Denn mit dem 1. Januar 2013 ändert sich das so genannte "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz". Die neue Regelung bricht die langjährige Monopol-Stellung bundesdeutscher Schornsteinfeger auf. Endlich können Haubesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beschäftigen und auf eigene Faust entscheiden, wem sie die Überprüfung von Heizung und Kamin überlassen. Das gilt allerdings nur für die nicht-hoheitlichen Tätigkeiten wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung.
Konkurrenz soll Schornsteinfeger-Geschäft beleben
Das
bringt einen entscheidenden Vorteil für Hausbesitzer. Nun soll auch
unter den Schornsteinfegern die Konkurrenz das Geschäft beleben und
einen Spielraum bei den Preisen eröffnen. Wie sich die Preise für die
Leistungen des Schornsteinfegers entwickeln, ist derzeit aber noch nicht
abzusehen. Bis dato bestimmten die Grenzen des jeweiligen Kehrbezirks
darüber, welchen Schornsteinfeger Hausbesitzer für die verpflichtenden
Kontrollen ihrer Feuerstätten zu bestellen hatten. Jeder
Schornsteinfeger hatte sein eigenes, festes Revier. Hausbesitzer mussten
für seine Leistung in jedem Fall zahlen - ganz egal, ob sie mit der
Arbeit zufrieden waren oder nicht.
Bezirksschornsteinfeger und Nachweispflicht bleiben erhalten
Die
Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bedeutet aber nicht
das Ende des Bezirksschornsteinfegers. Er bleibt der Ansprechpartner für
Hausbesitzer und ist weiterhin für alle Tätigkeiten zuständig, die
durch Schornsteinfeger hoheitlich wahrzunehmen sind. Dazu zählen:
Außerdem sollte der Bezirksschornsteinfeger Hausbesitzern bis Ende vergangenen Jahres einen Feuerstättenbescheid ausstellen, der bescheinigt, welche Arbeiten und in welchen Zeitintervallen durch den Schornsteinfeger der Wahl erledigt werden müssen. Diese Feuerstättenschau (als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen) ist ab 2013 alle dreieinhalb Jahre fällig. Auch die Nachweispflicht für Hausbesitzers bleibt bestehen. Er muss dem Bezirksschornsteinfeger anhand spezieller Formblätter weiterhin nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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