Update 13.5.2026: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, damit hat das Gesetz die erste Hürde genommen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren müssen jetzt Bundestag und Bundesrat dazu beraten und zustimmmen. Das ist noch vor der Sommerpause geplant.
Die Kritik am Gesetz reißt damit allerdings nicht ab, im Gegenteil: So nannte der Normenkontrollrat - ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät und sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einsetzt - den Gesetzentwurf "in weiten Teilen kaum verständlich und für Betroffene nicht nachvollziehbar".
Vor allem aber stößt auf Kritik, dass die beteiligten Ministerien zwar herausstellen, mit dem GModG gäbe es mehr Planungssicherheit für Eigentümer, das aber offensichtlich nicht bei den Kosten gilt. Denn zu den Kosten der Bio-Treppe (künftig Pflicht bei Gasheizung und Ölheizung) heißt es im Gesetzentwurf lapidar: "Die mittelbaren Folgen dieser Regelungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die „Bio-Treppe“ greift erst ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen." Wie Eigentümer dann eine belastbare Entscheidung zu ihrem künftigen Heizsystem und den damit verbundenen Betriebskosten über zwei Jahrzehnte treffen sollen, bleibt unklar.
--> Gut zu wissen: Sowohl das aktuelle GEG (§ 9a) als auch der Entwurf für das GModG (§ 9) enthalten eine sogenanne Länderregelung. Demnach können die Bundesländer weitergehende Anforderungen bei der Nutzung von erneuerbaren Energien stellen. Hamburg hat bereits angekündigt, diese Regelung nutzen zu wollen und Öl- und Gasheizungen weiter zu verbieten.
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Update 12.5.2026: Wie Table.Media berichtet, wackelt der Zeitplan für die Verabschiedung der GEG-Novelle im Bundeskabinett schon wieder. Eigentlich sollte der Referentenentwurf für das neue GModG morgen behandelt werden, doch es fehlt noch die Zusstimmung von Bundesumweltminister Carsten Schneider. Ob eine Einigung in der Frage, ob auch nach 2044 noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden darf, noch rechtzeitig erzielt werden kann, ist fraglich.
Update 6.5.2026: Die Bundesregierung hat am 5.5.2026 den Entwurf für die GEG-Novelle in die Verbändeanhörung geschickt, damit startet das Gesetzgebungsverfahren.
Und was steht drin im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Beim Heizungstausch sollen künftig folgende Optionen erlaubt sein:
1. eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird,
2. eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe,
3. eine solarthermische Anlage,
4. eine Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder Wasserstoff
5. eine Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen
Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung,
6. eine Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage in
Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung,
7. eine Stromdirektheizung,
8. eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz oder
9. eine andere innovative Heizungslösung.
Statt der 65-Prozent erneuerbaren Energien gilt nach Inkrafttreten des GModG beim Einbau einer Gas- oder Ölheizung die Pflicht zur Nutzung eines bestimmten Anteils von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff = Bio-Treppe:
ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent
ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent
ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent
ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent
Alternativ kann die Pflicht zu Bioöl und Biogas für die ersten beiden Stufen der Bio-Treppe bis Ende 2034 auch durch eine Solarthermie-Anlage erfüllt werden:
1. bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen mit einer Fläche von mindestens 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche,
2. bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mit einer Fläche von mindestens 0,03 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche.
Für die 3. und 4 Stufe der Bio-Treppe muss der Anteil der genutzten Wärme beispielsweise durch einen Energieberater nachgewiesen werden. Die gleiche Regelung ist auch für Hybridheizungen mit Gas- oder Ölheizungen vorgesehen: In den ersten beiden Stufen wären Eigentümer von der Bio-Treppe ausgenommen, für die Stufen 3 und 4 müsste ein Nachweis über den Anteil erneuerbarer Wärme erbracht werden.
--> Wichtig zu wissen: Zwar haben auch Vermieter:innen freie Wahl beim Heizungstausch, wenn sie sich aber für eine Ölheizung oder Gasheizung entscheiden, sollen Regelungen zum Kostenschutz greifen. Vermieter, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, zahlen die Hälfte von CO2-Preis, Netzentgelt und Biogas-Anteil. Eine Härtefallregelung für unsanierte Gebäude, die in den Eckpunkten der Bundesregierung angekündigt wurde, ist im Gesetzentwurf nicht enthalten. So ist die Abrechnung der Kostenteilung vorgesehen: Kümmert sich der Vermieter um die Brennstoffe, muss er die Regelung bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Versorgt sich der Mieter selbst, muss der Mieter die Kostenteilung abrechnen.
Die bisherigen Regelungen zum Heizungstausch werden komplett gestrichen, auch die Verknüpfung mit der Wärmeplanung der Kommunen wird damit aufgehoben. Ebenso entfallen soll das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel. Solche Heizkessel sind allerdings ohnehin kaum noch in Betrieb, deshalb handelt es sich wohl eher um eine redaktionelle Bereinigung. Auch gestrichen wird demnach die Beratungspflicht beim Einbau einer fossilen Heizung - damit werden vor allem schlecht informierte Eigentümer mit künftigen Kostenrisiken allein gelassen.
Weitere Änderungen für das GModG sind schon vorgesehen: Ab dem 1.1.2028 wird der Nullemissionsstandard im Neubau für öffentliche Gebäude eingeführt, zum 1.1.2030 für alle Neubauten.
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Update 30.4.2026: Medienberichten nach hat die Bundesregierung nun auch einen weiteren großen Streitpunkt bei der GEG-Novelle ausgeräumt und sich auf neue Regelungen zum Mieterschutz geeinigt. Demnach dürfen Vermieter:innen künftig zwar Gas- und Ölheizungen einbauen, müssen sich dann aber an den Kosten für Bio-Brennstoffe beteiligen.
Der Entwurf für das neue Gesetz sieht vor, dass fossile Heizungen ab 2029 schrittweise mit Bioöl, Biogas, Bio-Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben werden müssen. Der Anteil soll in vier Schritten steigen, beginnend mit 10 Prozent ab 2029. Vermieter müssen dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für Bio-Brennstoffe übernehmen. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, für unsanierte Gebäude ist wohl noch eine Härtefallklausel geplant.
Nach der versprochenen unbürokratischen Regelung sieht das allerdings nicht aus. Das neue GModG dürfte damit ähnlich komplex werden, wie das bisher geltende GEG 2024.
Update 29.4.2026: Zusammen mit einem Gesetzentwurf für das "Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen" hat das Bundeskabinett heute auch eine Änderung im jetzigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Weil am 1. Juli 2026 eine wichtige GEG-Übergangsfrist abläuft und in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern dann beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien Pflicht wären, soll die Übergangszeit um vier Monate verlängert werden, denn das neue GModG wird wohl nicht rechtzeitig in Kraft treten.
In § 71 Absatz 8 Satz 1 GEG wurde das Wirksamwerden der Pflicht des § 71 Absatz 1 GEG am 1. Juli 2026 deshalb auf den 1. November 2026 verschoben. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll dann voraussichtlich Mitte bis Ende Juli, eventuell auch erst Anfang August in Kraft treten.
Einschnitte bei der Förderung werden derweil immer wahrscheinlicher: Die Ausgaben im Klima- und Tranformationsfonds (KTF) steigen in den kommenden Jahren deutlich an, zusätzliche Mittel gibt es aber nicht, so dass bei anderen Ausgaben gespart werden muss.
Update 27.4.2026: Wie in dieser Woche bekannt wurde, wird die GEG-Novelle voraussichtlich erst am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beraten.
Update 17.4.2026: Angesichts der aktuellen Energiekrise wirken die Eckpunkte für die GEG-Novelle noch stärker aus der Zeit gefallen als ohnehin schon. Da die bisherigen Pläne zu einer starken Belastung von Mieter:innen führen könnten, wollte die Koalition an dieser Stelle nachbessern - und wird sich offenbar nicht einig. Der Gesetzentwurf hat wieder einmal Verspätung, er wird nun wohl erst Ende April im Bundeskabinett beraten. Außerdem berichtet das Ökozentrum NRW, dass das bisher verwendete Gesetzeskürzel GMG bereits anderweitig verwendet wird. Deshalb soll das Gebäudemodernisierungsgesetz künftig GModG abgekürzt werden.
Update 18.3.2026: Im Februar hatte die Bundesregierung angekündigt, dass der Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) noch vor Ostern vorliegen soll. Bisher sind lediglich erste Eckpunkte bekannt. Doch wie die Rheinische Post berichtet, verschiebt sich der Termin auf Mitte April. Bis dahin soll das reguläre Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen der Länder, Verbände und Experten durchgeführt werden. Das neue Gesetz soll aber wohl nach wie vor am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Update 24.2.2026: Die Bundesregierung hat am Abend erste Eckpunkte für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Demnach wurde die 65%-Regelung zu erneuerbaren Energien gekippt: Künftig sollen beim Einbau einer neuen Heizung wieder Gas- oder Ölheizungen unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune erlaubt sein. Entfallen soll damit auch die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Die neuen Regelungen für den Heizungstausch sollen auch für Neubauten gelten, bevor diese dann ab 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen. Entfallen soll außerdem das Betriebsverbot für alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel. Das betrifft allerdings nur noch sehr wenige Haushalte.
Pflicht zu Biogas / Wasserstoff / Bioöl / E-Fuels
Einschränkungen für Öl- und Gasheizungen sind aber dennoch geplant: Denn ab dem 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff nutzen - verpflichtend sind zunächst 10 Prozent ab 2029, der weitere Anstieg soll dann im Gesetz in drei Schritten festgelegt werden. Hier sind Eigentümer in der Pflicht. Eine ähnliche Regelung (15 Prozent ab 2029) ist bereits jetzt im Gesetz enthalten für die Heizungen, die bis zum Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung installiert werden.
Auch für bestehende Gas- und Ölheizungen sind Vorgaben geplant: Für sie soll bis 2028 eine Quote von bis zu einem Prozent greifen, später soll der Prozentsatz ansteigen. Hier sind allerdings nicht die Eigentümer, sondern die Lieferanten in der Pflicht.
Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird deutlich abgeschwächt und verlangsamt. Die Kosten für diese "Freiheit" beim Heizungstausch zahlen allein die privaten Haushalte, denn die Tarife mit den sogenannten Grüngasen sind zum Beispiel deutlich teurer: Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass der aktuelle Durchschnittspreis dieser Gastarife schon jetzt rund 25 Prozent über dem Preis herkömmlicher Erdgastarife liegt.
Dazu kommt der steigende CO2-Preis auf Erdgas und Erdöl sowie steigende Netzentgelte für Gas. Darüber hinaus könnten Nachrüstungen bei Gasheizungen und Ölheizungen auf Eigentümer zukommen, wenn in den kommenden Jahren die Beimischungsquote steigt, denn viele Heizungen sind aktuell dafür nicht ausgelegt. Außerdem ist wohl noch eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten und dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geplant. Nach den versprochenen einfachen und unbürokratischen Regelungen klingt das zunächst nicht.
2030 sollen die neuen Regelungen dann nochmals überprüft werden. Auch die Ziele des Klimaschutzgesetzes sollen weiterhin gelten. Verfehlt der Gebäudesektor 2030 weiterhin die Ziele zur CO2-Reduktion, soll gesetzlich nachgesteuert werden.
Wie geht's weiter mit der Förderung?
Die Förderung für den Heizungstausch ist laut Bundesregierung bis 2029 sichergestellt. Ob und welche Änderungen es geben wird, ist bisher noch offen und soll bis zum Sommer zwischen den Koalitionspartnern besprochen werden. In den Eckpunkten ist von einer "auskömmlichen Finanzierung" der Förderung die Rede. Was das bedeutet, ist noch unklar.
Wie ist der neue Zeitplan? Wann soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft treten?
Neuer Zeitplan: Bis Anfang April
soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf fertigstellen. Das Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.
--> Wichtig zu wissen: Bei den jetzigen Ankündigungen handelt es sich nur um Eckpunkte für die Gesetzesnovelle. Ein Gesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) - wie das Gesetz künftig heißen soll - muss noch ausgearbeitet werden. Bis dahin gelten noch die aktuelllen Regelungen zum Heizungstausch.
Was ist mit der EU-Gebäuderichtlinie?
Die EU-Gebäuderichtlinie wird mit dem GEG umgesetzt. Das bedeutet für Eigentümer aber keine neuen Sanierungsvorgaben. Parallel will sich die Bundesregierung bei der EU für eine Verlängerung der Fristen einsetzen.
