Im Detail wurden private Eigentümer nach Modernisierungs-Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Dach- und Fassadendämmung & -erneuerung, Fußböden & Fliesen, Fenster & Türen, Sonnenschutz, Badezimmer, Küche, Malerarbeiten, Trocken & Innenausbau sowie Smart Home gefragt.* Das traurige Ergebnis: Maßnahmen zur energetischen Sanierung hatten 2019 nicht einmal einen Anteil von 20 Prozent am Modernisierungsvolumen!
Im Trend liegen vor allem Verschönerungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnkomfort verbessern und den Immobilienwert steigern. Ebenso angesagt: Smart Home-Anwendungen, zum Beispiel im Bereich der Beleuchtungs-, Heizungs- oder Sonnenschutzsteuerung.
Eigentümer sind eigentlich gut informiert, beklagen sich aber über mangelnde Unterstützung
Gerade das immer wieder aufscheinende Interesse der Befragten an Themen wie Smart Home, aber auch an nachhaltigen Baustoffen oder erneuerbaren Energien belegen jedoch zugleich, dass effiziente und energieeinsparende Maßnahmen durchaus auf Gegenliebe stoßen. Dass die energetische Sanierung im Vergleich zur wert- und komfortsteigernden Modernisierung weniger prominent erscheint, hängt wohl nicht zuletzt mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen: So sind viele Verbraucher der Ansicht, dass die Förderlandschaft zu unübersichtlich ist und vermissen auch mehr konkrete Unterstützung durch das aktuelle Klimapaket. Dennoch sind zahlreiche Haushalte der Meinung, dass die fossilen Brennstoffe in den kommenden 10 Jahren als Heizungsmaterial weitgehend passé werden dürften.
Über energetische Sanierung muss weiter informiert werden
Seit Anfang 2020 haben sich die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung deutlich verbessert! Für Hausbesitzer ist es nun leichter, den ersten Schritt in Sachen Energieeffizienz zu machen und das Thema Wohnkomfort nicht nur mit neuer Optik zu füllen, sondern auch an den thermischen Komfort und eine klimafreundliche Heizung zu denken. Denn Klimaschutz muss gar nicht mit einer Einschränkung des Komforts einhergehen! Eine Dämmung zum Beispiel erhöht den Wohnkomfort sogar noch - und zwar nicht nur im Winter, sondern ganzjährig.
*Für die Modernisierungsstudie im Auftrag von BauInfoConsult wurden 513 Haushalte zu Art und Umfang ihrer Modernisierungsaktivitäten befragt.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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