Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis dagegen dokumentiert den energetischen Zustand des Hauses – unabhängig vom Nutzerverhalten. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.
Welcher Energieausweis für welches Haus?
Generell haben Hausbesitzer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Altbauten mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden. Wann braucht man welchen Energieausweis?
2019 werden die nächsten Energieausweise ungültig
Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das heißt, hier werden 2019 die ersten Ausweise ungültig. Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002 einen Energieausweis, so dass in diesen Fällen die Energieausweise bei Bedarf bereits erneuert worden sind.
Neue Energieausweise sehen anders aus
Im Jahr 2014 erhielt der Energieausweis eine inhaltliche und optische Rundumerneuerung. Die grün bis rote Skala reicht seitdem nur noch bis 250 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter; vorher endete sie bei 400. Die Skala ist außerdem, vergleichbar zu Elektrogeräten, in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Hinzu kommt eine Stärkung der energetischen Sanierungsempfehlungen. Die Neuregelung beinhaltet auch die Pflicht für Hausbesitzer, den Energieausweis ohne Aufforderung vorzulegen und das schon bei der ersten Besichtigung.
Seit der Neuregelung müssen darüber hinaus die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen stehen. Dazu zählt das Baujahr des Hauses, mit welchen Energieträgern geheizt wird, die Angabe des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs und die Art des Energieausweises. Verfügt der Eigentümer über einen nach dem 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweis, entfallen die Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch und die zum Energieträger. Die Effizienzklassen A+ bis H ersetzen diese Daten. Die Veröffentlichungspflicht gilt übrigens für alle Inserate in Zeitungen oder kostenpflichtigen Internetseiten. Verstöße werden mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro geahndet. Der Vollzug soll auf Drängen der EU künftig verstärkt werden.
Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
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Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Denn entscheidend ist hier, welchen Teil des Wärmebedarfs Sie mit den ...
Antwort lesen »Ob der Anschluss einer Wärmepumpe mit einer separaten Zähleinrichtung erfolgen muss, hängt von den Bedingungen Ihres Netzbetreibers ab. ...
Antwort lesen »Der Austausch der Bodentreppe ist nicht zwingend nötig, wenn Sie Fördermittel für die Dachbodendämmung beantragen. Die Maßnahme ist aber in ...
Antwort lesen »Sanieren Sie zum Effizienzhaus 40 mit EE- oder NH-Klasse (nur hier gibt es 50 Prozent Förderung) ist eine direkte Kombination inzwischen ...
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Antwort lesen »Hier gibt es keine spezielle Anforderung. Sie können Fördermittel für die Erneuerung der Rollladenkästen allerdings auch nicht ohne ...
Antwort lesen »Zuschüsse für den Badumbau erhalten Sie nur, wenn Sie in diesem Zuge Barrieren abbauen. Förderbar sind dabei Maßnahmen wie bessere ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist immer an das Gebäude gebunden. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, können die neuen ...
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