Ein jährlicher Frühjahrscheck am Haus beugt größeren Schäden vor. Denn der Winter hinterlässt in jedem Fall seine Spuren. Sind tatsächlich schon größere Schäden entstanden, weil beispielsweise über längere Zeit Feuchtigkeit eingetreten ist, lässt sich nur mit einer gründlichen Sanierung von Dach oder Fassade Schlimmeres - wie die Bildung von Schimmel im Haus - verhindern. Kleinere Mängel an Dach und Fassade lassen sich aber in der Regel gut
beseitigen. Mit ein bisschen Voraussicht verhindern Hausbesitzer also,
dass statt unkomplizierter Schönheitsreparaturen später große und
deutlich teurere Sanierungsprojekte fällig werden.
Stationen für den Frühjahrscheck
1) Dach: Ist Ihr Haus noch ganz dicht?
Das Dach des Hauses muss richtig viel aushalten. Regen, Hagelkörner, Sturmböen oder Schneelast setzten der Dacheindeckung über die nasskalte Jahreshälfte ganz schön zu. In Dachrinnen und Fallrohren tuen sich genauso gerne Lecks auf, wie sich Laub und Äste ansammeln. Damit es nicht zu Wasserschäden durch überlaufendes Regenwasser kommt, sollten Blockaden und undichte Stellen unbedingt beseitigt werden. Noch wichtiger ist eine intakte Dacheindeckung. Für schadhafte oder fehlende Dachziegel und Dachsteine gilt es schnellstens Ersatz zu besorgen. Besondere Eile ist bei undicht gewordenen Flachdächern geboten.
2) Außenwände und Fassade: Dringt Feuchtigkeit von außen ein?
Dunkle Verfärbungen an der Fassade sind kein schöner Anblick. Doch gerade nachdem der Winter verzogen ist, bleiben oft Schmutzablagerungen zurück. Hier hilft eine gründliche Reinigung - anders als bei Rissen oder Putz-Abplatzungen. Risse lassen sich mit speziellen Systemen zur Risssanierung ausbessern. Findet man beim Frühjahrscheck feuchte Stellen, müssen Beschädigungen an der Außenisolierung als Ursache ausgeschlossen werden. Auch Salzausblühungen am Sockel, die wie weiße Wattewölkchen aussehen, sind ein Hinweis auf Dauerfeuchtigkeit.
3) Türen und Fenster: Ist noch alles im Rahmen?
Auch Fenster und Türen stellen, besonders wenn sie aus Holz sind, wettersensible Schwachstellen dar. Gerade die Rahmen benötigen ab und an ein Pflegeprogramm: Bei abgeplatzter Farbe reicht ein neuer Anstrich, schwergängige Beschläge kommen mit einer Ölung wieder in Schwung. Anders sieht es bei verzogenen Rahmen aus. Dann sollten Hausbesitzer über einen Fenstertausch nachdenken.
4) Heizung: Wird es Zeit für zeitgemäße Heiztechnik?
Im Winter laufen viele Heizkessel auf Hochtouren - das kann gerade ältere Systeme an die Belastungsgrenze führen. Zum Ende der Heizsaison sollten Hausbesitzer auch einen Blick in den Heizungskeller werfen: Läuft die alte Heizung noch? Oder wird es vielleicht nicht doch Zeit für moderne Heiztechnik? Der Austausch kann sich lohnen, denn moderne Heizsysteme arbeiten viel effizienter und sparen deutlich Energie - vor allem in Kombination mit erneuerbaren Energien wie einer Solarthermie-Anlage. Das Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt für eine Modernisierung, schließlich steht die Sonnensaison vor der Tür und es bleibt genug Zeit für alle Arbeiten!
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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