x
09.10.2013

EnEV 2014: Gibt es am Freitag eine Entscheidung im Bundesrat?

Änderung der Energieeinsparverordnung wird weiter diskutiert

Neuer Anlauf in Sachen EnEV 2014: Die neue Energieeinsparverordnung steht am 11. Oktober wieder zur Diskussion im Bundesrat. Eine Entscheidung wäre nicht nur für die Planungssicherheit von Hausbesitzern wünschenswert. Die Verzögerung der EnEV kann ziemlich teuer werden: Denn es droht ein Bußgeldbescheid aus Brüssel, weil die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht umgesetzt wurde.

Textmarker und Energieausweis auf Schreibtisch
Wie wird der Energieausweis der Zukunft aussehen? Das hängt auch davon ab, wie im Bundesrat über die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 entschieden wirdFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Im Entwurf für die neue Energieeinsparverordnung sind unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz von Neubauten, die Weiterentwicklung der Energieausweise und eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen den Energieverbrauch von Wohnungen bis 2020 um ein Fünftel senken. Strengere Vorgaben für Altbauten sind allerdings nicht geplant, ein Sanierungszwang für Bestandsimmobilien ist nicht vorgesehen.

Ausschüsse im Bundesrat empfehlen Auflagen für EnEV 2014

Einigkeit über die konkrete Ausgestaltung der neuen Energieeinsparverordnung herrscht bei den beteiligten Experten allerdings noch nicht. Einzig der Finanzausschuss empfiehlt, der Verordnung zuzustimmen. Die übrigen beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der neuen EnEV nur mit Auflagen zuzustimmen. So wollen zum Beispiel der Wirtschaftsausschuss und der Wohnungsbauausschuss den Informationsgehalt der Angaben zum Endenergiebedarf in Immobilienanzeigen für den Verbraucher durch mehr Transparenz erhöhen. Zudem wollen sie komplizierte Übergangsregelungen aus der Verordnung streichen, um so die Anwendbarkeit der Vorschrift zu erleichtern. Bei den vorgeschriebenen Stichproben von Energieausweisen möchte der Ausschuss für Wohnungswesen Doppelprüfungen und unnötige Bürokratie vermeiden. Zudem will er die Informationen der Energieausweise durch einheitliche Berechnungsverfahren transparenter gestalten. Der Umweltausschuss setzt sich unter anderem dafür ein, dass Hausbesitzer Öl- und Gasheizungen nach 30-jähriger Nutzungsdauer erneuern müssen. In einer begleitenden Entschließung macht der Umweltausschuss zugleich deutlich, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten.

 
 
 
Quelle: Bundesrat
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo