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15.10.2013

EnEV 2014: Wie geht es weiter mit der Energieeinsparverordnung?

Bundesregierung muss Änderungswünsche der Länder berücksichtigen

Am 11. Oktober hat der Bundesrat der neuen Energieeinsparverordnung zugestimmt - doch beschlossene Sache ist die EnEV 2014 damit noch lange nicht. Denn die Bundesländer haben zahlreiche Änderungen zur Energieeinsparverordnung verabschiedet. Diese darf die Bundesregierung nicht ignorieren. Entweder nimmt sie alle Änderungen an oder aber die EnEV dreht eine Ehrenrunde. Dann würde das ganze Verfahren von vorne beginnen.

Altes Haus und Energieausweis
Spiel, Satz, Sieg oder geht es doch in die Verlängerung? In Sachen EnEV 2014 ist nun die Bundesregierung wieder am ZugFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Diese Punkte haben die Länder der Bundesregierung in Sachen EnEV 2014 unter anderem mit auf den Weg gegeben. Ob sie mit der Energieeinsparverordnung in Kraft treten, steht noch nicht fest.

  • Austauschverpflichtung für Heizkessel: Hausbesitzer dürfen Ölheizungen und Gasheizungen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.
  • Energieausweis: Der Bandtacho im Energieausweis (Farbskala von rot bis grün) soll um Energieeffizienzklassen erweitert werden, die den Endenergiebedarf widerspiegeln. Die Klasse A soll dem ab dem Jahr 2016 geltenden Neubaustandard entsprechen. Damit sollen auch Laien den energetischen Zustand eines Gebäudes schnell beurteilen können. In den meisten EU-Ländern gibt es solche Klassen (A bis H) bereits.
  • Umbau / Ausbau: Wird die Nutzfläche erweitert, soll künftig nicht mehr die Grenze von 50 Quadratmetern darüber entscheiden, welcher EnEV-Standard eingehalten werden muss. Statt dessen gilt als Kriterium, ob ein neuer Wärmeerzeuger installiert wird. Bei mehr als 50 Quadratmetern muss zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden.
  • Nachrüstungspflicht im Altbau: Die Verletzung von Nachrüstpflichten im Altbau soll nach Maßgabe der Bundesländer als Ordnungswidrigkeit definiert und mit Bußgeldern bestraft werden.

Mit den Maßgaben des Bundesrats vom 11. Oktober wird sich das Bundeskabinett in einer seiner kommenden Sitzungen befassen. Aber auch, wenn die Bundesregierung alle Änderungen annimmt, wird die EnEV 2014 nicht vor Januar 2014 in Kraft treten. Denn die Energieeinsparverordnung muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. 

 
 
 
Quelle: Bundesregierung / Energie-Fachberater.de
 
 

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