Update 24.2.2026: Die Bundesregierung hat am Abend erste Eckpunkte für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Demnach wurde die 65%-Regelung zu erneuerbaren Energien gekippt: Künftig sollen beim Einbau einer neuen Heizung wieder Gas- oder Ölheizungen unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune erlaubt sein. Entfallen soll damit auch die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Die neuen Regelungen für den Heizungstausch sollen auch für Neubauten gelten, bevor diese dann ab 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen. Entfallen soll außerdem das Betriebsverbot für alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel. Das betrifft allerdings nur noch sehr wenige Haushalte.
Pflicht zu Biogas / Wasserstoff / Bioöl / E-Fuels
Einschränkungen für Öl- und Gasheizungen sind aber dennoch geplant: Denn ab dem 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff nutzen - verpflichtend sind zunächst 10 Prozent ab 2029, der weitere Anstieg soll dann im Gesetz in drei Schritten festgelegt werden. Hier sind Eigentümer in der Pflicht. Eine ähnliche Regelung (15 Prozent ab 2029) ist bereits jetzt im Gesetz enthalten für die Heizungen, die bis zum Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung installiert werden.
Auch für bestehende Gas- und Ölheizungen sind Vorgaben geplant: Für sie soll bis 2028 eine Quote von bis zu einem Prozent greifen, später soll der Prozentsatz ansteigen. Hier sind allerdings nicht die Eigentümer, sondern die Lieferanten in der Pflicht.
Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird deutlich abgeschwächt und verlangsamt. Die Kosten für diese "Freiheit" beim Heizungstausch zahlen allein die privaten Haushalte, denn die Tarife mit den sogenannten Grüngasen sind zum Beispiel deutlich teurer: Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass der aktuelle Durchschnittspreis dieser Gastarife schon jetzt rund 25 Prozent über dem Preis herkömmlicher Erdgastarife liegt.
Dazu kommt der steigende CO2-Preis auf Erdgas und Erdöl sowie steigende Netzentgelte für Gas. Darüber hinaus könnten Nachrüstungen bei Gasheizungen und Ölheizungen auf Eigentümer zukommen, wenn in den kommenden Jahren die Beimischungsquote steigt, denn viele Heizungen sind aktuell dafür nicht ausgelegt. Außerdem ist wohl noch eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten und dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geplant. Nach den versprochenen einfachen und unbürokratischen Regelungen klingt das zunächst nicht.
2030 sollen die neuen Regelungen dann nochmals überprüft werden. Auch die Ziele des Klimaschutzgesetzes sollen weiterhin gelten. Verfehlt der Gebäudesektor 2030 weiterhin die Ziele zur CO2-Reduktion, soll gesetzlich nachgesteuert werden.
Wie geht's weiter mit der Förderung?
Die Förderung für den Heizungstausch ist laut Bundesregierung bis 2029 sichergestellt. Ob und welche Änderungen es geben wird, ist bisher noch offen und soll bis zum Sommer zwischen den Koalitionspartnern besprochen werden. In den Eckpunkten ist von einer "auskömmlichen Finanzierung" der Förderung die Rede. Was das bedeutet, ist noch unklar.
Wie ist der neue Zeitplan? Wann soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft treten?
Neuer Zeitplan: Bis Anfang April
soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf fertigstellen. Das Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.
--> Wichtig zu wissen: Bei den jetzigen Ankündigungen handelt es sich nur um Eckpunkte für die Gesetzesnovelle. Ein Gesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) - wie das Gesetz künftig heißen soll - muss noch ausgearbeitet werden. Bis dahin gelten noch die aktuelllen Regelungen zum Heizungstausch.
Was ist mit der EU-Gebäuderichtlinie?
Die EU-Gebäuderichtlinie wird mit dem GEG umgesetzt. Das bedeutet für Eigentümer aber keine neuen Sanierungsvorgaben. Parallel will sich die Bundesregierung bei der EU für eine Verlängerung der Fristen einsetzen.
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Update 10.2.2026: Die GEG-Warteschleife wird zunehmend zur Nervenprobe: Inzwischen haben alle Verbände und Institutionen, die auch nur entfernt in den Wirkungsbereich des Gesetzes fallen, Vorschläge vorgelegt, Kooperation und Sachlichkeit angemahnt, zur zügigen Umsetzung aufgerufen. Doch die Bundesregierung hüllt sich bisher weiter in Schweigen. Das hat Folgen: Haushalte sind verunsichert, Sanierungsmaßnahmen werden aufgeschoben, es entsteht ein Sanierungsstau und die Heizkosten können nicht sinken.
Auch die Bundesregierung gerät zunehmend in Zugzwang, denn der Gebäudebereich verfehlt die Klimaziele deutlich. Das ist unter anderem auch deshalb problematisch, weil Gebäude lange Lebenszyklen haben und Änderungen langer Vorlaufzeiten bedürfen: Jede Gasheizung oder Ölheizung, die jetzt neu installiert wird, verhindert 20 Jahre den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung! Und bindet Eigentümer an Infrastruktur und Lieferanten.
Mit dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 hat die Bundesregierung nun erste Ideen in den Ring geworfen, wie die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sinken könnten. Doch auch hier fehlen die künftigen GEG-Regelungen, die den Rahmen für Heizungstausch und Sanierung vorgeben. Präsentiert werden aber Vorschläge für die künftige Sanierungsförderung:
--> Wichtig zu wissen: Bei diesen Vorschlägen aus dem Klimaschutzprogramm des Bundesumweltministeriums handelt es sich um einen ersten Entwurf, der noch beraten werden muss. Außerdem ist aktuell noch unklar, wie die GEG-Regelungen künftig aussehen und welche Verzahnung von GEG und Förderung geplant ist.
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Update 11.12.2025: Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach dem Koalitionsausschuss persönlich über die Pläne des Bundesregierung in Sachen GEG-Novelle informiert: "Das sogenannte Heizungsgesetz wird abgeschafft, es wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen." Erhält das GEG also einen neuen Namen? Erstmals wurde auch ein konkreter Zeitplan genannt. Bis Ende Januar sollen die Eckpunkte für die Gesetzesnovelle vorliegen, Ende Februar 2026 soll die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach startet das parlamentarische Verfahren.
Doch was genau dann beschlossen wird, dazu sind die Koalitionsparteien inhaltlich offenbar keinen Schritt weiter. Weiterhin heißt es so allgemein wie möglich: "Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher." In Kraft treten soll das überarbeitete Gesetz im Laufe des Jahres 2026.
Update 11.11.2025: Lange sah es so aus, als würde es in diesem Jahr keine Neuigkeiten mehr zur geplanten GEG-Novelle geben. Doch in dieser Woche kam Bewegung in die Diskussion: Während sich Bundesumweltminister Carsten Schneider dafür aussprach, die Regelung zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen beizubehalten, bestehen CDU und CSU nach wie vor auf einer "Abschaffung des Heizungsgesetzes". Das Ressort von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat aktuellen Presseberichten nach in dieser Woche einen Entwurf für die GEG-Novelle vorgelegt, der noch mit dem Bundesbauministerium abgestimmt werden muss. Reiche ist vor allem die hohe Heizungsförderung ein Dorn im Auge. Sie plädiert für mehr Eigenverantwortung beim Heizungstausch und das Abschmelzen der Förderung.
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Update 20.5.2025: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im Table.Today Podcast eine GEG-Reform noch in diesem Jahr angekündigt. Zurückgenommen werden soll damit das Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Betreffen wird das allerdings nur noch wenige Haushalte, denn das entsprechende Betriebsverbot ist schon seit mehr als 15 Jahren erst in der Energieeinsparverordnung und aktuell im Gebäudeenergiegesetz verankert. Außerdem will die neue Bundesregierung den Schwerpunkt mehr auf Hybridheizungen setzen. Auch die Maßnahmen zur Senkung des Strompreises sollen noch vor der Sommerpause kommen.
Update 19.5.2025: In ihrer Regierungserklärung am 16.5.2025 hat die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erste Ausblicke auf ihre Vorhaben gegeben. Zum Thema Gebäudeeffizienz hat sie diese Punkte angesprochen:
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Update 31.3.2025: Auch wenn schon einige Medien berichteten, die Abschaffung des Heizungsgesetzes sei beschlossene Sache - ganz so einfach verläuft die Einigung zwischen SPD und CDU wohl doch nicht. In den Papieren der Arbeitsgruppen stehen sich die Positionen der Parteien teils noch ziemlich ungeeint gegenüber. Erhalten bleiben soll aber die Förderung.
Aktuell gehen die Gespräche im Rahmen der Koalitionsverhandlungen weiter. Diskutiert wird derzeit eine Neuausrichtung der gesetzlichen Grundlage: Statt auf Energieeffizienz könnte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig auf Emissionseffizienz ausgerichtet sein, also weg von Energieeinsparungen hin zu einer alleinigen Ausrichtung auf CO2-freie Energieträger. Was das im Detail für Eigentümer bedeutet, ist aktuell aber noch unklar.
Ebenso unklar ist noch der Zeitplan für die Gesetzesnovelle, denn das GEG ist auch mit anderen Gesetzen wie der Wärmeplanung verzahnt. Diese Verbindung soll nach dem Willen der SPD vereinfacht werden. Ob das Gebäudeenergiegesetz also noch in diesem Jahr novelliert wird, ist fraglich. Erste Stimmen sprechen bereits von einem GEG 2026.
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Was bedeutet die Bundestagswahl 2025 für Haus- und Wohnungseigentümer:innen? Wie geht es weiter mit den gesetzlichen Regelungen und Förderungen? Was können Sie von den Parteien in Sachen Wärmewende erwarten? Wir haben uns die Wahlprogramme angeschaut:
CDU/CSU
Die Union will die aktuelle GEG-Novelle (aka Heizungsgesetz) zurücknehmen. Statt dessen soll wieder die Version der Vorgängerregierung gelten - das GEG 2020. (Damit wären Ölheizungen ab 2026 nur noch eingeschränkt erlaubt). Die Wärmewende soll statt dessen mit dem CO2-Preis, sozialen Ausgleichen und verlässlicher Förderung gelingen. Entlastet werden sollen Bürger:innen bei Stromsteuern und Netzentgelten. Die CDU will prüfen, ob die Atomkraftwerke wieder in Betrieb gehen können. Der Netzausbau soll schneller und günstiger erfolgen, auch mit Freileitungen. Erneuerbare Energien, Netze und Speicher sollen ausgebaut werden. Gleichzeitig setzt die CDU auf den Ausbau von Wasserstoff, Grün-Gas und Grün-Heizöl. CDU/CSU bekennen sich zur Klimaneutralität bis 2045, der CO2-Preis soll zum Leitinstrument werden. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen an Verbraucher und Wirtschaft mit dem Klimabonus zurückfließen - wie genau, bleibt im Programm bisher unklar. Zuerst sollen mit den CO2-Einnahmen die Stromsteuer und Netzentgelte reduziert werden. Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz sollen künftig steuerlich deutlich schneller und besser abgesetzt werden können. CDU/CSU wollen eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen. Energetische Sanierungen sollen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angesetzt werden können.
SPD
Auch die SPD verspricht eine Entlastung bei Stromsteuer und Netzentgelten, außerdem eine Förderung von E-Autos und günstigen Ladestrom. Außerdem soll Barrierefreiheit stärker in der Fördersystematik verankert werden. Das Programm "Jung kauft Alt" soll verstetigt und ausgebaut werden. Bei der Wärmewende setzt die SPD auf gemeinschaftliche Lösungen, d.h. klimaneutrale Wärmenetze statt Einzelheizungen. Förderungen soll es vor allem für diejenigen geben, die sich den Umstieg auf klimafreundliche Technik sonst nicht leisten können. Der CO2-Preis ab 2027 soll für private Haushalte und kleine Unternehmen abgefedert werden (zum Beispiel durch ein Klimageld). Windkraft und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Ärmeren Haushalten will die SPD Heiz-Mietmodelle anbieten (soziales Wärmepumpen-Leasing). Für bezahlbare Fernwärme ist eine bundesweite Preisaufsicht geplant. Die dezentrale Versorgung mit Energie soll weiter vereinfacht werden, vom Balkonkraftwerk bis zum Bürgerwindpark (Energy Sharing).
B90/DIE GRÜNEN
Die GRÜNEN wollen eine Entlastung bei den Energiepreisen: Ein Großteil des CO2-Preises soll über ein Klimageld an die Haushalte zurückfließen. Bisher fehlte dafür noch ein Auszahlungsmechanismus, mit dem alle Haushalte erreicht werden können. Dieser ist inzwischen vorhanden. Förderprogramme für Sanierung und Heizung sowie für den Umstieg auf E-Mobilität sollen eine soziale Staffelung nach Einkommen erhalten. Darüber hinaus soll es wieder eine berechenbare Haushaltspolitik für klimafreundliche Investitionen und Förderungen geben. Auf der anderen Seite sollten dafür klimaschädliche Subventionen abgebaut und die Mittel für den Klimaschutz verwendet werden. Erneuerbare Energien sollen weiter ausgebaut und mit Netzausau und Speichern ergänzt und stabilisert werden. Die Grünen setzen auf eine Digitalisierung des Energiesektors, so dass alle Haushalte über dynamische Tarife von günstigen erneuerbaren Energien profitieren können. Die Partei steht zum GEG 2024 und zur aktuellen Heizungsförderung. Die Energieberatung soll ausgebaut werden.
FDP
Die FDP setzt voll auf den CO2-Preis. Er soll die Strom- und Energiesteuer perspektivisch vollständig ersetzen und so mehr Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen, auch im Heizungskeller. Die Vorschriften im GEG 2024 sollen auslaufen. Netzentgelte beim Strom sollen reformiert und so gesenkt werden. Die heimische Erdgasförderung soll ausgebaut und dafür auch Fracking genutzt werden. Die EEG-Subventionen (Einspeisevergütung) für neue Photovoltaik-Anlagen sollen entfallen. Der Weiterbetrieb der vorhandene Atomkraftwerke soll rechtlich ermöglicht werden, auch Kernkraftwerke der neuen Generation sollen in Deutschland gebaut werden können (ohne Subventionen). Die FDP will die Kreditvergabe für altersgerechte Sanierungen und Umbauten unterstützen. Auch die FDP setzt auf eine Art Klimageld: Mit der Klimadividende sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel direkt und pauschal pro Kopf an die Bürger:innen zurückgezahlt werden.
DIE LINKE
Die LINKE verlangt, dass Heiz- und Strompreise wieder bezahlbar werden. Möglich machen soll die günstige Versorgung ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien. Kurzfristige Entlastung soll es geben durch: sozial gestaffelte Energiepreise und preisgünstige Sockeltarife, einen vorübergehenden Energie-Soli für Reiche, ein soziales Klimageld von aktuell 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung, ein Verbot von Strom- und Gassperren sowie eine Reform des Strommarktes. Außerdem setzt die Partei auf Preiskontrollen und Übergewinnsteuern. Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden, Sanierungen und Heizungstausch müssen warmmietenneutral sein. Außerdem ist ein Ausbau der Wohngemeinnützigkeit geplant. Die LINKE kämpft für eine Versorgung mit Strom und Wärme, nicht in der Hand von Konzernen, sondern von Bürger:innen, Kommunen und Genossenschaften. Die Linke will nur in echte erneuerbare Energiequellen und Infrastruktur investieren. Der Energieverbrauch soll reduziert und die Energieeffizienz gesteigert werden. Dem Ausstieg aus Atom und Kohle soll der Ausstieg aus fossilem Erdgas folgen. Ein Gewinnverbot im Wärmebereich soll bezahlbare Wärme sichern. Die Heizungsförderung soll sozial gestaffelt werden.
BSW
Das BSW will Verhandlungen mit Russland über Gaslieferungen, die Nord-Stream-Pipeline soll wieder in Betrieb genommen werden. Die GEG-Novelle (Heizungsgesetz) soll zurückgenommen und der CO2-Preis abgeschafft werden. Alte Windkraftanlagen sollen durch neue ersetzt werden, um den Stromertrag zu erhöhen. Fernwärme soll in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen und Geothermie ausgebaut werden. Auch die Abwärme aus industriellen Prozessen, Verbrennungsanlagen und Rechenzentren soll effizienter genutzt werden. Kosten für Sanierungen sollen Vermieter allein tragen.
AfD
Die AfD leugnet den menschengemachten Klimawandel. Die Partei setzt zur Energieerzeugung auf Kohlekraftwerke, Atomkraft und russisches Gas. Windräder sollen dagegen wieder abgebaut werden.
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Update 17.12.2024: Nachdem der Bundestag gestern Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen entzogen hat, ist der Wahlkampf offiziell gestartet. Knapp 70 Tage sind es noch bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2024, aktuell geben die Parteien die wichtigsten Punkte aus ihren Wahlprogrammen bekannt. Offiziell beschlossen ist bisher noch keines der Wahlprogramme! Den Anfang machen heute CDU/CSU, die Programme von SPD, AfD und BSW sollen am 11. und 12. Januar beschlossen werden, die GRÜNEN haben den Beschluss auf den 26. Januar terminiert, die LINKE auf Mitte/Ende Januar. Schlusslicht ist die FDP am 9. Februar.
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Ursprüngliche News vom 29.11.2024
Nicht zum ersten Mal steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich oft Heizungsgesetz genannt - im Mittelpunkt. Vor Verabschiedung der aktuellen Novelle gab es eine regelrechte Medienschlacht, mit vielen falschen Informationen. Davon haben sich viele Eigentümer und auch die Sanierungsbranche bis heute nicht erholt. Zahlreiche Eigentümer haben ihre Sanierungspläne komplett auf Eis gelegt. Der Grund: Verunsicherung. Seit das GEG 2024 Anfang des Jahres in Kraft getreten und die dazugehörige Förderung gestartet ist, hat sich die Lage langsam beruhigt.
Doch nun droht ein Déjà-vu: Die CDU hat angekündigt, nach einem Wahlsieg die aktuelle GEG-Novelle zurückzunehmen. Außerdem soll die Heizungsförderung stark reduziert und an die aktuelle Haushaltslage angepasst werden. Mittelfristig soll die finanzielle Förderung komplett auslaufen. Für Eigentümer, die eine neue Heizung brauchen, bringt dieses Hin und Her erneut viel Unsicherheit. Die FDP stößt in das gleiche Horn: Das GEG soll schlank und einfach werden, statt Vorschriften will die Partei rein auf marktwirtschaftliche Instrumente wie CO2-Bilanz und CO2-Zertifikatehandel setzen.
Auch die aktuelle Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat zuletzt für eine umfassende Reform der GEG-Regeln plädiert. Das Gesetz solle nicht abgeschafft, aber einfacher und anwendbarer werden. Auf welche Regelungen sich ihre Aussage konkret bezieht, bleibt bisher unklar.
Die Grünen dagegen wollen am jetzigen GEG und der damit verbundenen Förderung festhalten.
Erleben Gasheizung und Ölheizung ein Comeback? Kostenrisiken für Eigentümer bleiben!
Können Eigentümer also künftig einfach wieder Gasheizungen oder Ölheizungen einbauen? Das ist derzeit noch nicht klar. Denn welche Regelung statt des GEG 2024 dann gelten soll, steht bisher nicht fest. Fakt ist auch: Schon die vorherigen GEG-Versionen (GEG 2020 und 2023) enthielten ein Verbot von Ölheizungen ab 2026. Und auch die Kostenrisiken für Gas- und Ölkunden bleiben hoch! Ein Grund: Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe soll stetig weiter erhöht werden, ebenso steigen die Gasnetzgebühren. Und erste Energieversorger beginnen schon mit der Planung für Rückbau und Stilllegung ihrer Netze. Eigentümer können also nicht sicher sein, dass sie bis zum Lebensende ihrer Gasheizung noch mit Erdgas versorgt werden.
Fazit: Auch wenn die GEG-Novelle zurückgenommen wird, bleibt nicht alles beim Alten! Denn das Gesetz ist inzwischen mit vielen anderen Gesetzen verzahnt, unter anderem mit der Wärmeplanung der Kommunen. Eine einfache und günstige Lösung für alle können Eigentümer also nicht erwarten. Wer jetzt eine neue Heizung braucht, sollte sich genau über die gesetzlichen Vorgaben und die Möglichkeiten für sein Haus informieren und am besten zeitnah seinen Förderantrag stellen - besser als die aktuellen Förderkonditionen für die neue Heizung wird die Förderkulisse nicht mehr werden. Für die zu erwartenden Heizkosten kann zum Beispiel der Heizspiegel 2024 erste Anhaltspunkte geben.
--> Weiterlesen: Haushalt 2025 und Förderung
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Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort