Immerhin: Für Eigentümer von Altbauten sind die Änderungen in der neuen Energieinsparverordnung EnEV 2014 deutlich weniger gravierend, als bei Neubauten. Dennoch haben sich einige Regelungen geändert, zum Beispiel was die Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen angeht. Einiges geändert hat sich auch beim Energieausweis, das sollten vor allem Hausbesitzer beachten, die vermieten oder verkaufen wollen. Konkretisiert hat die Bundesregierung in der EnEV 2014 auch die Vorgaben zur Dachbodendämmung.
Ignorieren sollten Hausbesitzer die Anforderungen der Energieeinsparverordnung besser nicht, denn das kann teuer werden. Erstmals sind in der EnEV 2014 nämlich auch Bußgelder festgelegt, wenn zum Beispiel Nachrüstpflichten nicht erfüllt werden. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld werden bei Missachtung der Energieeinsparverordnung fällig, dieses Geld sollten Hausbesitzer besser in die Sanierung investieren.
Die Regelungen der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 für Altbauten im Überblick:
Aus für alte Heizungen
Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen künftig nach der EnEV 2014 erneuert werden. Heizungen, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende 2014 ausgetauscht werden. Das betrifft die so genannten Konstanttemperaturkessel, Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Mehr zu EnEV 2014: Austauschpflicht für alte Heizkessel
Vorschriften zur Dachbodendämmung in EnEV 2014 konkretisiert
Die Nachrüstpflicht bei der Dachbodendämmung war auch schon in der alten Energieeinsparverordnung enthalten, hat aber wegen der uneindeutigen Formulierung oft für Verwirrung gesorgt. In der EnEV 2014 ist nun eindeutig festgelegt: Hausbesitzer müssen die oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum bis Ende des Jahres 2015 dämmen, wenn sie nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß der Baunorm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) – Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz), Ausgabe Februar 2013, erfüllt. Nach wie vor gilt auch in der neuen Energieeinsparverordnung die Nachrüstpflicht bei der Dämmung von Rohrleitungen im kalten Keller. Mehr zu Ausnahmen und Nachrüstpflichten bei der Wärmedämmung in der EnEV 2014
Energieausweis: Vorlegen ist Pflicht!
Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Kommt der Mietvertrag / Kaufvertrag zustande, erhält der Käufer / Mieter den Energieausweis als Original oder Kopie. Die bekannten Energieeffizienzklassen ziehen auch in den Energieausweis ein. Mehr zu EnEV 2014: Das ändert sich beim Energieausweis
Immobilienanzeigen: Diese Pflichtangaben schreibt die EnEV 2014 vor
Die Energieeinsparverordnung schreibt genau vor, welche Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen stehen müssen. Mehr zu Energieeinsparverordung 2014 regelt Angaben in Immobilienanzeigen
Wer Energieeinsparverordnung missachtet, riskiert Bußgeld
So weit sollten Hausbesitzer es nicht kommen lassen: Die EnEV 2014 sieht hohe Bußgelder vor, wenn die Vorgaben nicht beachtet werden. Für ignorierte Nachrüstverpflichtungen werden bis zu 50.000 Euro fällig, wer die Regelungen zum Energieausweis missachtet, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Mehr zu Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) enthält auch Bußgelder
Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
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