Auf den ersten Blick lässt sich am Energielabel erkennen, wie effizient ein Gerät ist. Von Rot bis Grün reicht die Farbskala der Effizienzklassen, die Energiefresser und Energiesparer unverkennbar entlarvt. Die Kennzeichnung erleichtert Verbrauchern so die Entscheidung für oder gegen ein Elektrogerät. Doch bei der Heizung sah das bisher anders aus. Ein kurzer Blick reichte bei der Auswahl nicht aus. Stattdessen mussten komplizierte Vergleiche angestellt werden - und am Ende fühlten sich Verbraucher doch nie ganz sicher mit ihrer Entscheidung.
Energielabel hilft beim Vergleich der Heizsysteme
Das Energielabel für Heizgeräte schließt diese Informationslücke. Pflicht wird die EU-Kennzeichnung zwar erst ab dem 26. September 2015, doch verbraucherfreundliche Hersteller können ihre Produkte ab sofort mit dem Energielabel versehen. Die Energielabel müssen deutlich sichtbar außen auf den Geräten angebracht sein. Egal ob sie von unterschiedlichen Herstellern stammen oder mit anderen Brennstoffen betrieben werden - verschiedene Heizsysteme lassen sich dank der Kennzeichnung viel einfacher miteinander vergleichen.
Effizienzklassen für die Heizung
Bei Heizungen reicht die Skala der zulässigen Effizienzlabel (bis 70 kW Heizleistung) von A++ bis G, Warmwasserbereiter werden in Klassen von A bis G eingeordnet. Ab dem Jahr 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach oben ergänzt. Bei Heizungen ist dann die Klasse A+++ die energiesparendste Wahl, bei Warmwasserbereitern die Klasse A+. Die Klasse G entfällt bei beiden.
Energiesparen leicht gemacht
Bedenkt man, dass auf Raumheizung und Warmwasserbereitung fast die Hälfte des Energieverbrauches entfällt, macht die Kennzeichnung durchaus Sinn. Denn Geräte, die effizient arbeiten, schonen den Geldbeutel der Verbraucher genauso wie die Umwelt. Das sieht auch die EU so. Mit der Kennzeichnung soll nicht nur Verbrauchern die Orientierung und die Kaufentscheidung erleichtert werden. Das Energielabel soll auch der Industrie als Ansporn dienen, die Energieeffizienz ihrer Heizgeräte weiter zu verbessern.
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Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
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Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
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