BEG EM - Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
--> NEU 2025: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2025 dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Außerdem gilt seit dem 1.1.2025, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf eine Förderzusage ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Diese Sperrfrist gilt auch bei einem Wechsel von der alten BAFA-Heizungsförderung zur neuen KfW-Heizungsförderung.
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BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home - je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
BEG EM - Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
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BEG EM - BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
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BEG WG - KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm "Wohngebäude Kredit 261" vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro - je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
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Jung kauft Alt (JkA) - Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.
--> NEU 2025: Ab sofort ist auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung zulässig. Darüber hinaus wurde die Sanierung zum "Effizienzhaus Denkmal EE" förderfähig. Außerdem kann jetzt die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
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Barrierefreiheit - Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
--> NEU 2025: Keine Zuschüsse für Barrierefreiheit - das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
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Hinweis zur Laufzeit von Förderprogrammen 2025
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen allen Ministerien zunächst 45 Prozent der eingeplanten Haushaltsmittel zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass diese Mittel für ein halbes Jahr ausreichen. Bei sehr hoher Nachfrage sind allerdings auch Förderstopps oder Einschränkungen in den Förderprogrammen möglich. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
Steuerbonus für die Sanierung - Alternative zur Förderung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Fördermittel für eine Heizungsoptimierung mit Flächenheizung können Sie aller Voraussicht nach nicht beantragen. Denn in diesem Fall muss ...
Antwort lesen »BEG-Fördermittel für Maßnahmen am Haus sowie an der Technik (Lüftung, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung) kann Ihr Sohn auch als Nießbraucher ...
Antwort lesen »Granit lässt die Wärme der Fußbodenheizung sehr gut in den Raum strömen. Gleiches gilt für Vinyl-Bodenbeläge. Aus diesem Grund sollte das ...
Antwort lesen »Die BAFA-Förderung für Sanierungsarbeiten am Haus stellen Sie online über das BAFA-Portal. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung von einem ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wochenend- oder Ferienhaus, können Sie leider keine Fördermittel beantragen. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude ...
Antwort lesen »Bei einem beheizten Raum fordert das GEG eine Dämmung, wenn Sie den Fußboden neu aufbauen. Der U-Wert der Konstruktion muss dabei einen ...
Antwort lesen »Die Integration eines Heizstabes in den Boiler ist in aller Regel möglich. Viele Geräte sind dazu entsprechend vorbereitet. Ein ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Heizung gibt es auch für Nichtwohngebäude, sofern diese beheizt werden. Geht es um die Aufteilung der Kosten, ...
Antwort lesen »Ist die Betondecke intakt, benötigen Sie keine zusätzliche Dampfbremse oder -sperre unter der Dämmung. Feuchtigkeit entsteht im Dachraum in ...
Antwort lesen »Sofern die regionale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Nach § 71 Absatz 9 ...
Antwort lesen »Die Förderung für neue Fenster beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten. Wie das richtig ...
Antwort lesen »Die TPB-ID für die technische Projektbeschreibung erstellt ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Das ist auch ...
Antwort lesen »Ob Sie den Kaminofen nachrüsten müssen, hängt von den Emissionswerten ab. Diese sind in § 26 der 1. BImSchV vorgegeben und sollten nicht ...
Antwort lesen »Der Ermittlung des Feuchteschutzes bei einer Flachdachkonstruktion mit nachträglicher Wärmedämmung von oben, wie sie sie geschildert haben, ...
Antwort lesen »Sie können den Fachhandwerker auch nach Antragstellung wechseln. Wichtig ist, dass Sie auch vom neuen Handwerker eine Bestätigung nach ...
Antwort lesen »Nachträglich wird die Innendämmung nicht gefördert. Führen Sie die Maßnahme jedoch als Gesamtes durch und erreichen Sie dabei den U-Wert ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung und Nutzung sollten Sie in keinem der Häuser Probleme mit Feuchtigkeit bekommen. In Bezug auf Dämmung, Wärme- ...
Antwort lesen »Das Einkommen der Tochter ist nur dann relevant, wenn sie tatsächlich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird. Ansonsten ist hier ...
Antwort lesen »Eine Kombination von BEG-EM-Förderung und Steuerbonus (§ 35 a oder § 35 c EStG) ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Fördermittel erhalten Sie nur für die Wärmepumpe. Sie können die Mittel jetzt bereits beantragen und ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Abhängig von den genauen Materialeigenschaften liegt der U-Wert von Wänden aus Lehmsteinen in den genannten Stärken voraussichtlich ...
Antwort lesen »Nach § 26 der 1. BImSchV dürfen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb ...
Antwort lesen »In einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, in dem Sie als Eigentümer eine Wohneinheit selbst bewohnen, erfüllen Sie mit ...
Antwort lesen »Wenn der Raum weiterhin nicht beheizt werden soll und sich die Dämmung auf dem Dachboden befindet, genügt ein einfaches Ausstiegsfenster ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie die Basis-Förderung sowie den Effizienz-Bonus für Wärmepumpen für das gesamte Gebäude. Sie können ...
Antwort lesen »Da es mehrere Wohnungen gibt und Sie alleiniger Eigentümer sind (keine separaten Wohnungseigentümer), handelt es sich um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Decken Sie die Dämmung auf dem Dachboden nicht ab und ist der Raum selbst gut belüftet, benötigen Sie in diesem Fall keine Dampfsperre. ...
Antwort lesen »Die Aufteilung der Kosten betrifft nur die Bonusförderung (Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus). Die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus ...
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