Denn mit dem 1. Januar 2013 ändert sich das so genannte "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz". Die neue Regelung bricht die langjährige Monopol-Stellung bundesdeutscher Schornsteinfeger auf. Endlich können Haubesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beschäftigen und auf eigene Faust entscheiden, wem sie die Überprüfung von Heizung und Kamin überlassen. Das gilt allerdings nur für die nicht-hoheitlichen Tätigkeiten wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung.
Konkurrenz soll Schornsteinfeger-Geschäft beleben
Das
bringt einen entscheidenden Vorteil für Hausbesitzer. Nun soll auch
unter den Schornsteinfegern die Konkurrenz das Geschäft beleben und
einen Spielraum bei den Preisen eröffnen. Wie sich die Preise für die
Leistungen des Schornsteinfegers entwickeln, ist derzeit aber noch nicht
abzusehen. Bis dato bestimmten die Grenzen des jeweiligen Kehrbezirks
darüber, welchen Schornsteinfeger Hausbesitzer für die verpflichtenden
Kontrollen ihrer Feuerstätten zu bestellen hatten. Jeder
Schornsteinfeger hatte sein eigenes, festes Revier. Hausbesitzer mussten
für seine Leistung in jedem Fall zahlen - ganz egal, ob sie mit der
Arbeit zufrieden waren oder nicht.
Bezirksschornsteinfeger und Nachweispflicht bleiben erhalten
Die
Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bedeutet aber nicht
das Ende des Bezirksschornsteinfegers. Er bleibt der Ansprechpartner für
Hausbesitzer und ist weiterhin für alle Tätigkeiten zuständig, die
durch Schornsteinfeger hoheitlich wahrzunehmen sind. Dazu zählen:
Außerdem sollte der Bezirksschornsteinfeger Hausbesitzern bis Ende vergangenen Jahres einen Feuerstättenbescheid ausstellen, der bescheinigt, welche Arbeiten und in welchen Zeitintervallen durch den Schornsteinfeger der Wahl erledigt werden müssen. Diese Feuerstättenschau (als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen) ist ab 2013 alle dreieinhalb Jahre fällig. Auch die Nachweispflicht für Hausbesitzers bleibt bestehen. Er muss dem Bezirksschornsteinfeger anhand spezieller Formblätter weiterhin nachweisen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort