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04.11.2013
 

EnEV 2014: Energieausweis erhält neue Optik

Energieeffizienzklassen sollen für Durchblick bei Laien sorgen

Wenn die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014, im nächsten Frühsommer in Kraft tritt, könnte auch der ungeliebte Energieausweis ein Comeback erleben. Denn nicht nur das Vorzeigen des Energieausweises schon bei einer Besichtigung von Immobilien wird dann Pflicht, sondern auch die so genannten Energieeffizienzklassen. Diese kennen Verbraucher schon bestens von Haushaltsgeräten.

Energieausweis mit Effizienzklasse nach EnEV 2014
So wird er aussehen, der Energieausweis nach EnEV 2014. Die neue Energieeinsparverordnung regelt, dass der Ausweis künftig zusätzlich Effizienzklassen enthältFoto: BMVBS

Bisher sieht der Energieausweis so aus: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch eines Hauses wird auf dem so genannten Bandtacho dargestellt. Diese Skala von grün über gelb bis rot zeigt an, wie es um die Energieeffizienz eines Hauses bestellt ist: Grün sind die Energiesparer, rot die Energiefresser. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommt ein weiteres Kriterium dazu: Dann werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf der Skala ergänzt. Die Klasse A+ wäre annähernd ein Passivhaus, A entspricht dem neuen EnEV-Niveau für Neubauten ab 2016. Wer sein Eigenheim seit Jahrzehnten nicht saniert hat, wird sich dagegen wohl mit Klasse H begnügen müssen. Da alle Verbraucher diese Effizienzklassen schon lange von Haushaltsgeräten kennen, soll es damit für Laien künftig leichter werden, die Angaben im Energieausweis zu verstehen und den Energieverbrauch einer Immobilie einzuschätzen. Einen Rückschluss auf die genauen Energiekosten lassen die Effizienzklassen aber nicht zu. Zu unterschiedlich sind die Brennstoffpreise und die Kosten bei verschiedenen Heizsystemen.

Energieausweis muss schon bei Besichtigung vorgezeigt werden / Effizienzklassen in Immobilienanzeigen
Obwohl der Energieausweis auch bisher schon Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien war, kam er oft nicht zum Einsatz. Deshalb wurden die Regelungen zur Vorlagepflicht der Energieausweise in der EnEV 2014 präzisiert: Hausbesitzer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig schon bei der Besichtigung verpflichtend vorlegen. Und der neue Mieter beziehungsweise der Käufer erhält den Energieausweis als Original oder Kopie. Wer den Verkauf oder die Vermietung über eine Immobilienanzeige inseriert, muss darin auch die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis angeben. Diese Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden. Es wird also eine Weile dauern, bis die Effizienzklassen ein gewohntes Bild auf dem Immobilienmarkt sind.

Übrigens: Beim Energieausweis wird es auch mit der EnEV 2014 zwei Arten geben - den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, lesen Sie in unserem Expertentipp Wann braucht man welchen Energieausweis?.

 
 
 
 
Quelle: BMVBS / Energie-Fachberater.de
 
 

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