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21.05.2015
 

Energieausweis wird trotz Pflicht nur selten vorgelegt

Jeder zweite Immobilienverkäufer hat keinen Energieausweis

Der Energieausweis für Wohnimmobilien ist seit knapp anderthalb Jahren mit der EnEV 2014 gesetzlich verpflichtend. Dennoch besitzt gerade einmal jeder zweite Immobilienverkäufer, der sich an einen Makler wendet, einen gültigen Energieausweis. Theoretisch droht in einem solchen Fall zwar ein Bußgeld, doch behördliche Kontrollen finden kaum statt.

Textmarker auf Energieausweis
Nach wie vor ein Papiertiger: der EnergieausweisFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor und legt keinen Energieausweis vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Auch die Angabe der vorgeschriebenen Werte aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen ist nach wie vor mangelhaft: Lediglich 38 Prozent der Immobilienanzeigen enthalten die geforderten Werte. Damit wird es sowohl für Mieter als auch für Immobilienkäufer schwieriger, einen Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie zu erhalten.

Vorlage des Energieausweises wird von Bundesländern kaum kontrolliert
Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.

Informationen zum Energieausweis - das müssen Hausbesitzer wissen
Wann braucht man welchen Energieausweis?

Diese Werte aus dem Energieausweis gehören in Immobilienanzeigen

Gut zu wissen für Hausbesitzer: Energieausweis als Ausgangspunkt für Sanierung

 
 
 
 
Quelle: DUH / DMB / Immowelt
 
 

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