Update November 2025: Seit Anfang November ist das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA online. Darin sind die förderfähigen Wärmeerzeuger für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" gelistet. In der neuen Ansicht stehen für die förderfähigen Heizungen/Anlagen mehr technische Daten zur Verfügung, die durch verschiedene Filtermöglichkeiten übersichtlich dargestellt werden. Auch der Vergleich unterschiedlicher Anlagen ist jetzt einfach möglich.
Außerdem ist Bewegung in die GEG-Novelle gekommen, die Ministerien stimmen sich aktuell dazu ab. Das könnte allerdings auch Änderungen bei der Förderung bedeuten, vor allem die hohe Heizungsförderung steht im Fokus.
Update 2.4.2025: Mit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro hat das Bundesfinanzministerium Ende März dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. Die Förderprogramme für Heizung und Sanierung können so über April 2025 hinaus weiterlaufen.
Update 24.2.2025: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - also die Förderung für neue Heizungen und Sanierungsmaßnahmen - wird auch nach der Bundestagswahl und unter einer neuen Regierung zunächst fortgesetzt (wie bisher mit vorläufiger Haushaltsführung). Alle Zuschüsse und Förderkredite können aktuell beantragt werden, wer eine Zusage erhält, kann sich auf diese verlassen (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Erst durch die Entscheidung einer neuen Bundesregierung kann die Förderung gestoppt oder verändert werden.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
BEG EM - Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
--> NEU 2025: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2025 dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Außerdem gilt seit dem 1.1.2025, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf eine Förderzusage ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Diese Sperrfrist gilt auch bei einem Wechsel von der alten BAFA-Heizungsförderung zur neuen KfW-Heizungsförderung.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home - je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
BEG EM - Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
BEG EM - BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
BEG WG - KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm "Wohngebäude Kredit 261" vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro - je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Jung kauft Alt (JkA) - Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.
--> NEU 2025: Ab sofort ist auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung zulässig. Darüber hinaus wurde die Sanierung zum "Effizienzhaus Denkmal EE" förderfähig. Außerdem kann jetzt die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde. Darüber hinaus wurden im Oktober 2025 die Förderbedingungen verbessert.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Barrierefreiheit - Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
--> NEU 2025: Keine Zuschüsse für Barrierefreiheit - das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
Steuerbonus für die Sanierung - Alternative zur Förderung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort