Eine schlechte Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Keller führen zu erheblichen Wärmeverlusten. Daraus resultieren nicht nur hohe Heizkosten, auch der Wohnkomfort ist deutlich eingeschränkt. Mit einer passenden Dämmung lassen sich diese Wärmeverluste wesentlich reduzieren.
Dachdämmung: Im Winter und im Sommer ein Gewinn!
Mit einer Dachdämmung können Eigentümer:innen ordentlich Heizkosten sparen: Bis zu 30 Prozent der Heizwärme gehen in den kalten Monaten über ein schlecht gedämmtes Dach verloren. Im Sommer sorgt eine fachgerechte Dämmung zudem für deutlich kühlere Innentemperaturen. Wer ein Schrägdach dämmen will, weil das Dachgeschoss bewohnt wird oder zu Wohnraum ausgebaut werden soll, hat mehrere technische Möglichkeiten: Auf-, Zwischen-, Untersparrendämmung oder eine Kombination daraus. Welche Variante sich eignet, hängt vom Zustand des Dachs, den baulichen Gegebenheiten und den persönlichen Wünschen ab. Bei der Dämmung von Flach- und Schrägdächern werden in der Regel Dämmstärken zwischen 15 und 30 Zentimetern eingebaut, Hochleistungsdämmstoffe erlauben auch geringere Dämmstärken. Vor allem im Außenbereich und in Verbindung mit Gerüsten sind bei der Dachdämmung Fachhandwerksbetriebe gefragt.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Dachdämmung
--> Förderung für die Dachdämmung
2. Dachbodendämmung: Einfach und wirksam!
Wenn der Dachboden nicht bewohnt ist und auch langfristig nicht beheizt werden soll, empfiehlt es sich, die oberste Geschossdecke mit einer möglichst dicken Dämmschicht zu versehen. Wenn die Dämmwirkung der Decke insgesamt den Mindestwärmeschutz unterschreitet, ist diese Maßnahme sogar laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend. Man kann die Dämmung der obersten Geschossdecke auch gut selbst erledigen. Je nachdem, wie der Zustand des Dachbodens ist, welche Dämmmaterialien eingesetzt werden und wie gut deren Dämmwirkung ist, benötigt man hier eine Dämmdicke von 16 bis 30 Zentimetern.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Dachbodendämmung
--> Förderung für die Dachbodendämmung
--> Dachbodendämmung DIY
--> Bei der Dachbodendämmung auch an die Bodentreppe denken!
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3. Kellerdeckendämmung: Leicht umgesetzt, lohnt sich immer!
Auch die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke kann mit etwas handwerklichem Geschick gut selbst durchgeführt werden. Die Maßnahme sorgt für einen warmen Fußboden im Erdgeschoss und senkt die Heizkosten um bis zu zehn Prozent. Dafür sollten zunächst ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke deutlich dicker als der Rohrdurchmesser eingepackt werden. Im Anschluss kommt die eigentliche Dämmung der Kellerdecke. Für das Anbringen der Dämmplatten an der Kellerdecke gibt es unterschiedliche Systeme: sie werden geklebt, gedübelt oder mit einem Schienensystem befestigt. Wenn genug Platz vorhanden ist, sollte die Dämmstoffstärke mindestens zwölf Zentimeter betragen.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Kellerdeckendämmung
--> Förderung für die Kellerdeckendämmung
--> Dämmung der Kellerdecke DIY
4. Fassadendämmung: Ideal zusammen mit Fenstertausch
Wer plant, seine Fassade neu zu streichen, sollte die Gelegenheit nutzen, diese auch gleich zu dämmen oder eine dünne Dämmung zu verbessern. Wichtig: Auch hier müssen sich Eigentümer:innen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das GEG schreibt für Gebäude vor, wie gut der Dämmstandard nach der Sanierung sein muss, also wie viel Wärme dann noch maximal nach außen abgegeben werden darf. Der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, gibt Auskunft über den Wärmeverlust des Bauteils: Je besser die Dämmfähigkeit, desto kleiner der U-Wert und desto weniger Wärme geht verloren. Nach einer Fassadendämmung darf er nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin liegen. Ab einem U-Wert von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin wird die Dämmung zusätzlich gefördert. Die erforderlichen Dämmstärken liegen meistens zwischen 16 und 20 Zentimetern. Bei zweischaligem Mauerwerk ist eine Einblasdämmung die günstigste Möglichkeit.
