Das neue Energielabel gibt es zunächst für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefriergeräte, Monitore sowie TV-Geräte, ab September 2021 dann auch für Lichtquellen. Klimageräte, Backöfen und Warmwasserbereiter folgen 2022. Die Energielabel für die weiteren unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung fallenden Produktgruppen werden Schritt für Schritt bis zum Jahr 2030 angepasst.
Neue Skala soll Anreize für Verbesserungen bieten
Eine Neugestaltung des Energielabels war erforderlich, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte gab, die in den oberen Effizienzklassen angesiedelt waren. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit bei der Auswahl von Haushaltsgeräten immer schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte zukünftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala von A – G verteilt. Die oberste Effizienzklasse A wird soweit wie möglich zunächst freigehalten, um einen Anreiz für weitere Verbesserungen bei der Energieeffizienz zu bieten.
Was kostet eine neue Waschmaschine oder ein energieeffizienter Kühlschrank? Hier Preise von Elektrogeräten ganz einfach vergleichen!
Zusatzinfos über einfache Piktogramme
Auch anderen Produkteigenschaften, wie zum Beispiel Fassungsvolumen, Lautstärke oder Wasserverbrauch, können die Kaufentscheidung beeinflussen. Dazu gibt es jetzt auf dem Energielabel Zusatzinformationen über einfache Piktogramme. Für eine bessere Information soll auch ein QR-Code sorgen, mit dem Informationen aus der neu errichteten europäischen Produktdatenbank EPREL abgerufen werden können.
Beim Energieverbrauch nicht täuschen lassen
Wichtig zu wissen: Die Angaben auf dem alten und neuen Energielabel sind nicht vergleichbar! So erscheint der Energieverbrauch von Waschmaschinen und Geschirrspülern auf dem neuen Label zunächst geringer. Der Grund sind neue Angaben: War früher ein Jahresenergieverbrauch auf Basis von 220 Waschgängen bzw. 280 Spülgängen angegeben, wird auf dem neuen Energielabel von 100 Nutzungen ausgegangen. Neu ist auch die Angabe der Programmdauer in Stunden und Minuten. Außerdem wird der Geräuschwert nun ebenfalls klassifiziert, um Käufer:innen die Einschätzung des dB-Wertes zu erleichtern.
Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
Antwort lesen »Geht es um die BAFA-Förderung für neue Fenster, ist immer ein Energieberater erforderlich. Dieser erstellt eine technische ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie nachträglich leider keine Förderung. Diese gibt es nur für den Einbau einer Umweltheizung auf Basis ...
Antwort lesen »Eine Befreiung gibt es im GEG nur, wenn die Ziele des Gesetzes durch andere Maßnahmen erreicht werden oder dann, wenn die Anforderungen ...
Antwort lesen »Da die Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können Sie die KfW-Heizungs-Förderung voraussichtlich ab Mai beantragen. Der Ablauf ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort