Mit einer Dachbegrünung können Hausbesitzer ihr Hausdach oder die Garage verschönern – schließlich steht ein grünes Wohn- und Arbeitsumfeld ganz weit oben auf der Wunschliste. Dem persönlichen Wohlbefinden kommt eine Dachbegrünung auf jeden Fall zu Gute, aber auch die Umwelt profitiert von der zusätzlichen Grünfläche. Dabei ist das Gründach nicht auf das Flachdach beschränkt. Auch Steildächer lassen sich in luftige Gärten verwandeln.
Gründach-Varianten: Extensivbegrünung oder Intensivbegrünung
Bei der Dachbegrünung unterscheidet man die Extensivbegrünung und die Intensivbegrünung. Beide Varianten lassen sich auf Flachdächern mit einer Neigung bis maximal fünf Grad und Steildächern mit einer Neigung bis maximal 15 Grad ohne Probleme anlegen. Die Extensivbegrünung ist die klassische, pflegeleichte und kostengünstigere Gründach-Variante. Sie zeichnet sich durch eine geringe Schichthöhe und niedrige Pflanzen aus: Auf dem Dach werden naturnahe, widerstandsfähige und anspruchslose, niedrig wachsende Pflanzen wie Moose, Kräuter, Sedum und Gräser mit geringem Wasserverbrauch angesiedelt. Eine Aufbaudicke von circa sechs bis 20 Zentimetern reicht aus, das Gewicht liebt bei rund 60 bis 250 kg pro Quadratmeter. Damit ist diese Lösung perfekt für nicht begehbare beziehungsweise tragende oder geneigte Dächer. Die Kosten liegen bei 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter. Etwas mehr Arbeit und Kosten, dafür aber auch deutlich größeren Gestaltungsspielraum bringt die Intensivbegrünung mit sich. Mit ihr lassen sich richtige Dachgärten gestalten: Rasenflächen, Sträucher und sogar Bäume finden ihren Platz in luftiger Höhe - selbst Obst und Gemüse lassen sich auf einem intensivbegrünten Dach anbauen. Voraussetzung ist ein Dach, dessen Statik die deutlich höhere Belastung des 30 bis 60 Zentimeter hohen Aufbaus aushält: Eine intensive Dachbegrünung wiegt 150 bis 500 kg pro Quadratmeter. Höher sind auch der damit verbundene Pflegeaufwand und die Kosten. Die intensive Variante ist etwa doppelt so teuer wie die extensive.
Gründach wirkt wie Schutzschild fürs Haus
Doch die Investition in ein Gründach zahlt sich in vielfacher Hinsicht aus. Dachbegrünungen werten das Stadt- und Landschaftsbild nicht nur optisch auf, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Hauses. Mit einer Dachbegrünung werden kleine und größere Biotope geschaffen, die wichtige (Ersatz-)Lebensräume für Flora und Fauna bieten. Von dem Plus an Lebensraum profitiert natürlich auch der Hausbesitzer selbst: Ein Gründach wirkt wie ein pflanzlicher Schutzschild fürs Haus gegen Wetterextreme, Schadstoffe und Lärm. Die Pflanzenschicht schützt die Dachabdichtung, bewahrt sie vor Witterungseinflüssen und Temperaturunterschieden und erhöht so ihre Lebensdauer. Außerdem bindet ein Gründach Staub und Luftschadstoffe genauso wie Lärm und verbessert so den Schallschutz auf ganz natürliche Art. Die isolierende Wirkung der Pflanzen schirmt das Haus im Winter von der Kälte und im Sommer von der Sommerhitze ab. So bleiben die Temperaturen stets auf einem angenehmen Niveau.
Dachbegrünung bringt auch finanziellen Gewinn
Hausbesitzer sparen mit einer Dachbegrünung also jede Menge Energiekosten fürs Heizen oder Kühlen. Zusätzlich können Abwasserkosten eingespart werden: In vielen Kommunen werden Gründächer als Entsiegelungsmaßnahmen anerkannt und ganz oder teilweise als Ausgleichsflächen zu den versiegelten Flächen angerechnet. Wo die Abwassergebühren in Trinkwasser- und Niederschlagsabwassergebühren gesplittet sind, senkt das die Regenabwassergebühren. Gleichzeitig steigt der Wert des Hauses. Und inzwischen haben auch viele Städte und Gemeinden den Nutzen von Dachbegrünungen erkannt und fördern ihre Schaffung mit Geldern.
Bei dem beschriebenen Aufbau sind die Kabel sichtbar (eventuell in einem Kanal) unter der Decke bzw. im Bereich der Sparren oder in der ...
Antwort lesen »Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um ...
Antwort lesen »Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die ...
Antwort lesen »Schließen Sie ein bestehendes Gebäude an ein Fernwärmenetz an, bekommen Sie aktuell Fördermittel in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im ...
Antwort lesen »Abhängig vom Alter und der Qualität der Poroton-Steine liegt der U-Wert zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Das ist eine gute Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Da sich die aktuellen Änderungen im GEG überwiegend auf heizungsrelevante Themen beziehen, gehen wir davon aus, dass diese Vorgabe auch ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind die genauen Umstände entscheidend. Geht es um den Ausbau eines nicht beheizten Gebäudeteils, durch den bestehender ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgegeben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern hier noch keine Dämmung vorhanden ist. Die Maßnahme ist ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
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