Bisher sieht der Energieausweis so aus: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch eines Hauses wird auf dem so genannten Bandtacho dargestellt. Diese Skala von grün über gelb bis rot zeigt an, wie es um die Energieeffizienz eines Hauses bestellt ist: Grün sind die Energiesparer, rot die Energiefresser. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommt ein weiteres Kriterium dazu: Dann werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf der Skala ergänzt. Die Klasse A+ wäre annähernd ein Passivhaus, A entspricht dem neuen EnEV-Niveau für Neubauten ab 2016. Wer sein Eigenheim seit Jahrzehnten nicht saniert hat, wird sich dagegen wohl mit Klasse H begnügen müssen. Da alle Verbraucher diese Effizienzklassen schon lange von Haushaltsgeräten kennen, soll es damit für Laien künftig leichter werden, die Angaben im Energieausweis zu verstehen und den Energieverbrauch einer Immobilie einzuschätzen. Einen Rückschluss auf die genauen Energiekosten lassen die Effizienzklassen aber nicht zu. Zu unterschiedlich sind die Brennstoffpreise und die Kosten bei verschiedenen Heizsystemen.
Energieausweis muss schon bei Besichtigung vorgezeigt werden / Effizienzklassen in Immobilienanzeigen
Obwohl der Energieausweis auch bisher schon Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien war, kam er oft nicht zum Einsatz. Deshalb wurden die Regelungen zur Vorlagepflicht der Energieausweise in der EnEV 2014 präzisiert: Hausbesitzer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig schon bei der Besichtigung verpflichtend vorlegen. Und der neue Mieter beziehungsweise der Käufer erhält den Energieausweis als Original oder Kopie. Wer den Verkauf oder die Vermietung über eine Immobilienanzeige inseriert, muss darin auch die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis angeben. Diese Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden. Es wird also eine Weile dauern, bis die Effizienzklassen ein gewohntes Bild auf dem Immobilienmarkt sind.
Übrigens: Beim Energieausweis wird es auch mit der EnEV 2014 zwei Arten geben - den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, lesen Sie in unserem Expertentipp Wann braucht man welchen Energieausweis?.
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
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