Viele Altbau-Eigentümer denken, sie schlagen dem Gesetzgeber ein Schnippchen, wenn sie aktuell noch eine Gasheizung installieren, bevor die Übergangsfristen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auslaufen. Sie übersehen dabei, dass alle Gasheizungen, die jetzt noch installiert werden, ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. In Neubauten gilt diese Pflicht sogar schon jetzt. Doch entsprechende Gastarife mit Biomethan sind deutlich teurer als konventionelle Erdgastarife! Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Gastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde kosten. Damit liegen sie sogar noch über den oft als teuer geltenden Grundversorgungstarifen für konventionelles Erdgas. Beim Heizungstausch können sich die höheren Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe deshalb bereits nach weniger als zehn Jahren amortisieren.
Hohe Mehrkosten beim Bezug von Biogas
Die bei Verivox gelisteten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent - die die aktuellen GEG-Vorgaben für Gasheizungen im Neubau erfüllen - kosten im Durchschnitt etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (brutto inklusive Grundpreis). Die Preisspanne der Angebote liegt zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Biogastarife mit einem Biomethananteil von 15 Prozent - Pflicht für ab 2024 installierte Gasheizungen im Gebäudebestand ab 2029 - kosten im Durchschnitt 14 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Preise zwischen 11 und 17 Cent pro Kilowattstunde schwanken.
Damit sind die Tarife deutlich teurer als herkömmliche Erdgastarife, deren durchschnittlicher Haushaltspreis im August 2025 bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegt. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Tarifgruppen groß. Im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers kostet eine Kilowattstunde Gas im bundesweiten Durchschnitt rund 14 Cent. Die günstigsten Neukundenangebote mit Preisgarantie kosten im Bundesschnitt hingegen nur rund 9 Cent pro Kilowattstunde.
--> Fazit: Wer im Neubau auf eine reine Gasheizung mit Biogas-Anteil setzt, muss mit hohen Brennstoffkosten rechnen! Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten. Muss die Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht werden, ist die Situation ähnlich. Wie schnell sich eine Wärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung rechnet, hängt von den bestehenden baulichen Gegebenheiten ab. Um diese Entscheidung fundiert zu treffen, sollte in jedem Fall eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung Heizungstausch im Bestand - lohnt sich eine neue Gasheizung noch?
Die Erneuerung der alten Gasheizung kostet rund 8.000 Euro (Kosten für eine neue Gastherme; im Einfamilienhaus und bei evtl. nötiger Schornsteinsanierung dürften die Kosten deutlich höher sein), der Umstieg auf eine Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Da es sich um einen Heizungstausch handelt, werden in diesem Fall 50 Prozent des Anschaffungspreises der Wärmepumpe vom Staat übernommen (Basisförderung 30 Prozent, Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent, wenn die alte Gasheizung älter als 20 Jahre ist), darum beträgt der Eigenanteil 15.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen können sogar bis zu 70 Prozent Heizungsförderung erhalten.
Für die ausgetauschte Gasheizung muss spätestens ab 2029 ein Biogastarif mit einem Biomethananteil von mindestens 15 Prozent bezogen werden. Es wird mit einem durchschnittlichen Gaspreis von 13 Cent pro kWh für die nächsten zehn Jahre kalkuliert. Bei einem Bestandsgebäude mit einem höheren Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegen die jährlichen Heizkosten dann bei durchschnittlich rund 2.600 Euro. Eine effiziente Wärmepumpe verursacht jährliche Stromkosten von rund 1.400 Euro, eine weniger effiziente Wärmepumpe rund 1.800 Euro – was eine Kostendifferenz von 800 bis 1.200 Euro Jahr entspricht.
Die Kosten für die Erneuerung der Gasheizung betragen 8.000 Euro und der Eigenanteil für die Wärmepumpe 15.000 Euro, was einen Kostenunterschied von 7.000 Euro ergibt. Diese höheren Anschaffungskosten haben sich, je nach Effizienzgrad der Wärmepumpe, bereits innerhalb von 6 bis 9 Jahren amortisiert.
Beispielrechnung Gasheizung im Neubau
Die Anschaffung einer reinen Gasheizung kostet rund 15.000 Euro, die Installation einer Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Eine Gasheizung hat einen Jahresverbrauch von 12.000 kWh und verursacht mit einem durchschnittlichen Biogastarif und einem Biomethananteil von 65 Prozent (15 Cent pro kWh) jährliche Heizkosten von 1.800 Euro. Die Wärmepumpe benötigt für die gleiche Heizleistung 3.000 kWh Strom, was zu jährlichen Stromkosten von rund 800 Euro führt. Der Betrieb der Gasheizung ist damit jährlich 1.000 Euro teurer als der Betrieb der Wärmepumpe. Die höheren Anschaffungskosten von rund 15.000 Euro haben sich somit in rund 15 Jahren amortisiert.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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