Das zweite Jahr der Energiekrise - es war ein teures Jahr für alle! Niemals war der Strompreis für private Haushalte höher als 2023 und die Aussichten für 2024 stehen nicht gerade auf Entlastung. Das Thema führt deshalb auch das Sorgenbarometer vieler Haushalte an: Rund zwei Drittel der Deutschen machen sich aktuell wegen steigender Energiepreise Sorgen. Die hohen Preise für Energie schlagen sich auch indirekt nieder. Sie tragen unter anderem zu den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Bauprodukten bei.
Aber es gibt auch Hoffnung: Erneuerbare Energien lieferten 2023 erstmals mehr als die Hälfte des verbrauchten Stroms, besonders hoch war der Anteil erneuerbaren Stroms im Mai, Juli, Oktober und November. Der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien hat damit die schlimmsten Kostensteigerungen verhindert, doch bis stabile Preise Normalität werden, ist noch einiges zu tun beim Ausstieg aus fossilen Energien. Denn aktuell sind die Strompreise noch an die Preise für fossile Brennstoffe (vor allem Gas) gekoppelt, so dass sich jeder Preisanstieg bei fossilen Brennstoffen auf die Strompreise auswirkt. Darüber hinaus verlangen Netzausbau, Energiespeicherung und Flexibilisierung schnelle und nachhaltige politische Entscheidungen.
Die (Medien)Schlacht um das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Krisen-Erschöpfung, Wut und Frust entladen sich ab März 2023 in einer großen Medien- und Informationsschlacht rund um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich nur noch Heizungsgesetz genannt. Befeuert von verdrehten Fakten, kursierenden Horror-Kostenrechnungen und einem emotionalisierten Abschied von Gas- und Ölheizungen kommt es zu einem regelrechten Feldzug gegen die Wärmepumpe. Gleichzeitig verzögern handwerkliche Fehler im parlamentarischen Prozess die Verabschiedung der Gesetzesnovelle. Erst Ende September sind alle parlamentarischen Hürden genommen, das GEG 2024 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zuvor kommt es noch zu einem beispiellosen Run auf Gasheizungen und zu monatelangen Lieferfristen. Diese können Eigentümer künftig noch teuer zu stehen kommen, denn wird die neue Gasheizung erst 2024 eingebaut, muss sie ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das gleiche mediale Schicksal wie das GEG erleidet die geplante EU-Gebäuderichtlinie - von Zwangssanierung bis Zwangsenteignung reichen die Schreckensszenarien, die an die Wand gemalt werden. Viele Altbau-Eigentümer sind verunsichert und überfordert. Anfang Dezember hat sich das EU-Parlament nun auf einen Kompromiss verständigt, mit maximalen Freiheiten für die Mitgliedsländer. Der Kampf gegen den (zu) hohen Energieverbrauch im Gebäudebereich und die damit verbundene hohe Kostenbelastung für Eigentümer und Mieter gleichermaßen kommt damit kaum voran.
Der Kampf ums Geld: BEG-Förderung
Genauso zäh wie die Verabschiedung der GEG-Novelle verliefen die Diskussionen um die BEG-Förderung ab 2024, die die neuen gesetzlichen Anforderungen flankieren soll. Während die grobe Förderstruktur schon Mitte April veröffentlicht wird, lassen die Details der geplanten Förderung bis Herbst 2023 auf sich warten. Trauriger Tiefpunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz Mitte November - seitdem klafft ein riesiges Finanzloch im Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem die Mittel für viele Förderprogramme kommen. Die Folge: Förder- und Antragsstopps bei BAFA und KfW, ausgeschöpfte Fördermittel und zurückgenommene Versprechen bei der Förderung 2024 - einmal mehr zieht ausgerecht das Thema Energieeffizienz den Kürzeren. Immerhin liegt zum Jahresende eine aktualisierte Förderrichtlinie für BEG EM vor.
Bilanz eines schwierigen Jahres und zermürbender Diskussionen: Viele Haushalte machen sich große Sorgen um die Strom- und Gaspreise. Gleichzeitig sind die Sanierungszahlen und Absatzzahlen für Wärmepumpen eingebrochen.
Sorgen- aber auch hoffnungsvoller Blick auf 2024
2023 war eine große Herausforderung - für Eigentümer, Energieberater und die Sanierungsbranche gleichermaßen. Auch die Vorzeichen für 2024 sehen nicht nach dem großen Befreiungsschlag für die gedämpfte Stimmung aus. Die Krise im Nahen Osten lässt weitere Preissteigerungen bei Energie und vielen Materialien sowie Probleme in den Lieferketten befürchten.
Hoffnung macht indes der schnelle Ausbau der Erneuerbaren, vor allem auf den privaten Dächern. Zusammen mit einfachen Maßnahmen für mehr Energieeffizienz haben Eigentümer die Höhe ihrer Strom- und Heizkosten größtenteils selbst in der Hand und müssen nicht ohnmächtig auf politische Entscheidungen warten. Denn diese sind aktuell nicht gerade vertrauensfördernd, dabei bräuchte es genau das dringend: Verlässlichkeit und Zuversicht, dass die Energiewende gelingen kann. Und eine ehrliche Kommunikation auf dem Weg dahin, damit private Eigentümer zukunftsweisende Entscheidungen treffen können und nicht in die nächste Kostenfalle tappen.
Und was hat Sie 2023 interessiert? Diese 10 Artikel wurden in diesem Jahr am häufigsten gelesen:
Was kostet eine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
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Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
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Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
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