01.06.2015
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Das ändert sich bei der KfW-Förderung ab August 2015

Höchstbetrag für Förderung von KfW-Effizienzhäusern steigt

Ab August 2015 wird es Änderungen bei der KfW-Förderung geben. Die Neuerungen im Programm Energieeffizient Sanieren sollen noch mehr Hausbesitzern den Zugang zur KfW-Förderung ermöglichen. Unterstützt werden künftig auch Sanierungsmaßnahmen an jüngeren Häusern und der Förderhöchstbetrag für die Sanierung nach KfW-Effizienzhausstandard wird deutlich erhöht.

Euroscheine und Euromünzen
Mehr Förderung für die Sanierung: Der Höchstbetrag für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern wird ab August kräftig angehobenFoto: Energie-Fachberater.de

Wer bisher eine KfW-Förderung für die Sanierung seines Hauses in Anspruch nehmen wollte, musste zum Stichtag 01.01.1995 seinen Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige gestellt haben. Ab dem 1. August 2015 haben auch die Eigentümer jüngerer Häuser die Möglichkeit, KfW-Förderung zu beantragen. Dann werden auch energieeffiziente Maßnahmen an neueren Wohngebäuden unterstützt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.

Mehr Förderung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Darüber hinaus wird ab August 2015 der Förderhöchstbetrag für die Sanierung nach KfW-Effizienzhausstandard von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. So können künftig auch aufwendige Rundumsanierungen komplett über die KfW-Förderung finanziert werden. 

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Quelle: Zukunft Haus / KfW
 
 

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