Kurz und knapp - das musst du wissen:
--> Gesetzliche Anforderungen an die Fassadendämmung
--> Förderung für die Fassadendämmung
--> Wichtig zu wissen: Fenstertausch und Fassadendämmung sollten idealerweise zusammen geplant und umgesetzt werden! Hier gibt es drei Möglichkeiten. Das neue Fenster wird wieder dort eingebaut, wo es bislang war. Diese Variante ist baulich am einfachsten, hat aber bauphysikalische Schwächen. Besser ist, das neue Fenster rückt nach außen bis zur Mauerwerkskante und an die Dämmung. Diese Variante wird sehr häufig umgesetzt, um Wärmebrücken zu mindern. Die wärmetechnisch beste Lösung ist es, das neue Fenster ganz in die Dämmebene einzubauen. Das ist aber aufwändiger und daher kostenintensiver. Auch ein Lüftungskonzept sollte bei beim Fenstertausch nicht vergessen werden.
--> Achtung: Weil eine Fassadendämmung aufwendig und teuer ist, sind viele Eigentümer empfänglich für Werbung zu alternativen Bauprodukten, die Wärmeschutz zu deutlich günstigeren Preisen versprechen. Doch diese sogenannten Energiesparfarben bringen keine relevante Energieeinsparung! Dieses Geld kannst du dir also sparen! Auch auf die zahlreich kursierenden Mythen rund um die Dämmung solltest du nicht reinfallen.
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5. Welche Materialien für die Dämmung?
Dämmmaterialien lassens sich in drei Kategorien einteilen:
Materialien auf Basis fossiler Rohstoffe sind oft die günstigsten und haben häufig den besten Dämmwert, hier kann die Dämmstärke also am geringsten ausfallen. Mineralische Dämmungen liegen sowohl hinsichtlich Kosten als auch erforderlicher Dämmstärke leicht darüber, haben dafür sehr gute Eigenschaften beim Brandschutz. Häufig noch etwas teurer sind die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Um damit denselben Dämmwert wie bei fossilen Materialien zu erreichen, sind einige Zentimeter mehr Dämmung notwendig.
--> Gut zu wissen: Alle Dämmstoffe sparen innerhalb kurzer Zeit deutlich mehr Energie ein, als zu ihrer Herstellung erforderlich ist!
6. Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit der Dämmung 2026
Die Kosten für Handwerksbetriebe und Baumaterialien sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das stellt viele Eigentümer vor Herausforderungen. Umso wichtiger ist, dass Förderprogramme auch genutzt werden:
So viel Geld - für was? Weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort, höherer Immobilienwert!
Bei vielen lauert die Sorge vor hohen Heizkosten ständig im Hintergrund - sie reagieren empfindlich auf Berichte zu steigenden Kosten für Gas oder Öl und leere Gasspeicher. Nicht ohne Grund werden die Heizkosten umgangssprachlich auch "zweite Mieter" genannt. Eine Sanierung führt zu deutlich niedrigeren laufenden Kosten. Preisschwankungen spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle. Eine aktuelle Modellrechnung zeigt: Gemessen an den Gesamtkosten über 20 Jahre kann eine Komplettsanierungen mit Wärmepumpe im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen.
Wer seine Heizkosten dauerhaft senken will, kommt also oft nicht um eine umfassende Sanierung herum - das gilt umso mehr bei älteren Baujahren und Sanierungsstau. Doch auch wenn kein großes Budget zur Verfügung steht, können kleine Sanierungsmaßnahmen schrittweise umgesetzt werden: Die Dämmung von Kellerdecke und Dachboden können Heimwerker selbst vornehmen, auch die Dämmung von Heizungsrohren ist vergleichweise einfach. Gefördert werden hier immerhin die Kosten für das Material. Wer dann noch Türen und Fenster abdichtet und den Rollladenkasten dämmt, spart schon deutlich bei den Heizkosten. → Schnelle Dämmung, sichtbarer Erfolg
Darüber hinaus ist auch eine Einblasdämmung eine gute Option für Sanierungen mit überschaubarem Budget.
7. Dämmpflicht für Keller oder Dach?
Immer wieder gibt es irreführende Berichte zu vermeintlichen Dämmpflichten. Richtig ist: Das GEG enthält viel weniger Dämmpflichten, als viele Eigentümer denken! Verpflichtend sind nur die Dachbodendämmung und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller - diese werden als sogenannte Nachrüstpflichten bezeichnet. Ansonsten gilt der Grundsatz: Erst, wenn ein Bauteil grundlegend saniert oder erneuert wird, muss auch der Wärmeschutz laut GEG geprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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