Besonders Rollladen und Markise müssen ganz schön viel aushalten: Nässe, Kälte, Schnee und Eis bringen nicht nur Schmutz mit sich, sondern können am Sonnenschutz auch Schäden verursachen. Das Frühjahr ist deshalb der ideale Zeitpunkt für Hausbesitzer, um sich der Pflege von Rollladen und Markise zu widmen, damit sie gut vorbereitet in die Sonnensaison starten können.
Frühjahrsputz für Rollläden
Auf den Rollläden sammelt sich während der Wintermonate jede Menge Schmutz. Blätter, kleine Ästchen und Spinnweben lassen sich einfach mit einem Handfeger entfernen. Führungsschienen und Rollladenpanzer sollten gründlich mit einem feuchten Tuch gesäubert werden, damit Staub und Ablagerungen sich nicht festsetzen. Hochdruckreiniger und harte Bürsten sind aber tabu - sie könnten die Mechanik der Rollläden beschädigen.
Sanfte Pflege für Markisen
In den meisten Fällen reicht eine Reinigung aus, um die Markise wieder auf Vordermann zu bringen. Dabei ist etwas Fingerspitzengefühl beim Frühjahrsputz gefragt. Denn wer nicht aufpasst, fügt Schäden hinzu, wo er eigentlich Schmutz beseitigen wollte. Das gilt besonders für das Markisentuch. Flecken auf dem Markisentuch sollten zunächst mit klarem Wasser eingeweicht werden. Dabei löst sich auch eingetrockneter Schmutz. Im Anschluss ist eine Pflegeeinheit aus weichem Schwamm und Feinwaschmittel bestens geeignet, um Verschmutzungen problemlos zu entfernen. Grober Schmutz kann mit einem weichen Besen oder einer Bürste beseitigt werden. Bürsten und Hochdruckreiniger sowie konzentrierte Reiniger sind jedoch tabu. Perfekt für eine Reinigung der Markise ist ein sonniger Tag, damit der Stoff anschließend trocknen kann. Und wenn auch der gründlichste Frühjahrsputz die Spuren der letzten Jahre nicht beseitigen kann, lohnt sich der Austausch des Markisentuchs. Ein neuer Stoff bringt Farbfrische in den Garten und punktet in Sachen Umweltfreundlichkeit, Wärme- und UV-Schutz.
Regelmäßige Wartung lohnt sich
Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, schadet es nicht, Rollladen und Markise einmal im Jahr ganz genau unter die Lupe zu nehmen - gerne auch vom Fachbetrieb. Eine regelmäßige Wartung ist im Zweifel günstiger, als bis zum großen Schadensfall zu warten. Denn kleinere Schäden lassen sich bei frühzeitiger Entdeckung schnell beheben.
Zunächst steht eine Funktionsprüfung an: Quietschen Rollläden, Jalousien oder Markisen, wenn sie bewegt werden? Dagegen hilft Schmiermittel. Doch Vorsicht: Herkömmliche Öle und Fette schaden den Lagerungen, weil sie Staub und Dreck anziehen. Je nach Material sollten daher spezielle Sprays verwendet werden, um Gelenkarme und Führungsschienen wieder in Schwung zu bringen.
Bei automatisch gesteuerten Sonnenschutzprodukten stehen danach Motor und Steuerung auf dem Prüfstand. Wer seinen Sonnenschutz schon länger hat, kann eine solche automatische Steuerung auch nachrüsten.
Frühjahr für Modernisierung nutzen
Wird tatsächlich ein Schaden festgestellt, können Eigentümer:innen auch über einen Austausch nachdenken. Das Frühjahr ist die beste Zeit, um sich auf neue Trends einzustellen: Dank frischer Farbe und modernster Technik sind jedes Jahr neue Varianten geboten, die die Bewohner komfortabel und energiesparend durch die Sonnensaison bringen.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort