Ein Haushalt hat jährlich im Durchschnitt einen Stromverbrauch von 2.000 – 3.500 Kilowattstunden zuzüglich eines Wärmeverbrauchs von 10.000 – 35.000 Kilowattstunden. Die Verbräuche variieren im Einzelfall stark, je nach Heizung und Gerätenutzung. Würde nun der komplette Wärmeverbrauch über die Steckdose abgedeckt werden, steigt die Stromrechnung auf ein Fünf- bis Zehnfaches an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Heizlüfter, Elektro-Radiatoren oder Infrarotheizungen genutzt werden, um die Räume zu erwärmen. Der Energieaufwand ist für alle direkten elektrischen Wärmeanwendungen grundsätzlich gleich: Es bedarf einer Kilowattstunde Strom, um eine Kilowattstunde Wärme zu erhalten.
Daraus folgt:
Lediglich wenn kein Gas mehr verfügbar ist, könnte Strom eine sehr teure Alternative bieten. Doch damit gehen weitere Risiken einher: Wenn flächendeckend Gas durch Strom als Energiequelle ersetzt werden würde, drohen sowohl das Stromnetz wie auch die Stromerzeugung an ihre Grenzen zu kommen. Brechen die Stromnetze wegen Überlastung zusammen, hat das wesentlich gravierendere Folgen als kühle Wohnräume.
Aber heizt eine Wärmepumpe nicht auch mit Strom?
Im Gegensatz zu elektrischen Direktheizungen verhält es sich bei Wärmepumpen anders: Sie gewinnen die gleiche Menge an Wärme aus einem Viertel des Stroms und gelten daher ökonomisch wie ökologisch als empfehlenswerte Heiztechnik. Die Installation einer Wärmepumpe geht jedoch mit zeitlichem Vorlauf wie auch erheblichen Investitionskosten einher. Aus diesem Grund ist ihre Anschaffung eine mittel- bis langfristige Lösung.
Heizlüfter, Infrarot und Co - was kostet die Anschaffung einer Elektroheizung?
Mit einem Preis von etwa 25 Euro sind Heizlüfter die günstigste Anschaffung. Nachteilig ist einerseits ihre Geräuschentwicklung und andererseits die Verbrennung von Staub an den Heizdrähten. Diese so genannte Staubverschwelung beeinträchtigt die Luftqualität erheblich.
Infrarotheizgeräte sind ab etwa 300 Euro im Handel erhältlich. Sie sind leise und optisch weniger auffällig. Entgegen vieler Werbeaussagen verbrauchen sie nicht nennenswert weniger Strom als andere Stromheizgeräte.
Mit Investitionskosten ab etwa 100 Euro liegen Elektro-Radiatoren im Preis-Mittelfeld der elektrischen Heizungen. Sie sind mit einem "Thermo-Öl" gefüllte, elektrisch beheizte Heizkörper, die üblicher Weise für den mobilen Einsatz mit Möbelrollen ausgestattet sind. Sie geben Wärme ab wie ein Heizkörper einer Zentralheizung, zielen auf die Erwärmung ganzer Räume ab und sind weniger gezielt auf Personen zu richten.
Stromheizungen auch aus ökologischer Sicht aktuell keine gute Lösung
Aus ökologischer Sicht schneiden Gasheizungen besser ab als elektrische Direktheizungen. Auch wenn elektrische Heizungen sukzessive besser werden, da der Anteil regenerativen Stroms im Netz steigt, verursachen Gasheizungen aktuell weniger Treibhausgase. Steigt der Strombedarf durch den Gasmangel stark an, sinkt der Anteil des regenerativen Stroms wieder, da der Mehrbedarf kurzfristig mit mehr Kohlestrom aufgefangen wird. Damit verschlechtert sich die Ökologie der Stromheizungen weiter.
Fazit: Was tun diesen Winter?
Trotz der vielen Nachteile können Stromheizungen ein Teil der persönlichen "Notfallstrategie" sein. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt in diesem Fall: "Verzichten Sie möglichst auf elektrisch betriebene Direktheizungen. Falls das nicht geht, setzen Sie Stromheizungen nur punktuell in den Räumen ein, in denen Sie sich gerade aufhalten und wenn es sich wirklich zu kalt anfühlt. Richten Sie die Heizquelle dann gezielt auf die Personen, die sich im Raum befinden. Auch Infrarot-Heizplatten sollten so installiert werden, dass die Personen direkt davorsitzen."
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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