Phase 1: Sanierungsbedarf ermitteln
Mit Phase 1 beginnt die Sanierungsplanung. Hierfür sollten Hausbesitzer unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Mit ihm zusammen wird besprochen und geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, wo es Probleme gibt, welche Arbeiten die Bewohner sich wünschen und was sich kombinieren lässt. Der Energieberater kann danach einen Sanierungsfahrplan für die schrittweise Sanierung entwerfen oder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Phase 2: Finanzierung planen
Gerade wer mehrere Sanierungsmaßnahmen umsetzen will, kommt um eine gründliche Planung der Finanzierung nicht umhin. Dafür sollten Hausbesitzer ausreichend Zeit einplanen, um zum Beispiel mit ihrer Hausbank zu sprechen. Auch wer die Sanierung ohne Kredit aus eigenen Mitteln finanziert, sollte sich noch informieren: Welche Zuschüsse von Stadt, Bundesland und Bund können das Haushaltsbudget entlasten? Auch wenn ein Kredit benötigt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten: So bietet die KfW günstige Sanierungskredite an, ein Bausparvertrag kann eingesetzt werden und auch die Banken haben spezielle Angebote für die Sanierung. Und last but not least: Wann wird sich die Sanierung rechnen? Auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gehört zur Sanierungsplanung.
Phase 3: Detailplanung
Steht die Finanzierung, kann die Sanierung im Detail geplant werden. Dazu besprechen Hausbesitzer am besten mit mehreren Handwerksbetrieben die geplanten Maßnahmen und holen Angebote ein, die dann verglichen werden. Auch die Förderung muss oft vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Dabei hilft ein Energieberater, der im besten Fall auch die Baubegleitung übernimmt.
Phase 4: Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Sind alle organisatorischen Fragen geklärt, kann die Sanierung starten. Damit auf der Baustelle alles reibungslos läuft, koordiniert der Baubegleiter die verschiedenen Handwerksbetriebe bei der Umsetzung und behält die Termine im Blick. Er achtet auch darauf, dass alle Sanierungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Phase 5: Abnahme und Nutzung
Mit der Abnahme der Handwerkerleistung bestätigen Hausbesitzer, dass die Leistung fachgerecht ausgeführt wurde. Davor hilft der Energieberater, etwaige Mängel ausfindig zu machen, damit diese sofort behoben werden können. Danach sollten sich Hausbesitzer ausführlich in die neue Haustechnik einweisen lassen. Wie funktionieren die technischen Anlagen und werden sie am effizientesten eingestellt? Wie muss künftig gelüftet werden und was ist zu beachten? Danach können die Bewohner den neue Wohnkomfort uneingeschränkt genießen.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort