Sagenhafte 15 Updates haben wir 2024 für unseren Förderüberblick gemacht! Weil Förderprogramme neu an den Start gingen, weil Merkblätter aktualisiert und geändert wurden, weil Fristen zu beachten waren, neue Zielgruppen antragsberechtigt wurden, die nächste Runde Nachweise eingereicht werden konnte. Wir haben Richtlinien, Infoblätter, Gesetzestexte und FAQ gewälzt, um Fragen zur neuen Heizungs- und Sanierungsförderung und zum GEG 2024 bestmöglich beantworten zu können.
Für 2025 haben wir deshalb einen wichtigen Wunsch an die neue Bundesregierung: Bitte gestaltet die Förderung einfacher und übersichtlicher!
Das zurückliegende Sanierungsjahr im Monatsüberblick:
Januar 2024
Das GEG 2024 tritt in Kraft. Damit gelten strengere Regeln beim Heizungstausch, erneuerbare Energien werden Pflicht. Gleichzeitig gelten komplett geänderte Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit einer neuen Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW. Handwerksbetriebe und Eigentümer müssen sich an komplett neue Prozesse gewöhnen, unter anderem werden Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Pflicht.
In einigen Förderprogrammen gilt zum Jahresbeginn nach wie vor ein Antrags- und Zusagestopp. Davon betroffen sind die Förderung für Energieberatungen, das Programm Altersgerecht Umbauen sowie die Neubau-Programme. Seit dem 19. Januar 2024 kann die Förderung für Energieberatungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wieder beantragt werden.
Am 25.1.2024 informiert die KfW über die Kombinationsmöglichkeit der Förderprogramme von BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Effizienzhaussanierung) rückwirkend zum 1.1.2024.
Februar 2024
Seit dem 20. Februar stehen dann auch die restlichen Förderprogramme wieder zur Verfügung und Anträge können gestellt werden. Am 27.2.2024 startet dann auch die neue Heizungsförderung. Zunächst können nur private Eigentümer eines Einfamilienhauses in Selbstnutzung den Zuschuss beantragen. Zeitgleich geht der KfW-Ergänzungskredit an den Start.
März 2024
Ende März machen Gerüchte über einen erneuten Förderstopp in den Programmen der Energieberatung die Runde. Das BAFA stellt daraufhin klar, dass es sich nur um Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln handelt, weil finanzielle Mittel nur zeitlich gestaffelt zugeteilt werden.
Mai 2024
Seit dem 28. Mai 2024 sind weitere Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt, jetzt können auch Eigentümer von MFH und Eigentümergemeinschaften Förderanträge stellen.
Juni 2024
Für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg werden Ausnahme- und Kulanzregelungen für die Förderung in den Programmen der KfW Heizungsförderung (458), Ergänzungskredit (358, 359) und BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (261) getroffen.
August 2024
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss gespart werden. Am 5. August 2024 informiert das BMWK deshalb kurzfristig darüber, dass die Förderung für Energieberatungen schon ab dem 7.8.2024 drastisch von 80 auf 50 Prozent gekürzt wird. Daraufhin brechen am 6. August 2024 die BAFA-Server aufgrund einer Antragsflut zusammen.
Seit dem 27. August 2024 sind dann auch die letzten Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt. Außerdem läuft Ende August die Übergangszeit für die nachträgliche Antragstellung bei der Heizungsförderung aus.
September 2024
Die Heizungsförderung läuft ab September planmäßig - Anträge müssen nun vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ab dem 30.9.2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern dann nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen, so dass der Zuschuss in greifbare Nähe rückt.
Außerdem geht am 3. September mit "Jung kauf Alt" ein neues Förderprogramm an den Start. Dieses stößt im Vorfeld auf sehr großes Interesse, enttäuscht aber durch (zu) strenge Vorgaben.
Oktober 2024
Nach monatlichen PraxisTalks für Energieberater, Handwerker und Planer rund um den Beratungsalltag geht am 18.10.2024 unsere Energieberater-Community an den Start. Hier tauschen inzwischen 140 Energieberater:innen ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich gegenseitig und bleiben mit aktuellen Informationen immer auf neuestem Stand.
November 2024
Am 6. November 2024 zerbricht die Ampelregierung im Streit um den Haushalt 2025. Es übernimmt eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen, der Haushalt kann nicht mehr verabschiedet werden. Mit Folgen für die Förderung?
Dezember 2024
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar 2024 beginnt. Eines der Themen: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - aka Heizungsgesetz. Hier haben wir die Positionen der Parteien aus den Wahlprogrammen zusammengefasst. Bis zum 22.12.2024 wurden rund 210.400 Anträge auf Heizungsförderung gestellt. Nach Ausssage des BMWK können die Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.
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Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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