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10.06.2013

Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom Bundesrat beschlossen

Weg für EnEV 2014 ist frei

In seiner Sitzung am 7. Juni hat der Bundesrat den Änderungen am Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zugestimmt. Damit kann das EnEG 2013 in Kraft treten. Das Gesetz schafft auch die gesetzliche Grundlage für die Änderung der Energieeinsparverordnung: Der Weg für die EnEV 2014 ist somit jetzt frei.

Sanierungsbedürftiges Haus mit Energieausweis
Nachdem der Bundesrat dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 2013 zugestimmt hat, ist der Weg für die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geebnetFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum EnEG 2013 wurde auch das Verbot für Nachtspeicherheizungen gekippt. Sie dürfen in Altbauten nun auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. In der Energieeinsparverordnung entfällt deshalb § 10a, der die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen regelt. Weitere Neuregelungen betreffen vor allem den Neubau-Bereich: Das EnEG verpflichtet Bauherren, alle Neubauten ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Dazu sollen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 und 2016/17 in zwei Schritten angehoben werden.   

Nach dem Beschluss des EnEG geht es jetzt weiter mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Kabinettsentwurf liegt bereits seit Februar 2013 vor und kann nun am 5. Juli 2013 abschließend beraten werden.

 
 
 
Quelle: Bundesrat / Gebäude-Energieberater / Energie-Fachberater.de
 
 

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