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Update 10.2.2026: Die GEG-Warteschleife wird zunehmend zur Nervenprobe: Inzwischen haben alle Verbände und Institutionen, die auch nur entfernt in den Wirkungsbereich des Gesetzes fallen, Vorschläge vorgelegt, Kooperation und Sachlichkeit angemahnt, zur zügigen Umsetzung aufgerufen. Doch die Bundesregierung hüllt sich bisher weiter in Schweigen. Das hat Folgen: Haushalte sind verunsichert, Sanierungsmaßnahmen werden aufgeschoben, es entsteht ein Sanierungsstau und die Heizkosten können nicht sinken.
Auch die Bundesregierung gerät zunehmend in Zugzwang, denn der Gebäudebereich verfehlt die Klimaziele deutlich. Das ist unter anderem auch deshalb problematisch, weil Gebäude lange Lebenszyklen haben und Änderungen langer Vorlaufzeiten bedürfen: Jede Gasheizung oder Ölheizung, die jetzt neu installiert wird, verhindert 20 Jahre den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung! Und bindet Eigentümer an Infrastruktur und Lieferanten.
Mit dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 hat die Bundesregierung nun erste Ideen in den Ring geworfen, wie die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sinken könnten. Doch auch hier fehlen die künftigen GEG-Regelungen, die den Rahmen für Heizungstausch und Sanierung vorgeben. Präsentiert werden aber Vorschläge für die künftige Sanierungsförderung:
--> Wichtig zu wissen: Bei diesen Vorschlägen aus dem Klimaschutzprogramm des Bundesumweltministeriums handelt es sich um einen ersten Entwurf, der noch beraten werden muss. Außerdem ist aktuell noch unklar, wie die GEG-Regelungen künftig aussehen und welche Verzahnung von GEG und Förderung geplant ist.
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Update 11.12.2025: Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach dem Koalitionsausschuss persönlich über die Pläne des Bundesregierung in Sachen GEG-Novelle informiert: "Das sogenannte Heizungsgesetz wird abgeschafft, es wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen." Erhält das GEG also einen neuen Namen? Erstmals wurde auch ein konkreter Zeitplan genannt. Bis Ende Januar sollen die Eckpunkte für die Gesetzesnovelle vorliegen, Ende Februar 2026 soll die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach startet das parlamentarische Verfahren.
Doch was genau dann beschlossen wird, dazu sind die Koalitionsparteien inhaltlich offenbar keinen Schritt weiter. Weiterhin heißt es so allgemein wie möglich: "Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher." In Kraft treten soll das überarbeitete Gesetz im Laufe des Jahres 2026.
Update 11.11.2025: Lange sah es so aus, als würde es in diesem Jahr keine Neuigkeiten mehr zur geplanten GEG-Novelle geben. Doch in dieser Woche kam Bewegung in die Diskussion: Während sich Bundesumweltminister Carsten Schneider dafür aussprach, die Regelung zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen beizubehalten, bestehen CDU und CSU nach wie vor auf einer "Abschaffung des Heizungsgesetzes". Das Ressort von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat aktuellen Presseberichten nach in dieser Woche einen Entwurf für die GEG-Novelle vorgelegt, der noch mit dem Bundesbauministerium abgestimmt werden muss. Reiche ist vor allem die hohe Heizungsförderung ein Dorn im Auge. Sie plädiert für mehr Eigenverantwortung beim Heizungstausch und das Abschmelzen der Förderung.
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Update 20.5.2025: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im Table.Today Podcast eine GEG-Reform noch in diesem Jahr angekündigt. Zurückgenommen werden soll damit das Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Betreffen wird das allerdings nur noch wenige Haushalte, denn das entsprechende Betriebsverbot ist schon seit mehr als 15 Jahren erst in der Energieeinsparverordnung und aktuell im Gebäudeenergiegesetz verankert. Außerdem will die neue Bundesregierung den Schwerpunkt mehr auf Hybridheizungen setzen. Auch die Maßnahmen zur Senkung des Strompreises sollen noch vor der Sommerpause kommen.
Update 19.5.2025: In ihrer Regierungserklärung am 16.5.2025 hat die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erste Ausblicke auf ihre Vorhaben gegeben. Zum Thema Gebäudeeffizienz hat sie diese Punkte angesprochen:
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Update 31.3.2025: Auch wenn schon einige Medien berichteten, die Abschaffung des Heizungsgesetzes sei beschlossene Sache - ganz so einfach verläuft die Einigung zwischen SPD und CDU wohl doch nicht. In den Papieren der Arbeitsgruppen stehen sich die Positionen der Parteien teils noch ziemlich ungeeint gegenüber. Erhalten bleiben soll aber die Förderung.
Aktuell gehen die Gespräche im Rahmen der Koalitionsverhandlungen weiter. Diskutiert wird derzeit eine Neuausrichtung der gesetzlichen Grundlage: Statt auf Energieeffizienz könnte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig auf Emissionseffizienz ausgerichtet sein, also weg von Energieeinsparungen hin zu einer alleinigen Ausrichtung auf CO2-freie Energieträger. Was das im Detail für Eigentümer bedeutet, ist aktuell aber noch unklar.
Ebenso unklar ist noch der Zeitplan für die Gesetzesnovelle, denn das GEG ist auch mit anderen Gesetzen wie der Wärmeplanung verzahnt. Diese Verbindung soll nach dem Willen der SPD vereinfacht werden. Ob das Gebäudeenergiegesetz also noch in diesem Jahr novelliert wird, ist fraglich. Erste Stimmen sprechen bereits von einem GEG 2026.
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Was bedeutet die Bundestagswahl 2025 für Haus- und Wohnungseigentümer:innen? Wie geht es weiter mit den gesetzlichen Regelungen und Förderungen? Was können Sie von den Parteien in Sachen Wärmewende erwarten? Wir haben uns die Wahlprogramme angeschaut:
CDU/CSU
Die Union will die aktuelle GEG-Novelle (aka Heizungsgesetz) zurücknehmen. Statt dessen soll wieder die Version der Vorgängerregierung gelten - das GEG 2020. (Damit wären Ölheizungen ab 2026 nur noch eingeschränkt erlaubt). Die Wärmewende soll statt dessen mit dem CO2-Preis, sozialen Ausgleichen und verlässlicher Förderung gelingen. Entlastet werden sollen Bürger:innen bei Stromsteuern und Netzentgelten. Die CDU will prüfen, ob die Atomkraftwerke wieder in Betrieb gehen können. Der Netzausbau soll schneller und günstiger erfolgen, auch mit Freileitungen. Erneuerbare Energien, Netze und Speicher sollen ausgebaut werden. Gleichzeitig setzt die CDU auf den Ausbau von Wasserstoff, Grün-Gas und Grün-Heizöl. CDU/CSU bekennen sich zur Klimaneutralität bis 2045, der CO2-Preis soll zum Leitinstrument werden. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen an Verbraucher und Wirtschaft mit dem Klimabonus zurückfließen - wie genau, bleibt im Programm bisher unklar. Zuerst sollen mit den CO2-Einnahmen die Stromsteuer und Netzentgelte reduziert werden. Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz sollen künftig steuerlich deutlich schneller und besser abgesetzt werden können. CDU/CSU wollen eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen. Energetische Sanierungen sollen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angesetzt werden können.
SPD
Auch die SPD verspricht eine Entlastung bei Stromsteuer und Netzentgelten, außerdem eine Förderung von E-Autos und günstigen Ladestrom. Außerdem soll Barrierefreiheit stärker in der Fördersystematik verankert werden. Das Programm "Jung kauft Alt" soll verstetigt und ausgebaut werden. Bei der Wärmewende setzt die SPD auf gemeinschaftliche Lösungen, d.h. klimaneutrale Wärmenetze statt Einzelheizungen. Förderungen soll es vor allem für diejenigen geben, die sich den Umstieg auf klimafreundliche Technik sonst nicht leisten können. Der CO2-Preis ab 2027 soll für private Haushalte und kleine Unternehmen abgefedert werden (zum Beispiel durch ein Klimageld). Windkraft und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Ärmeren Haushalten will die SPD Heiz-Mietmodelle anbieten (soziales Wärmepumpen-Leasing). Für bezahlbare Fernwärme ist eine bundesweite Preisaufsicht geplant. Die dezentrale Versorgung mit Energie soll weiter vereinfacht werden, vom Balkonkraftwerk bis zum Bürgerwindpark (Energy Sharing).
B90/DIE GRÜNEN
Die GRÜNEN wollen eine Entlastung bei den Energiepreisen: Ein Großteil des CO2-Preises soll über ein Klimageld an die Haushalte zurückfließen. Bisher fehlte dafür noch ein Auszahlungsmechanismus, mit dem alle Haushalte erreicht werden können. Dieser ist inzwischen vorhanden. Förderprogramme für Sanierung und Heizung sowie für den Umstieg auf E-Mobilität sollen eine soziale Staffelung nach Einkommen erhalten. Darüber hinaus soll es wieder eine berechenbare Haushaltspolitik für klimafreundliche Investitionen und Förderungen geben. Auf der anderen Seite sollten dafür klimaschädliche Subventionen abgebaut und die Mittel für den Klimaschutz verwendet werden. Erneuerbare Energien sollen weiter ausgebaut und mit Netzausau und Speichern ergänzt und stabilisert werden. Die Grünen setzen auf eine Digitalisierung des Energiesektors, so dass alle Haushalte über dynamische Tarife von günstigen erneuerbaren Energien profitieren können. Die Partei steht zum GEG 2024 und zur aktuellen Heizungsförderung. Die Energieberatung soll ausgebaut werden.
FDP
Die FDP setzt voll auf den CO2-Preis. Er soll die Strom- und Energiesteuer perspektivisch vollständig ersetzen und so mehr Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen, auch im Heizungskeller. Die Vorschriften im GEG 2024 sollen auslaufen. Netzentgelte beim Strom sollen reformiert und so gesenkt werden. Die heimische Erdgasförderung soll ausgebaut und dafür auch Fracking genutzt werden. Die EEG-Subventionen (Einspeisevergütung) für neue Photovoltaik-Anlagen sollen entfallen. Der Weiterbetrieb der vorhandene Atomkraftwerke soll rechtlich ermöglicht werden, auch Kernkraftwerke der neuen Generation sollen in Deutschland gebaut werden können (ohne Subventionen). Die FDP will die Kreditvergabe für altersgerechte Sanierungen und Umbauten unterstützen. Auch die FDP setzt auf eine Art Klimageld: Mit der Klimadividende sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel direkt und pauschal pro Kopf an die Bürger:innen zurückgezahlt werden.
DIE LINKE
Die LINKE verlangt, dass Heiz- und Strompreise wieder bezahlbar werden. Möglich machen soll die günstige Versorgung ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien. Kurzfristige Entlastung soll es geben durch: sozial gestaffelte Energiepreise und preisgünstige Sockeltarife, einen vorübergehenden Energie-Soli für Reiche, ein soziales Klimageld von aktuell 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung, ein Verbot von Strom- und Gassperren sowie eine Reform des Strommarktes. Außerdem setzt die Partei auf Preiskontrollen und Übergewinnsteuern. Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden, Sanierungen und Heizungstausch müssen warmmietenneutral sein. Außerdem ist ein Ausbau der Wohngemeinnützigkeit geplant. Die LINKE kämpft für eine Versorgung mit Strom und Wärme, nicht in der Hand von Konzernen, sondern von Bürger:innen, Kommunen und Genossenschaften. Die Linke will nur in echte erneuerbare Energiequellen und Infrastruktur investieren. Der Energieverbrauch soll reduziert und die Energieeffizienz gesteigert werden. Dem Ausstieg aus Atom und Kohle soll der Ausstieg aus fossilem Erdgas folgen. Ein Gewinnverbot im Wärmebereich soll bezahlbare Wärme sichern. Die Heizungsförderung soll sozial gestaffelt werden.
BSW
Das BSW will Verhandlungen mit Russland über Gaslieferungen, die Nord-Stream-Pipeline soll wieder in Betrieb genommen werden. Die GEG-Novelle (Heizungsgesetz) soll zurückgenommen und der CO2-Preis abgeschafft werden. Alte Windkraftanlagen sollen durch neue ersetzt werden, um den Stromertrag zu erhöhen. Fernwärme soll in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen und Geothermie ausgebaut werden. Auch die Abwärme aus industriellen Prozessen, Verbrennungsanlagen und Rechenzentren soll effizienter genutzt werden. Kosten für Sanierungen sollen Vermieter allein tragen.
AfD
Die AfD leugnet den menschengemachten Klimawandel. Die Partei setzt zur Energieerzeugung auf Kohlekraftwerke, Atomkraft und russisches Gas. Windräder sollen dagegen wieder abgebaut werden.
