Viele Altbau-Eigentümer denken, sie schlagen dem Gesetzgeber ein Schnippchen, wenn sie aktuell noch eine Gasheizung installieren, bevor die Übergangsfristen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auslaufen. Sie übersehen dabei, dass alle Gasheizungen, die jetzt noch installiert werden, ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. In Neubauten gilt diese Pflicht sogar schon jetzt. Doch entsprechende Gastarife mit Biomethan sind deutlich teurer als konventionelle Erdgastarife! Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Gastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde kosten. Damit liegen sie sogar noch über den oft als teuer geltenden Grundversorgungstarifen für konventionelles Erdgas. Beim Heizungstausch können sich die höheren Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe deshalb bereits nach weniger als zehn Jahren amortisieren.
Hohe Mehrkosten beim Bezug von Biogas
Die bei Verivox gelisteten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent - die die aktuellen GEG-Vorgaben für Gasheizungen im Neubau erfüllen - kosten im Durchschnitt etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (brutto inklusive Grundpreis). Die Preisspanne der Angebote liegt zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Biogastarife mit einem Biomethananteil von 15 Prozent - Pflicht für ab 2024 installierte Gasheizungen im Gebäudebestand ab 2029 - kosten im Durchschnitt 14 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Preise zwischen 11 und 17 Cent pro Kilowattstunde schwanken.
Damit sind die Tarife deutlich teurer als herkömmliche Erdgastarife, deren durchschnittlicher Haushaltspreis im August 2025 bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegt. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Tarifgruppen groß. Im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers kostet eine Kilowattstunde Gas im bundesweiten Durchschnitt rund 14 Cent. Die günstigsten Neukundenangebote mit Preisgarantie kosten im Bundesschnitt hingegen nur rund 9 Cent pro Kilowattstunde.
--> Fazit: Wer im Neubau auf eine reine Gasheizung mit Biogas-Anteil setzt, muss mit hohen Brennstoffkosten rechnen! Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten. Muss die Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht werden, ist die Situation ähnlich. Wie schnell sich eine Wärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung rechnet, hängt von den bestehenden baulichen Gegebenheiten ab. Um diese Entscheidung fundiert zu treffen, sollte in jedem Fall eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung Heizungstausch im Bestand - lohnt sich eine neue Gasheizung noch?
Die Erneuerung der alten Gasheizung kostet rund 8.000 Euro (Kosten für eine neue Gastherme; im Einfamilienhaus und bei evtl. nötiger Schornsteinsanierung dürften die Kosten deutlich höher sein), der Umstieg auf eine Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Da es sich um einen Heizungstausch handelt, werden in diesem Fall 50 Prozent des Anschaffungspreises der Wärmepumpe vom Staat übernommen (Basisförderung 30 Prozent, Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent, wenn die alte Gasheizung älter als 20 Jahre ist), darum beträgt der Eigenanteil 15.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen können sogar bis zu 70 Prozent Heizungsförderung erhalten.
Für die ausgetauschte Gasheizung muss spätestens ab 2029 ein Biogastarif mit einem Biomethananteil von mindestens 15 Prozent bezogen werden. Es wird mit einem durchschnittlichen Gaspreis von 13 Cent pro kWh für die nächsten zehn Jahre kalkuliert. Bei einem Bestandsgebäude mit einem höheren Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegen die jährlichen Heizkosten dann bei durchschnittlich rund 2.600 Euro. Eine effiziente Wärmepumpe verursacht jährliche Stromkosten von rund 1.400 Euro, eine weniger effiziente Wärmepumpe rund 1.800 Euro – was eine Kostendifferenz von 800 bis 1.200 Euro Jahr entspricht.
Die Kosten für die Erneuerung der Gasheizung betragen 8.000 Euro und der Eigenanteil für die Wärmepumpe 15.000 Euro, was einen Kostenunterschied von 7.000 Euro ergibt. Diese höheren Anschaffungskosten haben sich, je nach Effizienzgrad der Wärmepumpe, bereits innerhalb von 6 bis 9 Jahren amortisiert.
Beispielrechnung Gasheizung im Neubau
Die Anschaffung einer reinen Gasheizung kostet rund 15.000 Euro, die Installation einer Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Eine Gasheizung hat einen Jahresverbrauch von 12.000 kWh und verursacht mit einem durchschnittlichen Biogastarif und einem Biomethananteil von 65 Prozent (15 Cent pro kWh) jährliche Heizkosten von 1.800 Euro. Die Wärmepumpe benötigt für die gleiche Heizleistung 3.000 kWh Strom, was zu jährlichen Stromkosten von rund 800 Euro führt. Der Betrieb der Gasheizung ist damit jährlich 1.000 Euro teurer als der Betrieb der Wärmepumpe. Die höheren Anschaffungskosten von rund 15.000 Euro haben sich somit in rund 15 Jahren amortisiert.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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