Was in Deutschland noch Zukunftsmusik ist, ist in den Metropolen Südostasiens bereits Realität. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist dort ein fester Bestandteil der Stadtplanung und -entwicklung. Der Trend zu mehr Grün könnte auch auf Deutschland übergreifen - Gründächer und begrünte Fassaden lohnen sich, denn sie bedeuten einen Mehrwert für den Hausherrn, das Klima und das Wohngebiet.
Mit Dachbegrünung wertvolle Naturräume zurückgewinnen
Beim Wohnen will sich heute niemand mehr zwischen einem städtischen Umwelt und viel Grün entscheiden. Doch in der Realität sieht das leider oft anders aus: Die Versiegelung von Bodenflächen schreitet nicht nur in der Stadt immer weiter voran, auch in ländlichen Kommunen sind Grünflächen innerorts oft nur noch selten anzutreffen. In Anbetracht des Mangels an "grüner Infrastruktur" bei generell beschränktem Raumangebot sind heute kreative Lösungen gefragt. Gründächer und begrünte Fassaden eröffnen einen Ausweg aus dem Betondschungel und machen als qualitätsvoll gestaltete Vegetationsflächen endlich wieder Platz für mehr Biodiversität.
Gründächer sind multifunktional
Neben dem ökologischen und ökonomischen Nutzen schafft das Grün auch einen sozialen Gewinn. Für Hausbesitzer bietet die Begrünung vielfältige Möglichkeiten: Wo heute auf Flachdächern, auch Garagendächern, steinige Mondlandschaften vorherrschen, kann mit einer Begrünung zusätzlicher naturnaher Wohnraum gewonnen werden - mit Heckenelementen, Rasenflächen, Teichanlagen, ebenerdigen Blumengärten oder auch Obst- und Gemüsebeeten - "urban farming" heißt das dann in der Stadt. Als Naherholungsgebiet für Mensch und Tier, Sickerfläche und natürliche Vorratskammer wird das Gründach zum multifunktional nutzbaren Raum.
Schön grün - schön gesund
Wenn auch in luftiger Höhe - solche Grünflächen verbessern das (Stadt-)Klima erheblich und steigern die Lebensqualität spürbar. Weil sich mit der Begrünung die Flächenversiegelung kompensieren lässt, leisten begrünte Dächer- und Fassaden einen wirksamen Beitrag zum Regenwassermanagement in Siedlungsräumen. Sie speichern bzw. verdunsten die Niederschläge einfach und entlasten so die Kanalisation. Darüber hinaus reinigt die Bepflanzung das Regenwasser, reduziert die Luftverschmutzung und mildert den Hitzeeffekt. Außerdem sind Menschen, die in einem grünen Umfeld leben weniger anfällig für Stressbelastungen und gleichzeitig offener für soziale Kontakte, was zusätzlich zum Wohlbefinden beiträgt. Grün ist eben gesund in jeder Hinsicht!
KfW, Städte und Gemeinden fördern Dachbegrünung
Die wichtige Funktion von Grünflächen haben auch Städte und Gemeinden unlängst erkannt. Viele Kommunen fördern die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung, dabei gibt es unterschiedliche Subventionsmodelle: In vielen Regionen müssen Besitzer von begrünten Dächern zum Beispiel deutlich weniger Niederschlagswassergebühren zahlen. Und auch vom Staat gibt es Förderung fürs Gründach: Die KfW-Bank nimmt die Förderung der Dachbegrünung zum 1. Juni 2014 in ihr Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" auf: Wer eine Dachdämmung einbaut, erhält im Zuge der Sanierung auch Förderung für die Dachbegrünung.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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