Sagenhafte 15 Updates haben wir 2024 für unseren Förderüberblick gemacht! Weil Förderprogramme neu an den Start gingen, weil Merkblätter aktualisiert und geändert wurden, weil Fristen zu beachten waren, neue Zielgruppen antragsberechtigt wurden, die nächste Runde Nachweise eingereicht werden konnte. Wir haben Richtlinien, Infoblätter, Gesetzestexte und FAQ gewälzt, um Fragen zur neuen Heizungs- und Sanierungsförderung und zum GEG 2024 bestmöglich beantworten zu können.
Für 2025 haben wir deshalb einen wichtigen Wunsch an die neue Bundesregierung: Bitte gestaltet die Förderung einfacher und übersichtlicher!
Das zurückliegende Sanierungsjahr im Monatsüberblick:
Januar 2024
Das GEG 2024 tritt in Kraft. Damit gelten strengere Regeln beim Heizungstausch, erneuerbare Energien werden Pflicht. Gleichzeitig gelten komplett geänderte Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit einer neuen Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW. Handwerksbetriebe und Eigentümer müssen sich an komplett neue Prozesse gewöhnen, unter anderem werden Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Pflicht.
In einigen Förderprogrammen gilt zum Jahresbeginn nach wie vor ein Antrags- und Zusagestopp. Davon betroffen sind die Förderung für Energieberatungen, das Programm Altersgerecht Umbauen sowie die Neubau-Programme. Seit dem 19. Januar 2024 kann die Förderung für Energieberatungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wieder beantragt werden.
Am 25.1.2024 informiert die KfW über die Kombinationsmöglichkeit der Förderprogramme von BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Effizienzhaussanierung) rückwirkend zum 1.1.2024.
Februar 2024
Seit dem 20. Februar stehen dann auch die restlichen Förderprogramme wieder zur Verfügung und Anträge können gestellt werden. Am 27.2.2024 startet dann auch die neue Heizungsförderung. Zunächst können nur private Eigentümer eines Einfamilienhauses in Selbstnutzung den Zuschuss beantragen. Zeitgleich geht der KfW-Ergänzungskredit an den Start.
März 2024
Ende März machen Gerüchte über einen erneuten Förderstopp in den Programmen der Energieberatung die Runde. Das BAFA stellt daraufhin klar, dass es sich nur um Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln handelt, weil finanzielle Mittel nur zeitlich gestaffelt zugeteilt werden.
Mai 2024
Seit dem 28. Mai 2024 sind weitere Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt, jetzt können auch Eigentümer von MFH und Eigentümergemeinschaften Förderanträge stellen.
Juni 2024
Für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg werden Ausnahme- und Kulanzregelungen für die Förderung in den Programmen der KfW Heizungsförderung (458), Ergänzungskredit (358, 359) und BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (261) getroffen.
August 2024
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss gespart werden. Am 5. August 2024 informiert das BMWK deshalb kurzfristig darüber, dass die Förderung für Energieberatungen schon ab dem 7.8.2024 drastisch von 80 auf 50 Prozent gekürzt wird. Daraufhin brechen am 6. August 2024 die BAFA-Server aufgrund einer Antragsflut zusammen.
Seit dem 27. August 2024 sind dann auch die letzten Gruppen bei der KfW-Heizungsförderung im Programm 458 antragsberechtigt. Außerdem läuft Ende August die Übergangszeit für die nachträgliche Antragstellung bei der Heizungsförderung aus.
September 2024
Die Heizungsförderung läuft ab September planmäßig - Anträge müssen nun vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ab dem 30.9.2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern dann nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen, so dass der Zuschuss in greifbare Nähe rückt.
Außerdem geht am 3. September mit "Jung kauf Alt" ein neues Förderprogramm an den Start. Dieses stößt im Vorfeld auf sehr großes Interesse, enttäuscht aber durch (zu) strenge Vorgaben.
Oktober 2024
Nach monatlichen PraxisTalks für Energieberater, Handwerker und Planer rund um den Beratungsalltag geht am 18.10.2024 unsere Energieberater-Community an den Start. Hier tauschen inzwischen 140 Energieberater:innen ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich gegenseitig und bleiben mit aktuellen Informationen immer auf neuestem Stand.
November 2024
Am 6. November 2024 zerbricht die Ampelregierung im Streit um den Haushalt 2025. Es übernimmt eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen, der Haushalt kann nicht mehr verabschiedet werden. Mit Folgen für die Förderung?
Dezember 2024
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar 2024 beginnt. Eines der Themen: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - aka Heizungsgesetz. Hier haben wir die Positionen der Parteien aus den Wahlprogrammen zusammengefasst. Bis zum 22.12.2024 wurden rund 210.400 Anträge auf Heizungsförderung gestellt. Nach Ausssage des BMWK können die Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.
Und was hat Sie interessiert? Unsere Top-10-Artikel im Jahr 2024
Was kostet eine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort