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09.01.2017
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Energielabel für alte Heizungen jetzt Pflicht

Heizkessel werden 2017 schrittweise nachetikettiert

Das Energielabel für Heizungen informiert Hausbesitzer auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient ihr Heizkessel ist. Seit dem 1. Januar 2017 ist das bei neuen Heizungen bereits verpflichtende Label auch für bestehende Heizungsanlagen ein Muss. Der zuständige Schornsteinfeger bringt das Etikett nach einer Überprüfung an, Kosten sind damit für Hausbesitzer nicht verbunden.

Energielabel für alte Heizungen
Alle Heizungen, die vor 1992 eingebaut wurden, erhalten in diesem Jahr das EnergielabelFoto: ZVSHK

Das Etikett der EU wird bis 2024 stufenweise eingeführt; dieses Jahr erhalten nur Heizungen das Etikett, die vor 1992 eingebaut wurden. Angaben zu den Heizkosten macht das Label allerdings nicht, nur zur Effizienz des Gerätetyps. Auch darüber, ob die Heizung noch gut funktioniert und ob sie für das Haus überhaupt geeignet ist, gibt das Label keinen Aufschluss.

Heizungen müssen Farbe bekennen: Label nur zum Teil ähnlich wie auf Elektrogeräten
Bekannt ist das Energielabel zum Beispiel von Kühlschränken und Wäschetrocknern. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. A++ und A+ sind derzeit Heizungen vorbehalten, die auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen Wärme produzieren. Die Kategorien A bis G werden für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel verwendet, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen. Das Energielabel gilt für Heizungen, die älter als 15 Jahre sind. Jüngere Heizungen benötigen kein Label. Auch Heizungen, die Holz, Bioöl oder Biogas verbrennen, sind von der Heizungslabelpflicht vorläufig noch ausgenommen.

Eine Überprüfung der Heizung ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Kriterien für die jeweilige Einstufung sind ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels. Das Label liefert sechs verschiedene Informationen: Unterhalb der Europaflagge stehen die Modell- und Herstellerbezeichnung. Danach wird die Energieeffizienzklasse der Raumheizung auf einer Skala von grün (A++) bis rot (G) angegeben. Grün steht für eine effiziente Nutzung des Brennstoffes, rot für eine ineffiziente. Rechts neben der Farbskala steht die Effizienzklasse als Buchstabe. In der unteren Hälfte folgen die Heizleistung, der Wirkungsgrad und die Geräuschbelastung der Heizung.

Bei Ölheizung und Gasheizung: Aus für Niedertemperaturgeräte, Brennwertheizung jetzt Mindeststandard

Für die weniger effizienten Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, bedeutet die Neuregelung das Aus. Aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des Heizungslabels erhalten Neuanlagen künftig keine CE-Zulassung mehr. So wird die Niedertemperaturtechnologie vom Markt verschwinden. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Eine Ausnahme gilt außerdem in manchen Mehrfamilienhäusern. 

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Quelle: Zukunft Altbau
 
 

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