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02.01.2013

Freie Schornsteinfeger-Wahl für Hausbesitzer

Schornsteinfeger-Monopol endet mit dem Jahr 2012

Bisher brachte der Schornsteinfeger dem Hausbesitzer das Glück ins Haus. In Zukunft entscheidet der Hausbesitzer über das Glück des Schornsteinfegers - zumindest das berufliche. Denn Verbraucher können nun frei wählen, welcher Schornsteinfeger ihre Feuerstätte auf Vordermann bringen soll. Das Schornsteinfeger-Monopol ist seit dem 1. Januar 2013 beendet.

Schornsteinfeger bei der Arbeit
Die bundesdeutschen Schornsteinfeger verlieren mit dem Jahr 2013 ihre Monopol-Stellung, fortan können freie Schornsteinfeger engagiert werden Foto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Denn mit dem 1. Januar 2013 ändert sich das so genannte "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz". Die neue Regelung bricht die langjährige Monopol-Stellung bundesdeutscher Schornsteinfeger auf. Endlich können Haubesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beschäftigen und auf eigene Faust entscheiden, wem sie die Überprüfung von Heizung und Kamin überlassen. Das gilt allerdings nur für die nicht-hoheitlichen Tätigkeiten wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung.

Konkurrenz soll Schornsteinfeger-Geschäft beleben
Das bringt einen entscheidenden Vorteil für Hausbesitzer. Nun soll auch unter den Schornsteinfegern die Konkurrenz das Geschäft beleben und einen Spielraum bei den Preisen eröffnen. Wie sich die Preise für die Leistungen des Schornsteinfegers entwickeln, ist derzeit aber noch nicht abzusehen. Bis dato bestimmten die Grenzen des jeweiligen Kehrbezirks darüber, welchen Schornsteinfeger Hausbesitzer für die verpflichtenden Kontrollen ihrer Feuerstätten zu bestellen hatten. Jeder Schornsteinfeger hatte sein eigenes, festes Revier. Hausbesitzer mussten für seine Leistung in jedem Fall zahlen - ganz egal, ob sie mit der Arbeit zufrieden waren oder nicht.

Bezirksschornsteinfeger und Nachweispflicht bleiben erhalten
Die Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bedeutet aber nicht das Ende des Bezirksschornsteinfegers. Er bleibt der Ansprechpartner für Hausbesitzer und ist weiterhin für alle Tätigkeiten zuständig, die durch Schornsteinfeger hoheitlich wahrzunehmen sind. Dazu zählen:

  • Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit
  • Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine
  • behördlich angeordnete Ersatzvornahmen (bei Vernachlässigung der Hausbesitzer-Pflichten)
  • Erstellung des Feuerstättenbescheids

Außerdem sollte der Bezirksschornsteinfeger Hausbesitzern bis Ende vergangenen Jahres einen Feuerstättenbescheid ausstellen, der bescheinigt, welche Arbeiten und in welchen Zeitintervallen durch den Schornsteinfeger der Wahl erledigt werden müssen. Diese Feuerstättenschau (als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen) ist ab 2013 alle dreieinhalb Jahre fällig. Auch die Nachweispflicht für Hausbesitzers bleibt bestehen. Er muss dem Bezirksschornsteinfeger anhand spezieller Formblätter weiterhin nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. 

 
 
 
Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
 
 

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