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Update 17.12.2024: Nachdem der Bundestag gestern Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen entzogen hat, ist der Wahlkampf offiziell gestartet. Knapp 70 Tage sind es noch bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2024, aktuell geben die Parteien die wichtigsten Punkte aus ihren Wahlprogrammen bekannt. Offiziell beschlossen ist bisher noch keines der Wahlprogramme! Den Anfang machen heute CDU/CSU, die Programme von SPD, AfD und BSW sollen am 11. und 12. Januar beschlossen werden, die GRÜNEN haben den Beschluss auf den 26. Januar terminiert, die LINKE auf Mitte/Ende Januar. Schlusslicht ist die FDP am 9. Februar.
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Ursprüngliche News vom 29.11.2024
Nicht zum ersten Mal steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich oft Heizungsgesetz genannt - im Mittelpunkt. Vor Verabschiedung der aktuellen Novelle gab es eine regelrechte Medienschlacht, mit vielen falschen Informationen. Davon haben sich viele Eigentümer und auch die Sanierungsbranche bis heute nicht erholt. Zahlreiche Eigentümer haben ihre Sanierungspläne komplett auf Eis gelegt. Der Grund: Verunsicherung. Seit das GEG 2024 Anfang des Jahres in Kraft getreten und die dazugehörige Förderung gestartet ist, hat sich die Lage langsam beruhigt.
Doch nun droht ein Déjà-vu: Die CDU hat angekündigt, nach einem Wahlsieg die aktuelle GEG-Novelle zurückzunehmen. Außerdem soll die Heizungsförderung stark reduziert und an die aktuelle Haushaltslage angepasst werden. Mittelfristig soll die finanzielle Förderung komplett auslaufen. Für Eigentümer, die eine neue Heizung brauchen, bringt dieses Hin und Her erneut viel Unsicherheit. Die FDP stößt in das gleiche Horn: Das GEG soll schlank und einfach werden, statt Vorschriften will die Partei rein auf marktwirtschaftliche Instrumente wie CO2-Bilanz und CO2-Zertifikatehandel setzen.
Auch die aktuelle Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat zuletzt für eine umfassende Reform der GEG-Regeln plädiert. Das Gesetz solle nicht abgeschafft, aber einfacher und anwendbarer werden. Auf welche Regelungen sich ihre Aussage konkret bezieht, bleibt bisher unklar.
Die Grünen dagegen wollen am jetzigen GEG und der damit verbundenen Förderung festhalten.
Erleben Gasheizung und Ölheizung ein Comeback? Kostenrisiken für Eigentümer bleiben!
Können Eigentümer also künftig einfach wieder Gasheizungen oder Ölheizungen einbauen? Das ist derzeit noch nicht klar. Denn welche Regelung statt des GEG 2024 dann gelten soll, steht bisher nicht fest. Fakt ist auch: Schon die vorherigen GEG-Versionen (GEG 2020 und 2023) enthielten ein Verbot von Ölheizungen ab 2026. Und auch die Kostenrisiken für Gas- und Ölkunden bleiben hoch! Ein Grund: Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe soll stetig weiter erhöht werden, ebenso steigen die Gasnetzgebühren. Und erste Energieversorger beginnen schon mit der Planung für Rückbau und Stilllegung ihrer Netze. Eigentümer können also nicht sicher sein, dass sie bis zum Lebensende ihrer Gasheizung noch mit Erdgas versorgt werden.
Fazit: Auch wenn die GEG-Novelle zurückgenommen wird, bleibt nicht alles beim Alten! Denn das Gesetz ist inzwischen mit vielen anderen Gesetzen verzahnt, unter anderem mit der Wärmeplanung der Kommunen. Eine einfache und günstige Lösung für alle können Eigentümer also nicht erwarten. Wer jetzt eine neue Heizung braucht, sollte sich genau über die gesetzlichen Vorgaben und die Möglichkeiten für sein Haus informieren und am besten zeitnah seinen Förderantrag stellen - besser als die aktuellen Förderkonditionen für die neue Heizung wird die Förderkulisse nicht mehr werden. Für die zu erwartenden Heizkosten kann zum Beispiel der Heizspiegel 2024 erste Anhaltspunkte geben.
--> Weiterlesen: Haushalt 2025 und Förderung
Was kostet die neue Heizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort