Auf den ersten Blick lässt sich am Energielabel erkennen, wie effizient ein Gerät ist. Von Rot bis Grün reicht die Farbskala der Effizienzklassen, die Energiefresser und Energiesparer unverkennbar entlarvt. Die Kennzeichnung erleichtert Verbrauchern so die Entscheidung für oder gegen ein Elektrogerät. Doch bei der Heizung sah das bisher anders aus. Ein kurzer Blick reichte bei der Auswahl nicht aus. Stattdessen mussten komplizierte Vergleiche angestellt werden - und am Ende fühlten sich Verbraucher doch nie ganz sicher mit ihrer Entscheidung.
Energielabel hilft beim Vergleich der Heizsysteme
Das Energielabel für Heizgeräte schließt diese Informationslücke. Pflicht wird die EU-Kennzeichnung zwar erst ab dem 26. September 2015, doch verbraucherfreundliche Hersteller können ihre Produkte ab sofort mit dem Energielabel versehen. Die Energielabel müssen deutlich sichtbar außen auf den Geräten angebracht sein. Egal ob sie von unterschiedlichen Herstellern stammen oder mit anderen Brennstoffen betrieben werden - verschiedene Heizsysteme lassen sich dank der Kennzeichnung viel einfacher miteinander vergleichen.
Effizienzklassen für die Heizung
Bei Heizungen reicht die Skala der zulässigen Effizienzlabel (bis 70 kW Heizleistung) von A++ bis G, Warmwasserbereiter werden in Klassen von A bis G eingeordnet. Ab dem Jahr 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach oben ergänzt. Bei Heizungen ist dann die Klasse A+++ die energiesparendste Wahl, bei Warmwasserbereitern die Klasse A+. Die Klasse G entfällt bei beiden.
Energiesparen leicht gemacht
Bedenkt man, dass auf Raumheizung und Warmwasserbereitung fast die Hälfte des Energieverbrauches entfällt, macht die Kennzeichnung durchaus Sinn. Denn Geräte, die effizient arbeiten, schonen den Geldbeutel der Verbraucher genauso wie die Umwelt. Das sieht auch die EU so. Mit der Kennzeichnung soll nicht nur Verbrauchern die Orientierung und die Kaufentscheidung erleichtert werden. Das Energielabel soll auch der Industrie als Ansporn dienen, die Energieeffizienz ihrer Heizgeräte weiter zu verbessern.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort