Eine Fassadendämmung ist ein hervorragender Schutz gegen steigende Heizkosten. Im Altbau entweichen oft mehr als 25 Prozent der Heizwärme über die Fassade. Die Dämmung der Fassade macht die Minusgrade erträglicher und bringt einen deutlichen Komfortgewinn. Allerdings muss der neue Mantel fürs Haus perfekt sitzen.
Der Klassiker: Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)
So funktioniert’s: Auf die Fassade werden Dämmplatten geklebt, gedübelt oder mit Schienen befestigt. Darauf wird eine Armierungsmasse aufgetragen, in die ein Glasgewebe eingearbeitet wird, um Spannungen und Risse zu verhindern. Als Schlussbeschichtung und Wetterschutz dienen Außenputz und Anstrich.
Nachteil: Da das Wärmedämm-Verbundsystem eine Außendämmung ist, ist ein Baugerüst notwendig. Dadurch fallen Kosten an.
Vorteil: Das Wärmedämm-Verbundsystem selbst ist effektiv, günstig und damit eine wirtschaftliche Fassadendämmung. Die Kosten belaufen sich je nach Material und Dämmstärke auf 50 - 150 €/m².
Für Kreative: Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
So funktioniert’s: Erst wird eine Unterkonstruktion aus Holz oder Metall auf der Außenwand befestigt, die die neue Fassade trägt. Danach wird die Dämmung angebracht. Zwischen Außenwand und Dämmung verbleibt der Hinterlüftungsraum, der für Luftzirkulation sorgt. Den Abschluss bildet eine Fassadenbekleidung aus Schiefer, Holz, Ziegel, Faserzement, Kunststoff oder Metall. Alternativ kann die Außenschale auch mit wartungsfreien Vormauerziegeln erstellt werden.
Nachteil: Die Kosten für eine hinterlüftete Fassade fallen aufgrund der speziellen Unterkonstruktion und der Fassadenbekleidung deutlich höher aus. Je nach Ausführung der entstehen Kosten in Höhe von 75 - 300 €/m².
Vorteil: Die Dicke der Fassadendämmung ist variabel und die Fassade vielseitig gestaltbar. Außerdem ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade der perfekte Schutz gegen Schimmel und Feuchtigkeitsschäden.
Durch’s Hintertürchen: Innendämmung der Außenwand
So funktioniert’s: Auf der Raumseite des Mauerwerks wird eine Unterkonstruktion angebracht und mit Dämmmaterial gefüllt. Darauf wird eine Dampfsperre verklebt, die lückenlos und absolut luftdicht ausgeführt werden muss. Zuoberst werden dann Hartfaser- oder Gipskartonplatten montiert, die als Putzträger geeignet sind. Alternativ gibt es auch Verbundplatten sowie spezielle Dämmplatten, die ohne Dampfsperre direkt auf der Außenwand montiert werden.
Vorteil: Das Baugerüst entfällt und macht die Innendämmung günstiger als eine Außendämmung. Kosten zwischen 40 - 100 €/m² sind die Regel. Bei Spezialfällen (Denkmalschutz, Sichtfachwerk, regionaltypische Fassaden, Grenzbebauung, Einhaltung von Gebäudeabständen oder Hausfluchten) kann so eine Fassadendämmung nachgerüstet werden.
Nachteil: Aus bauphysikalischer Sicht birgt eine Innendämmung hohe Risiken. Wird die Innendämmung nicht passgenau und fachgerecht montiert, drohen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel, weil sich an Decken und Innenwänden Wärmebrücken bilden können. Der Raumverlust ist spürbar.
Mehr als ein Lückenfüller: Kerndämmung
So funktioniert’s: Bei der Kerndämmung liegt die Dämmung in der Mitte einer zweischaligen Außenwand. Zunächst wird die Luftschicht zwischen dem Mauerwerk mit einem Endoskop ausgemessen. Dann wird der Hohlraum über eine Bohrung mit wasserabweisendem Dämmmaterial - Flocken oder Granulat - ausgefüllt.
Nachteil: Die Dämmstärke ist, sofern schon zweischaliges Mauerwerk vorliegt, begrenzt. Muss die Außenschale noch errichtet werden oder instand gesetzt werden, wird es deutlich teurer. Hindernisse im Schalenzwischenraum wie Mörtelanker oder durchgehende Bindersteine können zu Wärmebrücken führen.
Vorteil: Wenn bereits zweischaliges Mauerwerk vorliegt, ist die Kerndämmung eine schnelle Maßnahme und durchaus günstig. Die Kosten liegen zwischen 20 - 40 €/m².
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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