
Die wichtige Funktion von Grünflächen haben auch Städte und Gemeinden unlängst erkannt. Viele Kommunen fördern die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung, dabei gibt es unterschiedliche Subventionsmodelle: In vielen Regionen müssen Besitzer von begrünten Dächern zum Beispiel deutlich weniger Niederschlagswassergebühren zahlen. Und auch vom Staat gibt es Förderung fürs Gründach: Die KfW-Bank nimmt die Förderung der Dachbegrünung zum 1. Juni 2014 in ihr Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" auf: Wer eine Dachdämmung einbaut, erhält im Zuge der Sanierung auch Förderung für die Dachbegrünung.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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