Zum Beginn der Heizsaison aktuell sind die Gaspreise weitgehend stabil. Doch ab dem kommenden Jahr drohen flächendeckende Gaspreiserhöhungen. Das liegt nicht an den Kosten für Erdgas selbst, sondern an Erhöhungen der Gasnetzgebühren von bis zu 56 Prozent. Für einen ersten Überblick hat das Vergleichsportal Verivox die bereits veröffentlichten Gasnetzgebühren für das Jahr 2025 untersucht.
Bisher liegen die Netzbetreiberdaten für über die Hälfte (60 Prozent) der Haushalte in Deutschland vor. Der durchschnittliche Anstieg beträgt aktuell rund 23 Prozent, was für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von rund 103 Euro (brutto) bedeutet.
In diesen Bundesländern steigen die Gasnetzgebühren besonders stark
Vor allem in den neuen Bundesländern haben eine Reihe von Gasnetzbetreibern starke Erhöhungen ihrer Netzgebühren angekündigt. Der stärkste Anstieg beträgt 56 Prozent, was bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh insgesamt 445 Euro (brutto) entspricht.
Im Durchschnitt steigen die Gasnetzentgelte am stärksten bisher in Sachsen-Anhalt (+43 Prozent), Brandenburg (+39 Prozent) sowie in Sachsen (+34 Prozent). Doch auch in Niedersachsen (+30 Prozent), Bremen (+29 Prozent) und Baden-Württemberg (+24 Prozent) zeichnen sich deutliche Kostensteigerungen ab.
Gaspreis-Prognose: Anstieg um rund 5 Prozent
Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland liegt im Oktober 2024 bei 11,24 Cent/kWh, was bei einem Einfamilienhaus Jahreskosten von 2.248 Euro entspricht. Verstetigt sich der Trend höherer Gasnetzgebühren, steigt der durchschnittliche Gaspreis um rund 5 Prozent auf 11,76 Cent/kWh (2.351 Euro bei 20.000 kWh).
Da die Gasnetze Monopole und die Netzgebühren staatlich reguliert sind, können sich die Haushalte diesen höheren Kosten nur schwer entziehen, denn die Gasversorger geben die Netzgebühren in der Regel direkt an ihre Kunden weiter. Umso wichtiger ist es für Haushalte zu prüfen, ob es einen günstigeren Gasversorger gibt, denn die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können über 1.000 Euro pro Jahr betragen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
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Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
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Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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