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30.12.2024

Das war 2024 - die Themen des Jahres

Unser Rückblick auf Sanierung und Förderung

Eine wilde Reise - das war 2024! Die Hoffnung auf mehr Sachlichkeit, mehr Zuversicht und mehr Stabilität hat sich nur zum Teil erfüllt. Lange hat der unsachliche Streit aus 2023 noch nachgehallt und auf die Stimmung gedrückt. Auch die neue Heizungsförderung lief erst nur schleppend an. Und als zum Jahresende endlich ruhigere Fahrwasser erreicht waren, zerbrach die Ampel-Regierung. Wir blicken zurück auf aufregende Zeiten!

Altstadt Dämmung Weihnachten
Wir blicken zurück auf das Sanierungsjahr 2024Foto: Pixabay

Sagenhafte 15 Updates haben wir 2024 für unseren Förderüberblick gemacht! Weil Förderprogramme neu an den Start gingen, weil Merkblätter aktualisiert und geändert wurden, weil Fristen zu beachten waren, neue Zielgruppen antragsberechtigt wurden, die nächste Runde Nachweise eingereicht werden konnte. Wir haben Richtlinien, Infoblätter, Gesetzestexte und FAQ gewälzt, um Fragen zur neuen Heizungs- und Sanierungsförderung und zum GEG 2024 bestmöglich beantworten zu können.

Für 2025 haben wir deshalb einen wichtigen Wunsch an die neue Bundesregierung: Bitte gestaltet die Förderung einfacher und übersichtlicher!

Das zurückliegende Sanierungsjahr im Monatsüberblick:

Januar 2024
Das GEG 2024 tritt in Kraft. Damit gelten strengere Regeln beim Heizungstausch, erneuerbare Energien werden Pflicht. Gleichzeitig gelten komplett geänderte Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit einer neuen Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW. Handwerksbetriebe und Eigentümer müssen sich an komplett neue Prozesse gewöhnen, unter anderem werden Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Pflicht.

In einigen Förderprogrammen gilt zum Jahresbeginn nach wie vor ein Antrags- und Zusagestopp. Davon betroffen sind die Förderung für Energieberatungen, das Programm Altersgerecht Umbauen sowie die Neubau-Programme. Seit dem 19. Januar 2024 kann die Förderung für Energieberatungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wieder beantragt werden.

Am 25.1.2024 informiert die KfW über die Kombinationsmöglichkeit der Förderprogramme von BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Effizienzhaussanierung) rückwirkend zum 1.1.2024.

Februar 2024
Seit dem 20. Februar stehen dann auch die restlichen Förderprogramme wieder zur Verfügung und Anträge können gestellt werden. Am 27.2.2024 startet dann auch die neue Heizungsförderung. Zunächst können nur private Eigentümer eines Einfamilienhauses in Selbstnutzung den Zuschuss beantragen. Zeitgleich geht der KfW-Ergänzungskredit an den Start.

März 2024
Ende März machen Gerüchte über einen erneuten Förderstopp in den Programmen der Energieberatung die Runde. Das BAFA stellt daraufhin klar, dass es sich nur um Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln handelt, weil finanzielle Mittel nur zeitlich gestaffelt zugeteilt werden.

Mai 2024
Seit dem 28. Mai 2024 sind weitere Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt, jetzt können auch Eigentümer von MFH und Eigentümergemeinschaften Förderanträge stellen.

Juni 2024
Für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg werden Ausnahme- und Kulanzregelungen für die Förderung in den Programmen der KfW Heizungsförderung (458), Ergänzungskredit (358, 359) und BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (261) getroffen.

August 2024
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss gespart werden. Am 5. August 2024 informiert das BMWK deshalb kurzfristig darüber, dass die Förderung für Energieberatungen schon ab dem 7.8.2024 drastisch von 80 auf 50 Prozent gekürzt wird. Daraufhin brechen am 6. August 2024 die BAFA-Server aufgrund einer Antragsflut zusammen.

Seit dem 27. August 2024 sind dann auch die letzten Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt. Außerdem läuft Ende August die Übergangszeit für die nachträgliche Antragstellung bei der Heizungsförderung aus.

September 2024
Die Heizungsförderung läuft ab September planmäßig - Anträge müssen nun vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ab dem 30.9.2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern dann nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen, so dass der Zuschuss in greifbare Nähe rückt. 

Außerdem geht am 3. September mit "Jung kauf Alt" ein neues Förderprogramm an den Start. Dieses stößt im Vorfeld auf sehr großes Interesse, enttäuscht aber durch (zu) strenge Vorgaben.

Oktober 2024

Nach monatlichen PraxisTalks für Energieberater, Handwerker und Planer rund um den Beratungsalltag geht am 18.10.2024 unsere Energieberater-Community an den Start. Hier tauschen inzwischen 140 Energieberater:innen ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich gegenseitig und bleiben mit aktuellen Informationen immer auf neuestem Stand.

November 2024
Am 6. November 2024 zerbricht die Ampelregierung im Streit um den Haushalt 2025. Es übernimmt eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen, der Haushalt kann nicht mehr verabschiedet werden. Mit Folgen für die Förderung?

Dezember 2024
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar 2024 beginnt. Eines der Themen: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - aka Heizungsgesetz. Hier haben wir die Positionen der Parteien aus den Wahlprogrammen zusammengefasst. Bis zum 22.12.2024 wurden rund 210.400 Anträge auf Heizungsförderung gestellt. Nach Ausssage des BMWK können die Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.

Und was hat Sie interessiert? Unsere Top-10-Artikel im Jahr 2024

  1. Sanierungsförderung in der Übersicht
  2. Förderung - Vertrag mit auflösender / aufschiebender Bedingung
  3. Förderung für Heizung und Sanierung 2024
  4. Steuerbonus für die Sanierung
  5. Förderung für den Fenstertausch
  6. Stoßlüften - So lange sollten Sie lülften
  7. BAFA-Förderung richtig beantragen
  8. Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen
  9. Förderung von Eigenleistungen
  10. KfW-Heizungsförderung richtig beantragen


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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