Bisher kennen Hauseigentümer vor allem § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Darin ist geregelt, dass Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind, deren Stromzufuhr gedrosselt werden darf, wenn eine Überlastung der Stromnetze droht.
Jetzt sollten auch Haushalte mit Gasheizung die Gesetzesnovelle verfolgen, vor allem die, die eine Neuinstallation einer Gasheizung planen. Denn wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie Vorgaben zur Regulierung von Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen.
EnWG erlaubt künftig die Stilllegung von Gasnetzen
Wenn die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen künftig stark sinkt (z.B. in Wohngebieten, die mit Nah- oder Fernwärme erschlossen werden), können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt (beispielsweise für Wasserstoff oder andere Nutzungen) oder – soweit nicht sie anders nutzbar sind – auch stillgelegt werden.
Anders als bisher dürfen Netzbetreiber (wie z. B. Stadtwerke) also künftig das Gasnetz stilllegen, wenn sie kein Erdgas mehr anbieten wollen. Haushalte können so vom Gas abgeschnitten werden, auch gegen ihren Willen.
ABER: Das darf natürlich nicht von einem Tag auf den anderen passieren - der Gesetzentwurf enthält Übergangsfristen und Informationspflichten. So beträgt die Vorlaufzeit für eine Stillegung mindestens zehn Jahre. Außerdem soll die Trennung von Gasnetzanschlüssen unzulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung steht.
Auch Kosten für Stilllegung von Gasanschlüssen neu geregelt
Mit der EnWG-Novelle soll endlich auch die Kostenfrage bei der Stilllegung von Gasanschlüssen abschließend geklärt werden. Laut einer Ergänzung in §18 EnEW dürfen Netzbetreiber die Kosten für eine Stillegung künftig nicht mehr an Eigentümer weiterreichen. Statt dessen werden diese Kosten auf die verbleibenden Gaskunden in Form von Netzentgelten umgelegt. Der Betreiber eines Gasnetzes ist dabei verpflichtet, kosteneffizient vorzugehen.
Was bedeutet die EnWG-Novelle für Haushalte mit Gasheizung?
Wer auch künftig mit Gas heizen möchte, sollte unbedingt auf die Informationen und Ankündigungen seines Netzbetreibers achten und im Auge behalten, welche lokalen Pläne für das Gasnetz bestehen. Anhaltspunkte dafür kann unter anderem die kommunale Wärmeplanung liefern. Die Umlegung der Stilllegungskosten auf Gaskunden wird die Netzentgelte in den kommenden Jahren deutlich verteuern und damit die Betriebskosten für Gasheizungen erhöhen.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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