Das Etikett der EU wird bis 2024 stufenweise eingeführt; dieses Jahr erhalten nur Heizungen das Etikett, die vor 1992 eingebaut wurden. Angaben zu den Heizkosten macht das Label allerdings nicht, nur zur Effizienz des Gerätetyps. Auch darüber, ob die Heizung noch gut funktioniert und ob sie für das Haus überhaupt geeignet ist, gibt das Label keinen Aufschluss.
Heizungen müssen Farbe bekennen: Label nur zum Teil ähnlich wie auf Elektrogeräten
Bekannt ist das Energielabel zum Beispiel von Kühlschränken und Wäschetrocknern. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. A++ und A+ sind derzeit Heizungen vorbehalten, die auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen Wärme produzieren. Die Kategorien A bis G werden für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel verwendet, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen. Das Energielabel gilt für Heizungen, die älter als 15 Jahre sind. Jüngere Heizungen benötigen kein Label. Auch Heizungen, die Holz, Bioöl oder Biogas verbrennen, sind von der Heizungslabelpflicht vorläufig noch ausgenommen.
Eine Überprüfung der Heizung ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Kriterien für die jeweilige Einstufung sind ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels. Das Label liefert sechs verschiedene Informationen: Unterhalb der Europaflagge stehen die Modell- und Herstellerbezeichnung. Danach wird die Energieeffizienzklasse der Raumheizung auf einer Skala von grün (A++) bis rot (G) angegeben. Grün steht für eine effiziente Nutzung des Brennstoffes, rot für eine ineffiziente. Rechts neben der Farbskala steht die Effizienzklasse als Buchstabe. In der unteren Hälfte folgen die Heizleistung, der Wirkungsgrad und die Geräuschbelastung der Heizung.
Bei Ölheizung und Gasheizung: Aus für Niedertemperaturgeräte, Brennwertheizung jetzt Mindeststandard
Für die weniger effizienten Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, bedeutet die Neuregelung das Aus. Aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des Heizungslabels erhalten Neuanlagen künftig keine CE-Zulassung mehr. So wird die Niedertemperaturtechnologie vom Markt verschwinden. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Eine Ausnahme gilt außerdem in manchen Mehrfamilienhäusern.
Bei dem beschriebenen Aufbau der Innendämmung könnte Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringen und an der kalten Ziegelwand kondensieren. ...
Antwort lesen »Geht es um den richtigen Dämmstoff, haben Sie hier eine große Auswahl. So können Sie zum Beispiel Platten aus Polyurethan (PU) oder anderen ...
Antwort lesen »Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
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