Das neue Energielabel gibt es zunächst für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefriergeräte, Monitore sowie TV-Geräte, ab September 2021 dann auch für Lichtquellen. Klimageräte, Backöfen und Warmwasserbereiter folgen 2022. Die Energielabel für die weiteren unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung fallenden Produktgruppen werden Schritt für Schritt bis zum Jahr 2030 angepasst.
Neue Skala soll Anreize für Verbesserungen bieten
Eine Neugestaltung des Energielabels war erforderlich, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte gab, die in den oberen Effizienzklassen angesiedelt waren. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit bei der Auswahl von Haushaltsgeräten immer schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte zukünftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala von A – G verteilt. Die oberste Effizienzklasse A wird soweit wie möglich zunächst freigehalten, um einen Anreiz für weitere Verbesserungen bei der Energieeffizienz zu bieten.
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Zusatzinfos über einfache Piktogramme
Auch anderen Produkteigenschaften, wie zum Beispiel Fassungsvolumen, Lautstärke oder Wasserverbrauch, können die Kaufentscheidung beeinflussen. Dazu gibt es jetzt auf dem Energielabel Zusatzinformationen über einfache Piktogramme. Für eine bessere Information soll auch ein QR-Code sorgen, mit dem Informationen aus der neu errichteten europäischen Produktdatenbank EPREL abgerufen werden können.
Beim Energieverbrauch nicht täuschen lassen
Wichtig zu wissen: Die Angaben auf dem alten und neuen Energielabel sind nicht vergleichbar! So erscheint der Energieverbrauch von Waschmaschinen und Geschirrspülern auf dem neuen Label zunächst geringer. Der Grund sind neue Angaben: War früher ein Jahresenergieverbrauch auf Basis von 220 Waschgängen bzw. 280 Spülgängen angegeben, wird auf dem neuen Energielabel von 100 Nutzungen ausgegangen. Neu ist auch die Angabe der Programmdauer in Stunden und Minuten. Außerdem wird der Geräuschwert nun ebenfalls klassifiziert, um Käufer:innen die Einschätzung des dB-Wertes zu erleichtern.
Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um einen Neubau, können Sie die BEG KFN Förderung in Anspruch nehmen. Über das KfW-Programm 297 erhalten Sie dabei zinsgünstige ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 der BEG-EM-Richtlinie ist eine „Energieeffizienz-Experte/-Expertin“ jemand, der in der Expertenliste unter ...
Antwort lesen »Das Alter hat keinen Einfluss auf die Förderung der Wärmepumpe. Diese setzt sich ab 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen: 30 Prozent ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Gebäude nach GEG ganzheitlich zu betrachten. Nach § 106 des Gesetzes sind Teile eines Wohngebäudes nur dann getrennt zu ...
Antwort lesen »In der Beschlussempfehlung zum GEG heißt es dazu: "Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur dann, wenn Sie Ihr Wohnhaus bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst ...
Antwort lesen »Ob Sie auf eine Dampfsperre verzichten können, lässt sich ohne weitere Informationen zum Aufbau nicht beurteilen. Grundsätzlich hat diese ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es die BEG-Förderung für alle, die ein Gebäude gemäß den technischen Mindestvorgaben sanieren. Sind Sie selbst nicht die ...
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