Eine Flächenheizung ist bei der Sanierung genauso empfehlenswert wie beim Neubau. Ihre großen Vorteile sind die hohe thermische Behaglichkeit und ihre Energieeffizienz, aber es gibt noch weitere gute Argumente, die für den Einsatz von Flächenheizsystemen sprechen.
Warm im Winter, kühl im Sommer: Flächenheizung spart Energiekosten
Egal ob am Fußboden, an der Wand oder an der Decke - eine Flächenheizung kommt mit sehr geringen Systemtemperaturen aus. Schon allein die niedrigeren Vorlauftemperaturen sparen Heizkosten. Da die Wärme großflächig und konstant in den Raum abgegeben wird, kann die Raumtemperatur im Vergleich zu klassischen Heizkörpern um circa zwei Grad gesenkt werden, ohne dass sich der Raum dadurch kälter anfühlt. Insgesamt können die Energiekosten mit einer Flächenheizung um bis zu zwölf Prozent reduziert werden. Flächenheizsysteme sparen übrigens nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer Energie. Dann können sie für die Kühlung des Raumes eingesetzt werden.
Ein perfektes Paar: Flächenheizung und erneuerbare Energien
Die Flächenheizung ist zudem ein guter Partner für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Gerade Niedrigenergiesysteme wie Wärmepumpen oder auch Solarthermie-Anlagen laufen in Kombination mit einer Flächenheizung zu Hochform auf. Aber auch wer beim Heizen weiterhin auf fossile Brennstoffe setzt, kann von den Vorteilen einer Flächenheizung profitieren. Eine Flächenheizung kann gut mit einer Ölheizung oder einer Gasheizung kombiniert werden. Allerdings ist in diesem Fall die Umrüstung auf moderne Brennwerttechnik sinnvoll.
Gesundes Raumklima auch für Allergiker
Die ideale Temperaturverteilung im Raum bringt auch Allergikern Erleichterung. Zuglufterscheinungen, wie sie von normalen Heizkörpern bekannt sind, treten in Räumen mit Flächenheizung praktisch nicht auf. Dafür ist die Temperaturdifferenz zwischen Strahlungsfläche und Raumluft schlicht und einfach zu gering. Ohne diese unangenehmen, thermisch erzeugten Luftströme wird auch viel weniger Staub aufgewirbelt. Eine Flächenheizung ist deshalb besonders für Menschen, die allergisch auf Hausstaub reagieren, eine gute und gesunde Wahl.
Mehrwert fürs Haus
Durch den Einbau einer Flächenheizung steigt auch der Wert des Hauses. Die Wertsteigerung macht sich nicht nur beim Verkauf oder bei der Vermietung bezahlt. Auch die Hausbesitzer und die Bewohner profitieren vom gesunden Raumklima, niedrigen Energiekosten und dem Hauch von Luxus, den eine Flächenheizung mit sich bringt. Ganz konkret äußert sich dieser in der Gestaltungsfreiheit: Da die Heizkörper entfallen, sind Hausbesitzer viel flexibler bei der Gestaltung der Räume. Und auch beim Bodenbelag haben sie die freie Wahl.
Bei energetischer Sanierung auf Flächenheizsystem umsteigen
Günstig für die Sanierung: Da Angebote zum Einbau einer Flächenheizung in der Regel auch weitere Bauleistungen wie zum Beispiel die Wärmedämmung des Bodens oder der Wand enthalten, lässt sich die Umstellung auf ein Flächenheizsystem gut mit einer energetischen Sanierung verbinden. Besonders moderne Trockenbausysteme machen den Einbau einer Flächenheizung im Altbau leicht.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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