Zum Beginn der Heizsaison aktuell sind die Gaspreise weitgehend stabil. Doch ab dem kommenden Jahr drohen flächendeckende Gaspreiserhöhungen. Das liegt nicht an den Kosten für Erdgas selbst, sondern an Erhöhungen der Gasnetzgebühren von bis zu 56 Prozent. Für einen ersten Überblick hat das Vergleichsportal Verivox die bereits veröffentlichten Gasnetzgebühren für das Jahr 2025 untersucht.
Bisher liegen die Netzbetreiberdaten für über die Hälfte (60 Prozent) der Haushalte in Deutschland vor. Der durchschnittliche Anstieg beträgt aktuell rund 23 Prozent, was für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von rund 103 Euro (brutto) bedeutet.
In diesen Bundesländern steigen die Gasnetzgebühren besonders stark
Vor allem in den neuen Bundesländern haben eine Reihe von Gasnetzbetreibern starke Erhöhungen ihrer Netzgebühren angekündigt. Der stärkste Anstieg beträgt 56 Prozent, was bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh insgesamt 445 Euro (brutto) entspricht.
Im Durchschnitt steigen die Gasnetzentgelte am stärksten bisher in Sachsen-Anhalt (+43 Prozent), Brandenburg (+39 Prozent) sowie in Sachsen (+34 Prozent). Doch auch in Niedersachsen (+30 Prozent), Bremen (+29 Prozent) und Baden-Württemberg (+24 Prozent) zeichnen sich deutliche Kostensteigerungen ab.
Gaspreis-Prognose: Anstieg um rund 5 Prozent
Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland liegt im Oktober 2024 bei 11,24 Cent/kWh, was bei einem Einfamilienhaus Jahreskosten von 2.248 Euro entspricht. Verstetigt sich der Trend höherer Gasnetzgebühren, steigt der durchschnittliche Gaspreis um rund 5 Prozent auf 11,76 Cent/kWh (2.351 Euro bei 20.000 kWh).
Da die Gasnetze Monopole und die Netzgebühren staatlich reguliert sind, können sich die Haushalte diesen höheren Kosten nur schwer entziehen, denn die Gasversorger geben die Netzgebühren in der Regel direkt an ihre Kunden weiter. Umso wichtiger ist es für Haushalte zu prüfen, ob es einen günstigeren Gasversorger gibt, denn die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können über 1.000 Euro pro Jahr betragen.
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Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
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Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
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