Beim Haus ist es nicht anders als beim menschlichen Körper: Über das Dach geht genau wie über den Kopf jede Menge Energie verloren. Ohne die richtige Abdeckung entweichen bei Altbauten bis zu 30 Prozent der Heizenergie. Die logische Schlussfolgerung: Eine warme Mütze, spricht eine gute Dachdämmung, muss her - und zwar noch vor dem Winter. Doch im Gegensatz zum Mützenkauf ist eine Dachdämmung eine größere Investition, bei der nicht nur der persönliche Geschmack entscheidet. Doch für jedes Dach und jede Sanierungssituation gibt es die richtige Individuallösung.
Aufsparrendämmung macht Schluss mit Wärmebrücken
Den besten Wärmeschutz bietet eine Aufsparrendämmung. Sie wird von außen vollflächig auf das Dach aufgebracht und schließt das Haus wie ein lückenloser Deckel ab. Wärmebrücken haben dabei keine Chance. Der einzige Nachteil ist gleichzeitig ein Vorteil: Da das Dach für die Aufsparrendämmung abgedeckt werden muss, ist sie die richtige Dämmlösung, wenn eine umfassende Dachsanierung ansteht oder wenn das Dachgeschoss schon ausgebaut ist. In Kombination mit einer Zwischensparrendämmung lässt sich der Wärmeschutz zusätzlich aufbessern.
Perfekt im Duo: Untersparrendämmung und Zwischensparrendämmung
Ein weiteres bewährtes Duo für die Dachdämmung ist eine Zwischensparrendämmung mit anschließender Untersparrendämmung - perfekt, wenn die Dacheindeckung noch intakt ist. In diesem Fall wird die Zwischensparrendämmung von innen angebracht. Durch die zusätzliche Untersparrendämmung geht zwar etwas Raum verloren, dafür bleibt kein Platz mehr für Wärmebrücken. In der Installationsebene, die dadurch entsteht, können Leitungen praktisch "unsichtbar" verlegt werden.
Rundumschutz unter Extrembedingungen: Flachdachdämmung
Das Dach muss viel aushalten, besonders das Flachdach: Extreme Temperaturschwankungen, hohe Schnee- und Windlasten setzen eine stabile Konstruktion und eine absolut dichte Ausführung voraus. Eine Flachdachdämmung muss sehr belastbar sein und erstklassigen Wärmeschutz bieten. Deshalb kommen hier nur hochwertige und widerstandsfähige Dämmstoffe zum Einsatz. Ein Spezialfall ist das Umkehrdach, bei dem die Dämmschicht auf der Abdichtungsschicht liegt, sie schützt und so ihre Lebensdauer verlängert.
Bei Dachdämmung mit System vorgehen
Egal auf welche Dachdämmung die Wahl fällt: Das Dach ist eine komplexe Konstruktion, bei der eine Komponente in die andere greift. Eine mangelhafte Dachabdichtung kann die Wirkung der Dachdämmung beeinträchtigen und zu schweren Schäden am Dach führen. Heutzutage geht der Trend deshalb hin zu Systemlösungen aus einer Hand und vom gleichen Hersteller. Sie bieten aufeinander abgestimmte Komponenten für eine rundum perfekte Dachsanierung - bestens gedämmt und zu 100 Prozent dicht für ausgezeichneten Wärmeschutz im Winter, Hitzeschutz im Sommer, top Schallschutz und damit ganzjähriger Wohlfühlstimmung im Haus.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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