Die Studie "Energetische Sanierung des Gebäudebestandes privater Haushalte" des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) in Darmstadt zeigt anhand verschiedener Haustypen und Baujahre, was bei einer energetischen Sanierung mit einem Budget von 10.000 Euro, 30.000 Euro und 50.000 Euro erreicht werden kann. Betrachtet werden dabei das freistehende Einfamilienhaus, das Reihenmittelhaus und das Reihenendhaus beziehungsweise die Doppelhaushälfte aus den Baujahren 1958 bis 1968, 1969 bis 1978 und 1979 bis 1983. Eine komplette Energieberatung, die individuell auf das jeweilige Haus zugeschnitten ist, ersetzt die Studie natürlich nicht. Aber sie liefert Hausbesitzern, die eine energetische Sanierung planen, erste wichtige Hinweise zu Sanierungskosten und Sanierungsergebnissen, die danach in einer Energieberatung weiter vertieft werden können. Fest steht jedoch: Bereits kleinere Sanierungsmaßnahmen können die Energiekosten deutlich senken.
Berechnungsgrundlage für Studie zu Sanierungskosten
Ausgangspunkt der Berechnungen war nicht der ursprüngliche Zustand, in dem die Häuser errichtet wurden, sondern der Zustand, in dem sie heute meistens vorgefunden werden. Bei der Heizung wurde zum Beispiel davon ausgegangen, dass die Häuser mit einem Niedertemperaturkessel Baujahr 1987 bis 1994 zentral beheizt werden. Bei den untersuchten Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um eine Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Außenwand, Kellerdecke und neue Fenster. Bei der Modernisierung der Heizung betrachtet das IWU einen Austausch des bestehenden Niedertemperaturkessels durch einen neuen Brennwertkessel in Kombination mit der Installation einer Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung. Hinzu kommt der Einbau einer Abluftanlage beziehungsweise einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Neben den genannten einzelnen Sanierungsmaßnahmen betrachtet das IWU auch Maßnahmenpakete.
Sanierungskosten: Schon mit wenig Budget Heizkosten sparen
Schon in der unteren Budgetklasse von 10.000 Euro kann es zu einer merklichen Einsparung von Heizkosten kommen. Hier ein Überblick über Sanierungsmöglichkeiten und Sanierungskosten:
Alle Details finden interessierte Sanierer hier in der kompletten IWU-Studie. Neben den neun Hausdatenblättern für die untersuchten Haustypen, die sich an der EnEV 2009 plus Erneuerung der Heizung orientieren, gibt es dort auch neun weitere Hausdatenblätter für einen gegenüber der EnEV 2009 um etwa 30 Prozent verbesserten Energieeffizienzstandard.
*Die Kostenersparnis wurde berechnet ausgehend von einem heutigen Energiepreis von 7 Cent/kWh und gerechnet über 25 Jahre mit einer unterstellten 3%-igen Energiepreissteigerung pro Jahr.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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