Phase 1: Sanierungsbedarf ermitteln
Mit Phase 1 beginnt die Sanierungsplanung. Hierfür sollten Hausbesitzer unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Mit ihm zusammen wird besprochen und geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, wo es Probleme gibt, welche Arbeiten die Bewohner sich wünschen und was sich kombinieren lässt. Der Energieberater kann danach einen Sanierungsfahrplan für die schrittweise Sanierung entwerfen oder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Phase 2: Finanzierung planen
Gerade wer mehrere Sanierungsmaßnahmen umsetzen will, kommt um eine gründliche Planung der Finanzierung nicht umhin. Dafür sollten Hausbesitzer ausreichend Zeit einplanen, um zum Beispiel mit ihrer Hausbank zu sprechen. Auch wer die Sanierung ohne Kredit aus eigenen Mitteln finanziert, sollte sich noch informieren: Welche Zuschüsse von Stadt, Bundesland und Bund können das Haushaltsbudget entlasten? Auch wenn ein Kredit benötigt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten: So bietet die KfW günstige Sanierungskredite an, ein Bausparvertrag kann eingesetzt werden und auch die Banken haben spezielle Angebote für die Sanierung. Und last but not least: Wann wird sich die Sanierung rechnen? Auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gehört zur Sanierungsplanung.
Phase 3: Detailplanung
Steht die Finanzierung, kann die Sanierung im Detail geplant werden. Dazu besprechen Hausbesitzer am besten mit mehreren Handwerksbetrieben die geplanten Maßnahmen und holen Angebote ein, die dann verglichen werden. Auch die Förderung muss oft vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Dabei hilft ein Energieberater, der im besten Fall auch die Baubegleitung übernimmt.
Phase 4: Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Sind alle organisatorischen Fragen geklärt, kann die Sanierung starten. Damit auf der Baustelle alles reibungslos läuft, koordiniert der Baubegleiter die verschiedenen Handwerksbetriebe bei der Umsetzung und behält die Termine im Blick. Er achtet auch darauf, dass alle Sanierungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Phase 5: Abnahme und Nutzung
Mit der Abnahme der Handwerkerleistung bestätigen Hausbesitzer, dass die Leistung fachgerecht ausgeführt wurde. Davor hilft der Energieberater, etwaige Mängel ausfindig zu machen, damit diese sofort behoben werden können. Danach sollten sich Hausbesitzer ausführlich in die neue Haustechnik einweisen lassen. Wie funktionieren die technischen Anlagen und werden sie am effizientesten eingestellt? Wie muss künftig gelüftet werden und was ist zu beachten? Danach können die Bewohner den neue Wohnkomfort uneingeschränkt genießen.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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