Eine schlechte Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Keller führen zu erheblichen Wärmeverlusten. Daraus resultieren nicht nur hohe Heizkosten, auch der Wohnkomfort ist deutlich eingeschränkt. Mit einer passenden Dämmung lassen sich diese Wärmeverluste wesentlich reduzieren.
Dachdämmung: Im Winter und im Sommer ein Gewinn!
Mit einer Dachdämmung können Eigentümer:innen ordentlich Heizkosten sparen: Bis zu 30 Prozent der Heizwärme gehen in den kalten Monaten über ein schlecht gedämmtes Dach verloren. Im Sommer sorgt eine fachgerechte Dämmung zudem für deutlich kühlere Innentemperaturen. Wer ein Schrägdach dämmen will, weil das Dachgeschoss bewohnt wird oder zu Wohnraum ausgebaut werden soll, hat mehrere technische Möglichkeiten: Auf-, Zwischen-, Untersparrendämmung oder eine Kombination daraus. Welche Variante sich eignet, hängt vom Zustand des Dachs, den baulichen Gegebenheiten und den persönlichen Wünschen ab. Bei der Dämmung von Flach- und Schrägdächern werden in der Regel Dämmstärken zwischen 15 und 30 Zentimetern eingebaut, Hochleistungsdämmstoffe erlauben auch geringere Dämmstärken. Vor allem im Außenbereich und in Verbindung mit Gerüsten sind bei der Dachdämmung Fachhandwerksbetriebe gefragt.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Dachdämmung
--> Förderung für die Dachdämmung
2. Dachbodendämmung: Einfach und wirksam!
Wenn der Dachboden nicht bewohnt ist und auch langfristig nicht beheizt werden soll, empfiehlt es sich, die oberste Geschossdecke mit einer möglichst dicken Dämmschicht zu versehen. Wenn die Dämmwirkung der Decke insgesamt den Mindestwärmeschutz unterschreitet, ist diese Maßnahme sogar laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend. Man kann die Dämmung der obersten Geschossdecke auch gut selbst erledigen. Je nachdem, wie der Zustand des Dachbodens ist, welche Dämmmaterialien eingesetzt werden und wie gut deren Dämmwirkung ist, benötigt man hier eine Dämmdicke von 16 bis 30 Zentimetern.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Dachbodendämmung
--> Förderung für die Dachbodendämmung
--> Dachbodendämmung DIY
--> Bei der Dachbodendämmung auch an die Bodentreppe denken!
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3. Kellerdeckendämmung: Leicht umgesetzt, lohnt sich immer!
Auch die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke kann mit etwas handwerklichem Geschick gut selbst durchgeführt werden. Die Maßnahme sorgt für einen warmen Fußboden im Erdgeschoss und senkt die Heizkosten um bis zu zehn Prozent. Dafür sollten zunächst ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke deutlich dicker als der Rohrdurchmesser eingepackt werden. Im Anschluss kommt die eigentliche Dämmung der Kellerdecke. Für das Anbringen der Dämmplatten an der Kellerdecke gibt es unterschiedliche Systeme: sie werden geklebt, gedübelt oder mit einem Schienensystem befestigt. Wenn genug Platz vorhanden ist, sollte die Dämmstoffstärke mindestens zwölf Zentimeter betragen.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Kellerdeckendämmung
--> Förderung für die Kellerdeckendämmung
--> Dämmung der Kellerdecke DIY
4. Fassadendämmung: Ideal zusammen mit Fenstertausch
Wer plant, seine Fassade neu zu streichen, sollte die Gelegenheit nutzen, diese auch gleich zu dämmen oder eine dünne Dämmung zu verbessern. Wichtig: Auch hier müssen sich Eigentümer:innen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das GEG schreibt für Gebäude vor, wie gut der Dämmstandard nach der Sanierung sein muss, also wie viel Wärme dann noch maximal nach außen abgegeben werden darf. Der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, gibt Auskunft über den Wärmeverlust des Bauteils: Je besser die Dämmfähigkeit, desto kleiner der U-Wert und desto weniger Wärme geht verloren. Nach einer Fassadendämmung darf er nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin liegen. Ab einem U-Wert von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin wird die Dämmung zusätzlich gefördert. Die erforderlichen Dämmstärken liegen meistens zwischen 16 und 20 Zentimetern. Bei zweischaligem Mauerwerk ist eine Einblasdämmung die günstigste Möglichkeit.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Fassadendämmung
--> Förderung für die Fassadendämmung
--> Wichtig zu wissen: Fenstertausch und Fassadendämmung sollten idealerweise zusammen geplant und umgesetzt werden! Hier gibt es drei Möglichkeiten. Das neue Fenster wird wieder dort eingebaut, wo es bislang war. Diese Variante ist baulich am einfachsten, hat aber bauphysikalische Schwächen. Besser ist, das neue Fenster rückt nach außen bis zur Mauerwerkskante und an die Dämmung. Diese Variante wird sehr häufig umgesetzt, um Wärmebrücken zu mindern. Die wärmetechnisch beste Lösung ist es, das neue Fenster ganz in die Dämmebene einzubauen. Das ist aber aufwändiger und daher kostenintensiver. Auch ein Lüftungskonzept sollte bei beim Fenstertausch nicht vergessen werden.
--> Achtung: Weil eine Fassadendämmung aufwendig und teuer ist, sind viele Eigentümer empfänglich für Werbung zu alternativen Bauprodukten, die Wärmeschutz zu deutlich günstigeren Preisen versprechen. Doch diese sogenannten Energiesparfarben bringen keine relevante Energieeinsparung! Dieses Geld kannst du dir also sparen! Auch auf die zahlreich kursierenden Mythen rund um die Dämmung solltest du nicht reinfallen.
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5. Welche Materialien für die Dämmung?
Dämmmaterialien lassens sich in drei Kategorien einteilen:
Materialien auf Basis fossiler Rohstoffe sind oft die günstigsten und haben häufig den besten Dämmwert, hier kann die Dämmstärke also am geringsten ausfallen. Mineralische Dämmungen liegen sowohl hinsichtlich Kosten als auch erforderlicher Dämmstärke leicht darüber, haben dafür sehr gute Eigenschaften beim Brandschutz. Häufig noch etwas teurer sind die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Um damit denselben Dämmwert wie bei fossilen Materialien zu erreichen, sind einige Zentimeter mehr Dämmung notwendig.
--> Gut zu wissen: Alle Dämmstoffe sparen innerhalb kurzer Zeit deutlich mehr Energie ein, als zu ihrer Herstellung erforderlich ist!
6. Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit der Dämmung 2026
Die Kosten für Handwerksbetriebe und Baumaterialien sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das stellt viele Eigentümer vor Herausforderungen. Umso wichtiger ist, dass Förderprogramme auch genutzt werden:
So viel Geld - für was? Weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort, höherer Immobilienwert!
Bei vielen lauert die Sorge vor hohen Heizkosten ständig im Hintergrund - sie reagieren empfindlich auf Berichte zu steigenden Kosten für Gas oder Öl und leere Gasspeicher. Nicht ohne Grund werden die Heizkosten umgangssprachlich auch "zweite Mieter" genannt. Eine Sanierung führt zu deutlich niedrigeren laufenden Kosten. Preisschwankungen spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle. Eine aktuelle Modellrechnung zeigt: Gemessen an den Gesamtkosten über 20 Jahre kann eine Komplettsanierungen mit Wärmepumpe im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen.
Wer seine Heizkosten dauerhaft senken will, kommt also oft nicht um eine umfassende Sanierung herum - das gilt umso mehr bei älteren Baujahren und Sanierungsstau. Doch auch wenn kein großes Budget zur Verfügung steht, können kleine Sanierungsmaßnahmen schrittweise umgesetzt werden: Die Dämmung von Kellerdecke und Dachboden können Heimwerker selbst vornehmen, auch die Dämmung von Heizungsrohren ist vergleichweise einfach. Gefördert werden hier immerhin die Kosten für das Material. Wer dann noch Türen und Fenster abdichtet und den Rollladenkasten dämmt, spart schon deutlich bei den Heizkosten. → Schnelle Dämmung, sichtbarer Erfolg
Darüber hinaus ist auch eine Einblasdämmung eine gute Option für Sanierungen mit überschaubarem Budget.
7. Dämmpflicht für Keller oder Dach?
Immer wieder gibt es irreführende Berichte zu vermeintlichen Dämmpflichten. Richtig ist: Das GEG enthält viel weniger Dämmpflichten, als viele Eigentümer denken! Verpflichtend sind nur die Dachbodendämmung und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller - diese werden als sogenannte Nachrüstpflichten bezeichnet. Ansonsten gilt der Grundsatz: Erst, wenn ein Bauteil grundlegend saniert oder erneuert wird, muss auch der Wärmeschutz laut GEG geprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
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Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
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