Update 2.4.2025: Mit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro hat das Bundesfinanzministerium Ende März dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. Die Förderprogramme für Heizung und Sanierung können so über April 2025 hinaus weiterlaufen.
Update 24.2.2025: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - also die Förderung für neue Heizungen und Sanierungsmaßnahmen - wird auch nach der Bundestagswahl und unter einer neuen Regierung zunächst fortgesetzt (wie bisher mit vorläufiger Haushaltsführung). Alle Zuschüsse und Förderkredite können aktuell beantragt werden, wer eine Zusage erhält, kann sich auf diese verlassen (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Erst durch die Entscheidung einer neuen Bundesregierung kann die Förderung gestoppt oder verändert werden.
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BEG EM - Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
--> NEU 2025: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2025 dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Außerdem gilt seit dem 1.1.2025, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf eine Förderzusage ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Diese Sperrfrist gilt auch bei einem Wechsel von der alten BAFA-Heizungsförderung zur neuen KfW-Heizungsförderung.
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BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home - je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
BEG EM - Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
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BEG EM - BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
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BEG WG - KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm "Wohngebäude Kredit 261" vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro - je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
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Jung kauft Alt (JkA) - Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.
--> NEU 2025: Ab sofort ist auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung zulässig. Darüber hinaus wurde die Sanierung zum "Effizienzhaus Denkmal EE" förderfähig. Außerdem kann jetzt die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
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Barrierefreiheit - Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
--> NEU 2025: Keine Zuschüsse für Barrierefreiheit - das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
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Hinweis zur Laufzeit von Förderprogrammen 2025
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen allen Ministerien zunächst 45 Prozent der eingeplanten Haushaltsmittel zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass diese Mittel für ein halbes Jahr ausreichen. Bei sehr hoher Nachfrage sind allerdings auch Förderstopps oder Einschränkungen in den Förderprogrammen möglich. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
Steuerbonus für die Sanierung - Alternative zur Förderung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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