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09.01.2020
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Deutliche Verbesserung der KfW-Förderung ab 24.1.2020

Höhere Zuschüsse und Kreditbeträge für Hausbesitzer bei Sanierung

Wer sein Haus saniert oder sanierten Wohnraum kauft, profitiert künftig von einer deutlich verbesserten KfW-Förderung! Aufgrund der Klimaziele der Bundesregierung gibt es ab dem 24.1.2020 für Hausbesitzer höhe Zuschüsse und Kreditbeträge. Das betrifft sowohl die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch Einzelmaßnahmen. Die Änderungen bei der KfW-Förderung im Überblick.

Haus aus Euromünzen
Bessere Förderung für die Sanierung: Die Zuschüsse der KfW werden deutlich erhöhtFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Verbesserte Förderung im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozent. Je nach Effizienzhaus sind dann zwischen 25 und 40 Prozent Tilgungszuschuss möglich - der Höchstbetrag sind 48.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 55. Gleichzeitig steigt der maximale Kreditbetrag um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Tilgungszuschüsse beim KfW-Förderkredit / Sanierung zum Effizienhaus ab 24.1.2020

  • KfW-Effizienzhaus 55 --> 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 48.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 70 --> 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 42.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 85 --> 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 36.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 100 --> 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 33.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 115 --> 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 30.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal --> 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (max. 30.000 Euro)

Verbesserte Förderung im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Auch bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung wie Dämmung, Fenstertausch und neuer Haustür erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozent auf insgesamt 20 Prozent (max. 10.000 Euro Tilgungszuschuss). Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Verbesserte Förderung im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Wer keinen Sanierungskredit benötigt und die Sanierungskosten aus Rücklagen bestreiten kann, profitiert auch von deutlich verbesserten Zuschüssen im KfW-Programm 430. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder neue Haustür erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich steigen die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Die künftigen Zuschüsse im Programm 430 im Überblick

  • KfW-Effizienzhaus 55 --> 40 % der förderfähigen Kosten, max. 48.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 70 --> 35 % der förderfähigen Kosten, max. 42.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 85 --> 30 % der förderfähigen Kosten, max. 36.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 100 --> 27,5 % der förderfähigen Kosten, max. 33.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 115 --> 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal --> 25 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 Euro
  • Einzelmaßnahmen Sanierung --> 20 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 Euro
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Quelle: KfW
 
 

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