Viele Altbau-Eigentümer denken, sie schlagen dem Gesetzgeber ein Schnippchen, wenn sie aktuell noch eine Gasheizung installieren, bevor die Übergangsfristen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auslaufen. Sie übersehen dabei, dass alle Gasheizungen, die jetzt noch installiert werden, ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. In Neubauten gilt diese Pflicht sogar schon jetzt. Doch entsprechende Gastarife mit Biomethan sind deutlich teurer als konventionelle Erdgastarife! Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Gastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde kosten. Damit liegen sie sogar noch über den oft als teuer geltenden Grundversorgungstarifen für konventionelles Erdgas. Beim Heizungstausch können sich die höheren Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe deshalb bereits nach weniger als zehn Jahren amortisieren.
Hohe Mehrkosten beim Bezug von Biogas
Die bei Verivox gelisteten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent - die die aktuellen GEG-Vorgaben für Gasheizungen im Neubau erfüllen - kosten im Durchschnitt etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (brutto inklusive Grundpreis). Die Preisspanne der Angebote liegt zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Biogastarife mit einem Biomethananteil von 15 Prozent - Pflicht für ab 2024 installierte Gasheizungen im Gebäudebestand ab 2029 - kosten im Durchschnitt 14 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Preise zwischen 11 und 17 Cent pro Kilowattstunde schwanken.
Damit sind die Tarife deutlich teurer als herkömmliche Erdgastarife, deren durchschnittlicher Haushaltspreis im August 2025 bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegt. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Tarifgruppen groß. Im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers kostet eine Kilowattstunde Gas im bundesweiten Durchschnitt rund 14 Cent. Die günstigsten Neukundenangebote mit Preisgarantie kosten im Bundesschnitt hingegen nur rund 9 Cent pro Kilowattstunde.
--> Fazit: Wer im Neubau auf eine reine Gasheizung mit Biogas-Anteil setzt, muss mit hohen Brennstoffkosten rechnen! Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten. Muss die Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht werden, ist die Situation ähnlich. Wie schnell sich eine Wärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung rechnet, hängt von den bestehenden baulichen Gegebenheiten ab. Um diese Entscheidung fundiert zu treffen, sollte in jedem Fall eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung Heizungstausch im Bestand - lohnt sich eine neue Gasheizung noch?
Die Erneuerung der alten Gasheizung kostet rund 8.000 Euro (Kosten für eine neue Gastherme; im Einfamilienhaus und bei evtl. nötiger Schornsteinsanierung dürften die Kosten deutlich höher sein), der Umstieg auf eine Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Da es sich um einen Heizungstausch handelt, werden in diesem Fall 50 Prozent des Anschaffungspreises der Wärmepumpe vom Staat übernommen (Basisförderung 30 Prozent, Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent, wenn die alte Gasheizung älter als 20 Jahre ist), darum beträgt der Eigenanteil 15.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen können sogar bis zu 70 Prozent Heizungsförderung erhalten.
Für die ausgetauschte Gasheizung muss spätestens ab 2029 ein Biogastarif mit einem Biomethananteil von mindestens 15 Prozent bezogen werden. Es wird mit einem durchschnittlichen Gaspreis von 13 Cent pro kWh für die nächsten zehn Jahre kalkuliert. Bei einem Bestandsgebäude mit einem höheren Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegen die jährlichen Heizkosten dann bei durchschnittlich rund 2.600 Euro. Eine effiziente Wärmepumpe verursacht jährliche Stromkosten von rund 1.400 Euro, eine weniger effiziente Wärmepumpe rund 1.800 Euro – was eine Kostendifferenz von 800 bis 1.200 Euro Jahr entspricht.
Die Kosten für die Erneuerung der Gasheizung betragen 8.000 Euro und der Eigenanteil für die Wärmepumpe 15.000 Euro, was einen Kostenunterschied von 7.000 Euro ergibt. Diese höheren Anschaffungskosten haben sich, je nach Effizienzgrad der Wärmepumpe, bereits innerhalb von 6 bis 9 Jahren amortisiert.
Beispielrechnung Gasheizung im Neubau
Die Anschaffung einer reinen Gasheizung kostet rund 15.000 Euro, die Installation einer Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Eine Gasheizung hat einen Jahresverbrauch von 12.000 kWh und verursacht mit einem durchschnittlichen Biogastarif und einem Biomethananteil von 65 Prozent (15 Cent pro kWh) jährliche Heizkosten von 1.800 Euro. Die Wärmepumpe benötigt für die gleiche Heizleistung 3.000 kWh Strom, was zu jährlichen Stromkosten von rund 800 Euro führt. Der Betrieb der Gasheizung ist damit jährlich 1.000 Euro teurer als der Betrieb der Wärmepumpe. Die höheren Anschaffungskosten von rund 15.000 Euro haben sich somit in rund 15 Jahren amortisiert.
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Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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