Denn mit dem 1. Januar 2013 ändert sich das so genannte "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz". Die neue Regelung bricht die langjährige Monopol-Stellung bundesdeutscher Schornsteinfeger auf. Endlich können Haubesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beschäftigen und auf eigene Faust entscheiden, wem sie die Überprüfung von Heizung und Kamin überlassen. Das gilt allerdings nur für die nicht-hoheitlichen Tätigkeiten wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung.
Konkurrenz soll Schornsteinfeger-Geschäft beleben
Das
bringt einen entscheidenden Vorteil für Hausbesitzer. Nun soll auch
unter den Schornsteinfegern die Konkurrenz das Geschäft beleben und
einen Spielraum bei den Preisen eröffnen. Wie sich die Preise für die
Leistungen des Schornsteinfegers entwickeln, ist derzeit aber noch nicht
abzusehen. Bis dato bestimmten die Grenzen des jeweiligen Kehrbezirks
darüber, welchen Schornsteinfeger Hausbesitzer für die verpflichtenden
Kontrollen ihrer Feuerstätten zu bestellen hatten. Jeder
Schornsteinfeger hatte sein eigenes, festes Revier. Hausbesitzer mussten
für seine Leistung in jedem Fall zahlen - ganz egal, ob sie mit der
Arbeit zufrieden waren oder nicht.
Bezirksschornsteinfeger und Nachweispflicht bleiben erhalten
Die
Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bedeutet aber nicht
das Ende des Bezirksschornsteinfegers. Er bleibt der Ansprechpartner für
Hausbesitzer und ist weiterhin für alle Tätigkeiten zuständig, die
durch Schornsteinfeger hoheitlich wahrzunehmen sind. Dazu zählen:
Außerdem sollte der Bezirksschornsteinfeger Hausbesitzern bis Ende vergangenen Jahres einen Feuerstättenbescheid ausstellen, der bescheinigt, welche Arbeiten und in welchen Zeitintervallen durch den Schornsteinfeger der Wahl erledigt werden müssen. Diese Feuerstättenschau (als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen) ist ab 2013 alle dreieinhalb Jahre fällig. Auch die Nachweispflicht für Hausbesitzers bleibt bestehen. Er muss dem Bezirksschornsteinfeger anhand spezieller Formblätter weiterhin nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind.
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