Im Entwurf für die neue Energieeinsparverordnung sind unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz von Neubauten, die Weiterentwicklung der Energieausweise und eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen den Energieverbrauch von Wohnungen bis 2020 um ein Fünftel senken. Strengere Vorgaben für Altbauten sind allerdings nicht geplant, ein Sanierungszwang für Bestandsimmobilien ist nicht vorgesehen.
Ausschüsse im Bundesrat empfehlen Auflagen für EnEV 2014
Einigkeit über die konkrete Ausgestaltung der neuen Energieeinsparverordnung herrscht bei den beteiligten Experten allerdings noch nicht. Einzig der Finanzausschuss empfiehlt, der Verordnung zuzustimmen. Die übrigen beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der neuen EnEV nur mit Auflagen zuzustimmen. So wollen zum Beispiel der Wirtschaftsausschuss und der Wohnungsbauausschuss den Informationsgehalt der Angaben zum Endenergiebedarf in Immobilienanzeigen für den Verbraucher durch mehr Transparenz erhöhen. Zudem wollen sie komplizierte Übergangsregelungen aus der Verordnung streichen, um so die Anwendbarkeit der Vorschrift zu erleichtern. Bei den vorgeschriebenen Stichproben von Energieausweisen möchte der Ausschuss für Wohnungswesen Doppelprüfungen und unnötige Bürokratie vermeiden. Zudem will er die Informationen der Energieausweise durch einheitliche Berechnungsverfahren transparenter gestalten. Der Umweltausschuss setzt sich unter anderem dafür ein, dass Hausbesitzer Öl- und Gasheizungen nach 30-jähriger Nutzungsdauer erneuern müssen. In einer begleitenden Entschließung macht der Umweltausschuss zugleich deutlich, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten.
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