Feuchtigkeit kann von allen Seiten ins Haus dringen und damit die Basis für Schimmel-Wachstum schaffen. Kritische Stellen, an denen Feuchtigkeit besonders oft zum Problem wird, sollten die Bewohner deshalb stets im Auge haben. Hier die wichtigsten Schwachstellen im Überblick:
Das Fundament & der Keller
Im Erdreich ist jede Menge Feuchtigkeit gespeichert. Deshalb ist das Fundament besonders gefährdet, weil es ständig Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Gerade Altbauten sind zudem oft schlecht oder gar nicht zum Erdreich hin abgedichtet. Der Feuchtigkeit ist so Tür und Tor geöffnet. Die Folge: Feuchte Wände im Keller, an denen sich Schimmel besonders wohl fühlt.
Das Dach & der Dachboden
Nicht nur von unten, auch von oben findet die Feuchtigkeit ihren Weg ins Haus. Das Dach kann, weil es Wetterkapriolen direkt ausgesetzt ist, zur Schwachstelle werden. Ein fehlender, defekter oder verrutschter Ziegel reicht aus und schon dringt Feuchtigkeit in die Konstruktion ein. Wichtig sind deshalb eine intakte Dacheindeckung, eine gute Abdichtung und eine fachgerechte Dämmung. Denn auch Fehler bei der Ausführung der Dachdämmung können Feuchtigkeitsschäden und Schimmel zur Folge haben.
Das Badezimmer
Im Badezimmer werden die Bewohner selbst oder aber schadhafte oder falsch installierte Wasserleitungen zum Problem. Wird ein Rohrbruch oder ein Leck in der Leitung nicht schnell genug bemerkt, kann Schimmel der direkte Begleiter der austretenden Feuchtigkeit sein. Auch mangelndes Lüften zeigt im Bad schnell seine unangenehme Wirkung und begünstigt das Schimmel-Wachstum in Fliesenfugen oder an der Tapete. Und für Heimwerker nicht zu vergessen: Bohrlöcher müssen gerade im Bad immer sorgfältig abgedichtet werden, damit kein Wasser in die Wände eindringen kann.
Die Fenster
Auch um alte, undichte Fenster bildet sich gern Schimmel. Der Grund: Die Fenster und Fensterlaibungen sind ständig kühl, so dass sich die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit an ihnen niederschlägt. Wichtig ist deshalb auch bei neuen Fenstern, dass sie nicht ständig auf Kipp stehen, weil auch dann die Wände rund ums Fenster zu stark auskühlen.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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